21-1609

Schleidenpark 2.0
Stellungnahme der Behörde für Kultur und Medien

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Bera­tungs­reihen­folge
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16.11.2020
22.10.2020
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 21.09.2020 mit dem o.g. Thema auf der Grundlage eines interfraktionellen Antrags befasst und einstimmig die folgende gegenüber des ursprünglichen Antrages geänderte Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

  1. Der Schleidenpark soll auch wieder offiziell so heißen dürfen wie schon früher! Der Leiter des Bezirksamtes möge sich für die Wiederbenennung des Schleidenparks einsetzen.
  2. Das Bezirksamt möge sich dafür einsetzen, bei der Überplanung des Straßenzugs Adolph-Schönfelder-Straße bis Schleidenstraße einen beleuchteten Gehweg an der Parkseite vorzusehen.

 

Begründung:

Das Bezirksamt Nord plant derzeit zwei Pilotprojekte im Schleidenpark. Das Planschbecken soll durch einen dauerhaft nutzbaren Neubau ersetzt werden. Außerdem soll der Spielplatz unter Beteiligung der Kinder neu gestaltet und um inklusive Spielgeräte ergänzt werden.

Der Schleidenpark bietet Aufenthaltsqualität kostenlos und draußen und ist Treffpunkt für die Barmbeker*innen. Die Neuerungen im Schleidenpark sollen um weitere Maßnahmen ergänzt werden, denn durch den Wohnungsbau, insbesondere im Projekt Mesterkamp, wird die Nutzung des Schleidenparks zunehmen. Kurioserweise hat der Schleidenpark zurzeit noch nicht einmal einen offiziellen Namen. Es ist an der Zeit, dem Schleidenpark ein Update zu verpassen.

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

Die Behörde für Kultur und Medien nimmt zu der Empfehlung der Bezirksversammlung Hamburg-Nord wie folgt Stellung:

Der frühere Schleidenplatz (am 30.06.1904 amtlich benannt, Hamburger Amtsblatt Nr. 100 vom 02.07.1904) wurde am 23.09.1947 in Biedermannplatz umbenannt (Amtlicher Anzeiger Nr.129 vom 25.09.1947).

Zu der Verkehrsfläche Biedermannplatz gehören sowohl der Park in der Mitte als auch die östlich und westlich daran angrenzenden Straßen. Bei dem Park handelt es sich somit um eine amtlich benannte Verkehrsfläche und rechtlich nicht um eine Grünfläche. Es gelten die aktuellen Bestimmungen zur Benennung von Verkehrsflächen vom 28.02.2005. Danach ist eine Umbenennung nur in besonderen Ausnahmefällen zulässig, beispielsweise um Verwechslungen zu vermeiden.

Eine Umbenennung der Verkehrsfläche Biedermannplatz würde auch die anliegenden Wohnstraßen des Biedermannplatzes betreffen. Eine Rückbenennung nur der grünen Teilfläche ist nicht möglich, weil dadurch eine räumliche Unterbrechung bzw. Trennung der Fahrbahnen „Biedermannplatz“ entstünde. Da diese Fahrbahnen parallel westlich und östlich davon verlaufen,    entstünden zwei getrennte Straßen mit demselben Namen, die darüber hinaus nicht mehr als Platz erkennbar wären. Da zwei Straßen mit demselben Namen nicht zulässig sind, wäre zwingend eine Umbenennung einer der beiden Fahrbahnen mit einem noch festzulegenden weiteren Namen die Folge.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Priscilla Owosekun-Wilms