Schulkinder am Wiesendamm: Sichtbarkeit ist Sicherheit! Stellungnahme der Polizei Hamburg
Letzte Beratung: 18.05.2026 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 7.1
Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 23.03.2026 mit der o.g. Thematik befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung formuliert:
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss beschließen:
Begründung:
In den letzten Monaten hat der Regionalausschuss mehrfach auf Basis von Eingaben die Verkehrssicherheit von Kindern am Wiesendamm diskutiert. Besonderes Augenmerk war dabei auf
den Fußgängerüberweg auf Höhe Meerweinstraße gerichtet. Hier fand am 16. März ein Ortstermin mit Politik, Polizei, Elternvertretung, Schulleitung, Bezirksamt sowie dem beauftragten Planungsbüro statt. Bei dem Termin wurde deutlich, dass eine Umsetzung der aktuellen Überplanung des Wiesendamms wohl noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird. Die Aufmerksamkeit richtet sich daher nun auf die Verbesserung der Bestandssituation.
Als besonders unsicher wird die Überquerung der Fahrbahn von Nord nach Süd empfunden:
Trotz der vorgezogenen Nebenfläche auf der Nordseite werden wartende Kinder hier schlecht von sich nähernden Autofahrenden wahrgenommen. Kleinere Kinder werden ausgerechnet von einer Warnbake verdeckt, die auf die Querungsstelle aufmerksam machen soll. Die Kinder können selbst nicht gut sehen, ob sich ein Auto nähert. Das gleiche Problem wird durch parkende Kfz ausgelöst: Bis kurz vor der Querungsstelle darf am Fahrbahnrand legal geparkt werden. So können Autofahrer*innen und Kinder sich gegenseitig nicht sehen.
Bei der Überquerung der südlichen Fahrbahn tut sich eine neue Gefahrenquelle auf: Hier warten die Kinder genau in einer Baumreihe, wodurch sie erst spät von Kfz wahrgenommen werden können bzw. diese selber erst spät sehen können. Hier Baumschutz und Verkehrssicherheit in Einklang zu bringen ist eine Herausforderung. Die Polizei hat zugesagt, mögliche Grundlagen für einen ggf. temporären Zebrastreifen zu prüfen.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Die Polizei Hamburg nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Vorbemerkungen:
Teile des Schulensembles der Stadtteilschule Winterhude sind bereits seit Anfang der 30.-Jahre des letzten Jahrhunderts in Betrieb. Fläche, Gebäudeanteile und vor allem die Schüleranzahl sind insbesondere in letzten Jahren gewachsen. Nicht zuletzt auch wegen der angrenzenden Neubaugebiete waren die Bedarfe in Richtung Schule gestiegen und 2019 ein neues Oberstufengebäude geschaffen worden. Mittlerweile besuchen dauerhaft 1500 Schüler die Stadtteilschule. Ein Großteil der Schülerschaft erreicht die Schule zu Fuß oder mit dem Fahrrad.
Zu 1:
Wie bereits bei einem Ortstermin im März 2026 erläutert, war die Einrichtung eines temporären Fußgängerüberweges aufgrund einer Komplettsperrung des Gehweges infolge von Baumaßnahmen im Jahr 2025 und entsprechender gesetzlicher Regelungen erforderlich. Für eine langfristige/dauerhafte Anordnung eignen sich temporäre Fußgängerüberwege nicht (Markierung wird abgefahren, Sichtdreiecke sind nicht hergestellt, Beleuchtung fehlt).
Durch eine vermeintlich durch Fußgänger empfundene Sicherheit bei temporären Fußgängerüberwegen könnten vielmehr gefährliche Situationen entstehen (Scheinsicherheit).
Dennoch kann das Ansinnen, die Querungen des Wiesendamms als Teil des Schulweges insbesondere für Schüler der Stadtteilschule sicherer zu gestalten, nachvollzogen werden.
Das PK 33 nahm mehrfach in 2026 Verkehrsschauen in dem in Rede stehenden Bereich des Wiesendamms vor. Dabei wurden Passanten, Schülerzahlen, Querungsbedarfe, Art der Mobilitätverteilung sowie KFZ/h erfasst und im weiteren Verlauf mit dem Inhalt der EFA (Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen) und der aktuellen sowie zu erwartenden Verkehrsstärken abgeglichen.
(Anmerkung: Umleitungsverkehre durch Baumaßnahmen bis Dezember 2026 im Bereich des Eppendorfer Marktes sowie der für LKW langfristig gesperrten Schleidenbrücke nutzen aktuell den Wiesendamm. Dem steht gegenüber, dass durch die Baumaßnahmen der U5 der Wiesendamm zumindest am westlichen Ende bereits ab Oktober 2026 gesperrt werden wird und dann mit einem abnehmenden Verkehrsaufkommen zu rechnen ist.)
In Abwägung der schwankenden Verkehrszahlen, des Planungsstandes zum Umbau des Wiesendamms, der zu erwartenden Zeitabläufe/Verzögerungen in der Umsetzung durch größere Maßnahmen sowie der jetzt bereits vorliegenden Bedarfe an einen sicheren Schulweg in Kombination mit der neuen HRVV „Tempo 30 vor sensiblen Einrichtungen“ ist die Straßenverkehrsbehörde des PK 33 in Abstimmung mit der VD 5 zu folgendem Ergebnis gekommen:
In dem Bereich des Wiesendamms zwischen Hausnummer 101 und dem Kreuzungsbereich der Saarlandstraße wird die Einrichtung einer Tempo 30-Strecke gem. § 45 Abs. 9 Nr. 6 StVO (hochfrequentierter Schulweg) angeordnet.
Zu 2.:
In Absprache mit dem Bezirksamt werden die vorhandenen Warnbaken zeitnah herabgesetzt.
Zu 3.:
Im Vergleich zur Querungsstelle Höhe Hauersweg ist hier (Meerweinstraße) keine Grünfläche (ca. 3,95m) vor der baulichen Nase angelegt, sondern lediglich ein kurzes Stück Pflasterung zum ersten Parkstand vorhanden. Mithin werden Optimierungsmöglichkeiten hinsichtlich der Sichtbeziehung auch am PK 33 gesehen. Der Einsatz baulicher Mittel ist dem Bezirksamt vorbehalten, daher erfolgt an dieser Stelle keine tiefergehende Befassung mit dem angefragten Punkt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.