20-6660

Stadtparkerweiterung

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

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Gremium
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11.04.2019
Sachverhalt

 

Aus der Koalitionsvereinbarung 2014 - 2019, S. 15:

Der Stadtpark ist ein beliebter Park, den immer mehr Bürgerinnen und Bürger nutzen. Die Tatsache, dass im Umfeld des Stadtparks kontinuierlich neue Wohnungen entstehen, erhöht den Nutzungsdruck des Parks zusätzlich. Die Koalitionspartner wollen daher konzeptionell überlegen, wie die öffentlich nutzbare Fläche des Stadtparks erweitert werden kann. Geprüft werden soll hier insbesondere der Rückgriff auf anliegerfreie Verkehrsflächen im Bereich Südring/Stadthallenbrücke und die Vernetzung dort bisher nicht genutzter Grün- und Wasserbereiche.

 

Aus dem Beschluss der Bezirksversammlung vom 12.04.2018 (Drs. 20-5542):

2. Aus diesem Grund wird das Bezirksamt gebeten, untersuchen zu lassen, welche Möglichkeiten es gibt, den Stadtpark um im direkten Umfeld gelegene Flächen an dessen süstlichem Ende zu erweitern, welche Kosten für ein zu beauftragendes Planungsbüro hierfür voraussichtlich anfallen würden und welche Kosten grob geschätzt eine Erweiterung in diesem Bereich mit sich bringen würde. Untersucht werden sollte insbesondere aber nicht ausschließlich der Bereich der Straße Südring zwischen Wiesenstieg und Saarlandstraße und die dort gelegenen Ufer- und Kleingartenflächen an der Nord- bzw. Westseite des Goldbekkanals.

 

3. Überlegt werden sollen dabei neben Möglichkeiten der Freizeitnutzung der vorhandenen Strukturen (Fahrbahn, Ufer, Kleingärten) auch eine Umgestaltung mit dem Ziel einer stärkeren öffentlichen Nutzung dieses Bereichs, auch durch moderne Formen der Freizeitgestaltung wie gemeinschaftliches Gärtnern.

 

 

 

 

Traglufthalle für den THC Horn-Hamm (Drs. 20-5623, -5869, -5896)

Der THC Horn-Hamm wünscht zur Ausweitung seines Wintertrainings die unmittelbar an der Platanenallee (Nordachse) gelegenen Tennisplätze 10-14 von Oktober bis Mai mit einer 11 m hohen und 100 m langen Traglufthalle zu überbauen.

Dies wurde von der Behörde für Kultur und Medien unter Verweis auf die herausragende Bedeutung des Stadtparks als Gartendenkmal jedoch abgelehnt.

 

In den vergangenen 25 Jahren wurden in enger Abstimmung zwischen den politischen Gremien und der „Grünverwaltung“ bereits umfassende Maßnahmen im Stadtpark durchgeführt.

Ziel war dabei stets, nicht nur das Gartendenkmal wieder „in Wert zu setzen“, sondern auch den Anforderungen einer sich verändernden Freizeit- und Erholungsnutzung Rechnung zu tragen und - wo nötig und sinnvoll - neue Facetten hinzufügten. Insbesondere konnten bereits bei diesen Maßnahmen Flächen zurückgewonnen werden, die der öffentlichen Nutzung über Jahrzehnte entzogen waren. Hierzu gehören u.a. der Uferwanderweg um den Stadtparksee, die Platanenallee, die Flächen des ehemaligen Erdlagers und das Luftbad

 

Konzeptionelle Überlegung und Untersuchungsauftrag

Vor einer Untersuchung außerhalb des Stadtparks belegener Erweiterungsmöglichkeiten muss daher genauer untersucht werden, wie sich die Nutzung des Stadtparks aktuell darstellt und wie dieser innerhalb der Parkgrenzen durch bauliche oder konzeptionelle Veränderungen zukünftig weiter optimiert werden kann.

Daraus können sich dann in einem zweiten Schritt auch qualitative und quantitative Anhaltspunkte und Ideen für eine stere Parkerweiterung ableiten lassen.

 

In einem ersten Schritt ist daher der Stadtpark in seinen gegenwärtigen Grenzen einer Bestandsanalyse zu unterziehen. Darauf aufbauend sind Handlungsempfehlungen zu erstellen.

