Spielplatz Kegelhofstraße vor Hunden schützen Stellungnahme dee Behörde für Inneres
Der Regionalausschuss hat sich in seiner Sitzung am 02.05.2022 mit der o.g. Thematik befasst und einstimmig folgende gegenüber dem ursprünglichen Antrag geänderte Beschlussempfehlung verabschiedet:
Begründung:
Durch die Eingabe zum Spielplatz zwischen Kegelhofstraße und Christoph-Probst-Weg (Drs. 21-3212 [1]) wurde der Regionalausschuss darauf aufmerksam, dass oftmals Hunde von der privaten Wiese nördlich des Spielplatzes auf diesen laufen. Zudem gehen einige Hundehalter*innen auf dem Weg zur Wiese mit ihren Tieren durch den Spielplatz. Dieser ist nicht eingezäunt, jedoch von Bäumen und Hecken eingefasst.
Vielen Hundehalter*innen ist offenbar nicht hinreichend klar, dass es sich bei der Fläche um einen Spielplatz handelt und dass es daher verboten ist, diesen mit Hunden zu betreten. Ein Zaun mit Tor zwischen dem Spielplatz und der privaten Wiese könnte helfen, die Aufmerksamkeit für das Spielplatz-Schild, dass am Zugang eines jeden Spielplatzes steht, deutlich zu erhöhen.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Die Behörde für Inneres und Sport nimmt unter Beteiligung der Polizei zu den
Beschlussempfehlungen 2. und 3. wie folgt Stellung:
Zu 2.:
Durch den zuständigen Stadtteilpolizisten des Polizeikommissariats (PK) 23 wird der öffentliche Spielplatz Kegelhofstraße im Rahmen seiner Streifentätigkeit regelmäßig gezielt aufgesucht. Dabei ist es in der Vergangenheit zu einem Bürgergespräch, in dem Hunde auf dem in Rede stehenden Spielplatz thematisiert wurden, gekommen. Darüber hinaus sind dem PK 23 diesbezüglich keine Beschwerden bekannt. Sollten auf dem Spielplatz Personen mit Hunden angetroffen werden, werden diese durch die Polizei des Spielplatzes verwiesen und Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet.
Bei der über einer Tiefgarage angelegten und direkt an den Spielplatz angrenzenden Grünfläche handelt es sich um Privatgrund des Tiefgaragenbesitzers. Der zuständige Stadtteilpolizist nimmt auf dieser Grünfläche regelmäßig nicht angeleinte Hunde wahr. Da es sich um Privatgrund handelt, ist der Polizei ein Einschreiten – abgesehen von Gefahrensituationen – nicht möglich.
Der Stadtteilpolizist hatte dem Bezirksamt Hamburg-Nord -Stadtgrün- die vom ihm wahrgenommene Situation geschildert. Ihm wurde von dort mitgeteilt, dass im Jahr 2014 provisorische Hinweisschilder zu den Verhaltensregeln auf dem Spielplatz angebracht worden seien, welche im Jahr 2019 erneuert wurden.
Das PK 23 ist bezüglich der Thematik sensibilisiert und wird auch zukünftig die vorhandenen personellen Ressourcen im Rahmen aktueller Lageerkenntnisse und unter Berücksichtigung der erforderlichen Prioritätensetzungen zum Bestreifen der Örtlichkeit einsetzen sowie bei Bedarf die im jeweiligen Einzelfall erforderlichen Maßnahmen treffen.
Zu 3.:
Der bei der Wasserschutzpolizei angegliederte Hundekontrolldienst (WSP 514) ist ebenfalls sensibilisiert und wird den betreffenden Bereich auch zukünftig im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen sowie unter Berücksichtigung der erforderlichen Prioritätensetzungen in seine Streifentätigkeit einbeziehen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Priscilla Owosekun-Wilms