20-6379

Sportflächenplanung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen berücksichtigen (Drs. 20/4490)
Hier: Stellungnahme SR

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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19.02.2019
17.01.2019
Sachverhalt

 

Aus Anlass des o.g. Beschlusses wurde vom Bezirksamt bei der zuständigen Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) angefragt, ob der Hamburger Sportbund (HSB) als Träger öffentlicher Belange in das B-Plan-Verfahren aufgenommen werden kann. Diese Lösung hätte den Vorteil gehabt, dass der HSB automatisch an allen Verfahren beteiligt wird und über das elektronische Verfahren Stellungnahmen abgeben kann.

 

Die BSW hat eine solche Möglichkeit abgelehnt unter anderem mit Verweis auf die bezirkliche Dienststelle Bezirklicher Sportstättenbau in Hamburg-Mitte (M/BS), die an allen B-Plan-Verfahren beteiligt ist und die Belange des Sports ggf. einbringen kann.

 

Aufgrund des Beschlusses der Bezirksversammlung Hamburg-Nord und anderer ähnlicher Beschlüsse in anderen Bezirken, hat M/BS mit dem HSB vereinbart, dass Stellungnahmen zu B-Plänen zusätzlich in Cc an den HSB versandt werden. Dieser erhält dadurch Kenntnis von B-Plan und Sportrelevanz und kann ggf. noch intervenieren.

 

Der HSB und das Bezirksamt sind sich allerdings einig darin, dass ein solches Verfahren (und auch eine direkte Beteiligung des HSB im Rahmen des TÖB-Verfahrens) für das berechtigte Anliegen des Beschlusses nicht zielführend ist.

In aller Regel erreichen die B-Plan-Verfahren keine Größenordnungen bei der beabsichtigen Menge an WE, die einen Sportflächen Zu- oder Neubau auslösen. Dies ist nur bei sehr großen Neubaugebieten in den Hamburger Randgebieten der Fall. Gleichwohl bezieht das Bezirksamt die Entwicklung größerer Bauvorhaben im Bezirk in seine Planungen ein, z.B. bei der Anmeldung der Investitionsbedarfe gegenüber M/BS und dem bezirklichen Beirat. So ist die Anmeldung der Umwandlung des Rasenplatzes am Südring (sog. Borgwegstadion) in einen Kunstrasenplatz auch begründet durch die großen Bauvorhaben im Umfeld des Stadtparks.

 

Des Weiteren ist die Errichtung von Hallensportflächen eng an die Schulentwicklung gekoppelt, ein System, das sich dem Grunde nach in Hamburg bewährt hat.

In Bezug auf den Bedarf und die Ausstattung an Hallenflächen steht das Bezirksamt in einem regelhaften Austausch mit Schulbau Hamburg (SBH). Einmal jährlich stellt SBH die aktuellen Planungen für den Bezirk Hamburg-Nord den betroffenen Fachämtern SL, MR und SR vor und schafft so die Möglichkeit für das Bezirksamt die Planungen bei eigenen Vorhaben zu berücksichtigen und ggf. Änderungen/Weiterungen anzumelden.

In der Phase der konkreten Bauplanung einzelner Sporthallen wird das Bezirksamt dann ein weiteres Mal einbezogen und erhält die Möglichkeit besondere Bedarfe, die aus der Nutzung der Vereine erwachsen, anzumelden. Gemeinsam mit SBH werden dann die Realisierungs- und Finanzierungsmöglichkeiten geprüft und entsprechende Maßnahmen veranlasst.

 

Vor dem o.g. geschilderten Hintergrund und um zukünftig noch besser auf wachsende Bedarfe zu reagieren, hat das Bezirksamt mit dem HSB vereinbart in einen ähnlichen regelhaften Austausch zu treten. Ziel ist es einerseits die Wohnungsbauvorhaben zu erläutern und andererseits die umgesetzten und geplanten Maßnahmen in Bezug auf die Sportinfrastruktur zu erörtern.

 

Der HSB erhält so ein umfassendes Bild der Entwicklung im Bezirk, kann diese ergänzen mit seinem übergeordneten Wissen über Entwicklungen in anderen Bezirken und Trends. Gemeinsam können so mögliche kritische Bereiche herausgearbeitet werden.

Ein erstes Treffen hat im November stattgefunden und es wurde vereinbart, die im Abstand von 2 Jahren zu wiederholen. Der HSB will mit den anderen Bezirksämtern ähnliche Treffen organisieren, da die Form als gelungen und beispielgebend wahrgenommen wurde.

 

Weitere Grundlage für diesen Austausch können perspektivisch die Daten werden, die das Landessportamt zukünftig flächendeckend für Hamburg generieren und aufbereiten soll (s.a. Drs. 21/10510).

 

 

Das Bezirksamt schlägt vor, die Inhalte des Treffens im BKS vorzustellen, so dass hier ein einheitlicher Informationsstand hergestellt wird.

 

Petitum/Beschluss

 

Die BV nimmt Kenntnis und stimmt dem Verfahrensvorschlag zu, über die Treffen im BKS zu berichten

 

 

Yvonne Nische