20-6938

Sicherer Schulweg für alle Kinder in der Alsterdorfer Straße!
Stellungnahme der Polizei Hamburg

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

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19.08.2019
20.06.2019
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in der Vergangenheit bereits mehrfach mit der verkehrlichen Situation an der Grundschule Alsterdorfer Straße 39 beschäftigt, die ca. 400 Grundschüler besuchen.

In den Jahren 2012 und 2016 hat der Regionalausschuss auf Initiative des Elternrats der Schule beschlossen, die Einrichtung einer Streckengeschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 vor dem Eingang der Schule prüfen und einrichten zu lassen (Drucksachen-Nr. 2181.1/12 vom 19.11.2012; 123.70-14 vom 18.4.2016).

Der Antrag aus dem Jahr 2012 ist von der Behörde abgelehnt worden, mit der Begründung, dass Schulgebäude läge nicht direkt an der Straße und sei daher als Schule weder erkennbar noch sichtbar. Eine Argumentation, die inhaltlich nicht nachvollziehbar ist, denn in jedem Fall tritt die positive Wirkung einer Geschwindigkeitsbegrenzung mit der Aufstellung eines entsprechenden Verkehrszeichen ein ­– unabhängig von der Sichtbarkeit der Schule.

Zudem ist in der Alsterdorfer Straße bereits jetzt mehrfach Tempo 30 vor Schulen angeordnet (Katholische Schule, Alsterdorfer Straße 73, Flachslandschule, Bugenhagenschule).

Der Antrag aus dem Jahr 2016 wurde aufgrund der Initiative des Verkehrsministeriums, die die Einrichtung von Tempo 30 vor schützenswerten Einrichtungen wie Schulen auch auf Hauptverkehrsstraßen erleichtern soll, gestellt. Leider blieb die zuständige Behörde bei ihrer ablehnenden Haltung.

Mittlerweile hat eine erneute Initiative der Eltern und Schülerinnen und Schüler der Grundschule fast 4000 Unterschriften für eine solche Temporeduzierung gesammelt, und unsere Forderung nochmals mit Nachdruck bestätigt.

Ein Versetzen eines bereits vorhandenen Schildes könnte zusätzlich die Gelder für die damals geplanten Baumaßnahmen zur Temporeduzierung einsparen.

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

  1. Die Bezirksversammlung begrüßt ausdrücklich das Engagement der Schülerinnen und Schüler sowie des Elternrats der Grundschule Alsterdorfer Straße, den dortigen Schulweg sicher zu gestalten.
  2. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung setzt sich bei der zuständigen Behörde für eine erneute Prüfung der Anordnung von Tempo 30 vor der Schule Alsterdorfer Straße 39 bzw. einer Ausweitung der vorhandenen Streckenabschnitte mit reduzierter Geschwindigkeit sowie eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme ein.

 

 

 

r die SPD-Fraktionr die GRÜNE Fraktion
Thomas DomresMichael Werner-Boelz

Carsten GerloffSina Imhof
Dr. Jan FreitagMichael Schilf

 

Die Bezirksversammlung beschließt den Antrag einstimmig.

 

Die Verkehrsdirektion nimmt im Einvernehmen mit dem zuständigen Polizeikommissariat (PK) 33 hierzu wie folgt Stellung:

 

Gemäß § 45 Absatz 9 Satz 3 Ziffer 6 StVO können innerörtlich streckenbezogene Geschwindig-keitsbeschränkungen von 30 km/h auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) oder auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern angeordnet werden, ohne dass auf Grund besonderer örtlicher Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von Rechtsgütern erheblich übersteigt. Zusätzlich ist eine Ergänzung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) am 30. Mai 2017 „Zu Zeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit“ in Kraft getreten. Diese regelt Einzelheiten zur Umsetzung der Neuregelung durch die örtlich zuständigen Behörden und führt u.a. aus, dass die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen müssen.

 

Zur Konkretisierung und Sicherstellung einer einheitlichen Ermessensausübung durch die Stra-ßenverkehrsbehörden hat die Behörde für Inneres und Sport als zuständige Oberste Landesbe-hörde in den Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrich-tungen (HRVV) eine Fachanweisung erlassen. Diese können im Transparenzportal unter folgendem Link aufrufen werden:

(http://daten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetRessource100/GetRe ssource100.svc/10c3c4b1-4d71-4e97-8b17-2f6b7fb16a25/Akte_751.20-32-00006.pdf).

 

Die Grundschule in der Alsterdorfer Straße 39 befindet sich rund 350 m südlich der kath. Schule weit abgesetzt von der Alsterdorfer Straße. Ein Zugang zum großräumigen Schulhof befindet sich gegenüber der Einmündung Himmelstraße am Ende einer Feuerwehrzufahrt, ca. 40 m von der Alsterdorfer Straße entfernt. Die Zufahrt ist mit einer Schranke gesichert, die nur durch Be-rechtigte geöffnet werden kann. Direkt neben der Zufahrt befindet sich zugleich eine gesicherte Querungsmöglichkeit (FLZA) mit Kurzumläufen und "Sofortgrün", die den querenden Fußgän-gern einen optimalen Schutz und zugleich hohen Komfort (kurze Wartezeiten) bietet. Das Schulgebäude selbst befindet sich zwischen dem Schulhof und dem rückwärtigen Bahndamm der U 1 und ist für Fahrzeugführer auf der Alsterdorfer Straße nicht sichtbar. Insofern besteht kein direkter Zugang zur Straße.

 

In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu Anfragen bezüglich der Reduzierung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. Aus diesem Grund wurde die Verkehrssituation in der Alster-dorfer Straße zwischen Winterhuder Marktplatz und Braamkamp in Hinblick auf mögliche Sicherheitsdefizite gründlich untersucht. Regelmäßig konnten keine Feststellungen getroffen werden, die eine Beschränkung rechtlich zulässig gemacht hätten.

 

Auch anlässlich des neuerlichen Antrags wurden wieder die Unfalllage, das Geschwindigkeitsni-veau und sonstige Indizien geprüft und keinerlei Hinweise auf mögliche Sicherheitsdefizite fest-gestellt. Im Ergebnis behalten deshalb auch diesmal alle in den vorherigen Stellungnahmen ge-machten Feststellungen ihre Gültigkeit. 

 

Ungeachtet dessen wird die Polizei die Verkehrssituation in der Alsterdorfer Straße über einen Zeitraum von 12 Monaten intensiv beobachten, hierbei die Verkehrsunfalllage sowie die tatsäch-liche Nutzung durch Schüler auswerten und regelmäßig die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit überwachen.