Sondernutzungsantrag zur Genehmigung für die Neu-Aufstellung eines Fahrradhäuschens im öffentlichen Raum gem. § 19 HWG
Im Bezirksamt Hamburg-Nord wurde am 30.03.2023 ein Antrag für die Aufstellung eines Fahrradhäuschens im öffentlichen Raum (Lohkoppelstraße 50, 22083 Hamburg) gestellt:
Das Fachamt Management des öffentlichen Raums hat die zu beteiligenden Stellen (Abteilungen Tiefbau, Stadtgrün, Stadt- und Landschaftsplanung, Bau-Prüf-Abteilung sowie die Polizei und die Kulturbehörde/Denkmalschutz) zur Prüfung vorgelegt und um entsprechende Stellungnahmen gebeten.
Im Ergebnis ist der Antrag abzulehnen, da die bezirkliche Wegeaufsicht, das Denkmalschutzamt und auch die Polizei der Aufstellung nicht zugestimmt haben.
- Die Wegeaufsicht lehnt ab, da die Sicherheitsabstände nicht gewährleistet sind.
- Das PK31 kann dem Antrag nicht zustimmen, da die Aufstellung des Fahrradhauses mit 3,5 Meter Durchmesser auf dem Gehweg nicht möglich ist. Das Aufstellen auf der Fahrbahn ist nicht zulässig. Zudem wird angemerkt, dass der Gebäudekomplex über einen Innenhof verfügt, der durch Tore von der Schleidenstraße und Lohkoppelstraße betreten werden kann.
- Seitens des Denkmalschutzamtes wird der Standort aufgrund der Lage vor dem Baudenkmal abgelehnt.
Fazit:
Aus o.g. Gründen kann der Antrag vom Bezirksamt nicht genehmigt werden.