Sommermüll im Park - praktikable Lösungen finden Stellungnahme der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
In seiner Sitzung am 12.07.2023 hat sich der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität mit o.g. Thematik auseinandergesetzt und folgender Beschlussempfehlung, bei punktweiser Abstimmung, zugestimmt.
(Petitumspunkte 1-3: Einstimmig beschlossen
Petitumspunkt 4: Mehrheitlich, bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion und Enthaltung der FDP-Fraktion beschlossen.)
Zur Begründung:
Die starke Nutzung der Parks und Grünanlagen bringt leider auch immer viel Müll mit sich. Obwohl die Gesamtzahl der wöchentlichen Leerungen von Papierkörben in den Grünanlagen Hamburgs allein zwischen 2018 und 2021 verdoppelt wurde und die Zahl der aufgestellten Mülleimer um fast 20% stieg [1, Seite 15], landet nach wie vor viel Müll neben statt in den Mülleimern.
Ein Grund dafür kann sein, dass es manchen Parkbesuchern nicht möglich scheint, größere Kartons, z.B. von Pizza, so zurecht zu biegen, dass sie in den Mülleimer passen. Auch kann eine gewisse Zahl solcher Kartons schon bei korrekter Entsorgung schnell den Mülleimer füllen. Abhilfe können hier zusätzliche Müllbehälter, der Einsatz größerer Behälter oder die Aufstellung von den Müll pressenden Mülleimern schaffen.
Noch besser als die bloße Entsorgung des von anderen achtlos weggeworfenen Mülls wäre, das Problem an der Wurzel anzugehen: Der verbreiteten Nutzung von Einmal-Verpackungen und der mangelnden Motivation, diese nach dem Genuss des Inhalts im Park selbst wieder mitzunehmen und zu entsorgen.
Seit 2023 gilt für viele Gastronomiebetriebe die Pflicht, auch Mehrwegverpackungen anzubieten. Solange diese noch nicht stark genug nachgefragt werden, sollte zusätzlich über Lösungen nachgedacht werden, die helfen, ein Bewusstsein für die Problematik der Einmal-Verpackungen zu wecken. Kommunen wie Tübingen erheben beispielsweise – inzwischen auch gerichtlich bestätigt – eine Steuer auf Einweg-Verpackungen. Von vielen Plastikflaschen ist zudem das Prinzip des Einwegpfands bekannt.
Der Haupausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) hierzu wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Die SRH prüft den Bedarf kontinuierlich und geht dabei auch auf die wechselnden Gegebenheiten ein, wie den erhöhten Bedarf in den Sommermonaten. Die Aufstellung erfolgt in Absprache mit den Bezirksämtern. Hinweise aus der Regionalpolitik und der Bevölkerung werden stets überprüft.
Zu 2.:
Im Stadtpark stehen 285 Papierkörbe, die bis zu siebenmal wöchentlich geleert werden. Zudem befinden sich dort 14 Grillkohlebehälter und 52 Depotcontainer mit zwei Leerungen pro Woche. Die Papierkörbe in Schwanenwik werden ebenso täglich geleert. Zusätzlich befindet sich dort ein Unterflursystem. Aus Sicht der SRH ist eine weitere Gestellung von zusätzlichen oder größeren Müllbehältern zum momentanen Zeitpunkt nicht notwendig.
Zu 3.:
Die SRH hat ein Portfolio verschiedener Papierkörbe, die bedarfsgerecht in den unterschiedlichen Bereichen gestellt werden. Solarpressbehälter können nicht in den Grün- und Erholungsanlagen aufgestellt werden, da die Zuwegungen in den Anlagen nicht mit den Fahrzeugen befahren werden dürfen.
Zu 4.:
Durch die zum 01.01.2023 über das Verpackungsgesetz bundesweit eingeführte Mehrwegangebotspflicht wurde das Thema Mehrwegnutzung verstärkt in den Blickpunkt gerückt. Die BUKEA hat dazu mit der Kampagne „Einfach Mehrweg“ sowohl Gastronominnen und Gastronomen als auch Kundinnen und Kunden für die Neuregelung sensibilisiert (siehe auch Drs. 22/10619 und 22/11542). Es bestehen im Bund inzwischen Überlegungen, die o.g. gesetzliche Mehrwegangebotspflicht für Einwegkunststofflebensmittelverpackungen auch auf andere Verpackungsmaterialien auszuweiten. Inwieweit hierfür die erforderlichen politischen Mehrheiten zustande kommen, ist derzeit allerdings nicht absehbar. Neben gesetzlichen Vorgaben liegt es aber auch an den Kundinnen und Kunden, bei den Verkaufsstellen entsprechende Angebote einzufordern.
Das Thema kommunale Einweg-Verpackungsabgabe verfolgt die BUKEA mit hohem Interesse. Da es sich um eine Steuer handelt, steht die BUKEA mit der hierfür federführenden Finanzbehörde in Kontakt. Gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes hat das klagende Unternehmen inzwischen allerdings Verfassungsbeschwerde eingelegt. Eine abschließende Prüfung wird daher erst im Lichte einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung möglich sein. Ferner waren anstehende Rechtsänderungen, wie etwa das Einwegkunststofffondgesetz oder die anstehende Novellierung des Verpackungsgesetzes, nicht Gegenstand der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Auch diese Aspekte werden in die Prüfung einzubeziehen sein. Eine Zeitschiene ist daher noch nicht sicher absehbar.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien
Keine