20-6827

Stadtparkoptimierung ist keine Stadtparkerweiterung
Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 11.04.2019 Bezirksversammlung Ö 6.12

Sachverhalt

Mit der Drucksache 20-6660 möchte das Bezirksamt Hamburg-Nord 120.000 Euro Steuergeld für eine Bestandsanalyse des Stadtparks ausgeben. Als Grundlage für diesen Vorschlag werden die Beschlüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Nord zum Thema Stadtparkerweiterung bzw. zur Erweiterung des THC herangezogen. Das hier dargestellte Verfahren geht an der politischen Willensbildung in der Bezirksversammlung Hamburg-Nord vorbei. Auch wenn der Antrag in seiner vorgelegten Form suggeriert, dass die Willensbildung durch den Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen erfolgt.

 

Klar ist, dass der Stadtpark sich einer stetig wachsenden Beliebtheit erfreut. Durch die nahende Fertigstellung des Quartiers "Alter Güterbahnhof" und dem Baubeginn für das Pergolenviertel, zeichnet sich ab, dass zukünftig im direkten Umfeld des Stadtparks die Anwohnerzahl deutlich steigen wird. Der Stadtpark braucht deshalb nicht nur eine Binnen - sondern auch eine Außenentwicklung. Das Stadtparkkonzept kann dabei als Bindeglied genutzt werden, um das Pergolenviertel stadtgrünplanerisch in den Grünplan der Freien und Hansestadt Hamburg einzupflegen.

 

Die finanziellen Mittel in Höhe von 120.000 Euro sollten daher für ein mutigeres und offensiveres Verfahren eingesetzt werden.

 

Der vom Bezirksamt Hamburg-Nord skizzierte erste Schritt einer Bestandsanalyse ist zu erweitern um den Auftrag einer Potenzialanalyse des direkten Stadtparkumfelds - diese Flächen sind zu erheben und zu kategorisieren. Dabei sind folgende Merkmale zur Bewertung der Flächen heran zu ziehen: Baumbestand, Flächengröße, Nutzungsmöglichkeiten und Realisierbarkeit. Die vom Bezirksamt Hamburg-Nord aufgezeigten Handlungsempfehlungen sind bei der Erstellung dieser Bestands- und Potenzialanalyse entsprechend anzuwenden.

 

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund wird beantragt:

  1. Vor einer Bestandsanalyse bestehender Parkflächen, gilt es den Beschluss der Bezirksversammlung Hamburg-Nord umzusetzen und mögliche Erweiterungspotenzialflächen in einer Binnen- und Außenbetrachtung, unter den Merkmalen: bisheriger Nutzung, Baumbestand, Nutzungsmöglichkeit, planerischer Ausweisung und Realisierbarkeit zu kategorisieren.
  2. Die kategorisierten Flächen sind dem Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Verbraucherausschuss bzw. seinem Nachfolgeorgan vorzulegen und vorzustellen. Dort ist gemeinsam mit den Mitgliedern der Bezirksversammlung Hamburg-Nord eine Priorisierung der Erweiterungsflächen zu erarbeiten und abzustimmen.
  3. Im Rahmen des mit der Drucksache 20-6660 vorgestellten Verfahrens werden die Flächen der Priorität 1 und die bestehenden Stadtparkflächen konzeptionell angepasst und in Einzelmaßnahmen gegliedert. Das erarbeitete Maßnahmenpaket ist wiederrum in einem öffentlichen Dialog- und Diskussionsprozess abzustimmen.
  4. Das vom Bezirksamt Hamburg-Nord entwickelte Verfahren - erst Analyse, dann Erweiterung - wird in der vorgestellten Form nicht weiterverfolgt. Die vorgesehenen Gelder werden im oben dargestellten Verfahren verwendet.

 

 

Dr. Andreas Schott Martin Fischer 
Fraktionsvorsitzender Ekkehart Wersich

 Philipp Kroll

 Stefan Baumann

 

 

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