 

-          Nutzerbefragung (vor Ort und online) und Auswertung von sozialräumlichen Daten über Einzugsgebiet, Nutzerverhalten und Nutzerwünschen.

-          Erfassung der unterschiedlichen Bestandsflächen; Beschreibung der jeweils dort vorhandenen Nutzungen;

-          Bewertung der Nutzungen hinsichtlich Intensität, Freizeit- und Erholungswert und Übereinstimmung mit Denkmalschutz und ökologischen Zielen.

-          Einbeziehung der Ergebnisse aus der „Stadtparkwerkstatt“ (1999) und der ‚Zukunftswerkstatt Stadtpark (2014) über die Zukunft des Stadtparks;

-          Darstellung aktueller Nutzungsänderungswünsche bezüglich der Sport-/ Stadtparknutzung, (Integration Tragluft-Tennishalle, Beachvolleyball-Anlagen);

-          Vorschläge für bauliche und organisatorische Veränderungen innerhalb des Stadtparks im Rahmen einer Binnen-Optimierung (Stadtparkbad, Ballin-Stiftung, Gastronomie, Multicodierung von Sportflächen);

-          Überschlägige Ermittlung maßnahmenbezogener Kosten;

 

In einem zweiten Schritt ist dann das gesamte Umfeld des Stadtparks einer Bestandsanalyse zu unterziehen. Darauf aufbauend sind auch hier Handlungsempfehlungen zu erstellen.

 

Im zweiten Schritt ist Erfassung der unterschiedlichen Bestandsflächen;

-          Identifikation von Flächen für die „Kurzzeit- Feierabenderholung“ in den umgebenden Stadtteilen, die geeignet sind durch die Entwicklung bzw. Stärkung qualitätsvoller, wohnungsnaher Grünfläche den Stadtpark zu entlasten.

-          Identifikation von Flächen im Umfeld des Stadtparks, die geeignet sind, durch die Entwicklung spezieller Nutzungsangebote (z.B. Skaten, Urban-Gardening Projekt oder besondere Sportangebote) den Stadtpark zu ergänzen.

-          Beschreibung der jeweils auf den identifizierten Flächen gegenwärtig vorhandenen Nutzungen und Aussagen über deren Intensität sowie Freizeit- und Erholungswert;

-          Darstellung der Verfügbarkeit der Flächen unter Berücksichtigung bestehender rechtlicher Fristen;

-          Vorschläge für bauliche und organisatorische Veränderungen bzw. die Inanspruchnahme identifizierten Flächen;

-          Überschlägige Ermittlung maßnahmenbezogener Kosten;

 

Die vorstehend umrissene Untersuchung soll an ein Planungs- bzw. Gutachterbüro zu vergeben werden und folgende Module umfassen:

 

  • Befragung
  • Bestandsanalyse Stadtpark
  • Bestandsanalyse Umfeld
  • Konzept-Entwicklung Stadtpark
  • Konzept-Entwicklung Umfeld
  • Kostenschätzung
  • Untersuchung zur temporären Sperrung der Otto-Wels-Straße für den Kfz-Verkehr 
  • Aktivierung des Südrings für Freizeitaktivitäten / Reduzierung oder Sperrung des Kfz-Verkehrs 
  • Zurücknahme von Parklätzen in gestalterisch sensiblen Bereichen und Achsen wie z.B. der Stadthallenbrücke

 

Die Kosten für die Untersuchung werden auf 120.000 EUR geschätzt, die BUE hat angeboten, sich mit 50% zu beteiligen.

r die Bearbeitung ist ein Zeitraum von 12 Monate anzuberaumen sein.

 

Petitum/Beschluss

 

1.)    Die Bezirksversammlung beauftragt das Fachamt Management des öffentlichen Raumes mit der Vorbereitung, Vergabe und Begleitung der dargestellten Untersuchung.

2.)    Die Bezirksversammlung stellt hierfür Mittel in Höhe von 60.000 € zur Verfügung.

3.)    Die Bezirksversammlung bittet das Fachamt Management des öffentlichen Raumes die Ergebnisse der Untersuchung im Frühjahr 2020 der BV vorzustellen.

 

 

 

Tom Oelrichs