21-0389

Schaffung eines Inklusions- Beirates für Menschen mit Behinderungen
Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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21.11.2019
24.10.2019
Sachverhalt

 

Inklusion stammt aus dem lateinischen und heißt übersetzt „enthalten sein, teilhaben“.

Das Ziel eines Inklusionsbeirates ist, die Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigung in der Gesellschaft zu erreichen.

Deshalb wünschen sich Behinderte und Organisationen aus Hamburg-Nord einen Inklusionsbeirat als Bindeglied zwischen ihnen und den Politikern der Bezirksversammlung Hamburg-Nord. Der Beirat ist als Ansprechpartner für Menschen mit Behinderungen gedacht und setzt sich für ihre Anliegen gegenüber der Bezirksversammlung und seinen Ausschüssen sowie der Öffentlichkeit ein.

 

Auf Beschluss der Bezirksversammlung Wandsbek hatte das Bezirksamt im September 2012 als erster Bezirk Hamburgs einen eigenen Inklusionsbeirat eingerichtet, um die Behinderten sichtbarer zu machen. Altona und jüngst Eimsbüttel haben sich ebenfalls einen Beirat gegeben und Harburg denkt über eine Gründung eines Bezirks-Inklusions-Beirats nach.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung möge daher beschließen: 

 

1.      Die Bezirksamtsleitung richtet analog zu den Beiräten für Menschen mit Behinderungen in Wandsbek, Altona und Eimsbüttel einen Beirat für Menschen mit Behinderungen in Hamburg-Nord ein. Der Beirat soll der Bezirksamtsleitung zugeordnet sein. Der/die Vorsitzende des Beirates soll zudem ehrenamtlicher Inklusionsbeauftragte/r für den Bezirk Hamburg-Nord werden.

Die Geschäftsführung obliegt allein dem Beirat.

 

2.      Aufgabe des Beirates soll es sein, die Interessen aller im Bezirk lebenden Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen zu vertreten.

 

Der Beirat soll

a.  ehrenamtlich, überparteilich und überkonfessionell arbeiten.

b.  aktiv zu einer behindertengerechten Kommunalpolitik beitragen,

c.  den Kontakt zu den Behindertenorganisationen pflegen und

d.  als Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen dienen.

 

Der Beirat erarbeitet Empfehlungen zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderung in Hamburg-Nord. Er berät und unterstützt insbesondere die Bezirksversammlung und Verwaltung, damit die besonderen Lebensinteressen der Menschen mit Behinderung in Diskussions- und Entscheidungsprozessen der kommunalen Gremien berücksichtigt werden.

 

3.      Das Bezirksamt Hamburg-Nord unterstützt die Einrichtung eines Inklusionsbeirats durch organisatorische, finanzielle und personelle Ressource (zur Verfügungsstellung von Räumen, Portokosten, Protokollarische Begleitung, Juristische Beratung etc.).

 

4.      Für seine Aufgaben soll dem Beirat ein Betrag in Höhe von EUR 10.000,00/anno aus Bezirkssondermitteln zur Verfügung gestellt werden.

 

5.      Das Bezirksamt Hamburg-Nord stellt bis Februar 2020 eine Liste von Organisationen im Bezirk zusammen, die an einem solchen Inklusionsbeirat mitwirken können. Die Fraktionen der Bezirksversammlung erhalten ebenfalls die Möglichkeit jeweils ein Mitglied bzw. einen Zubenannten Bürger als stimmberechtigtes Mitglied in das Gremium zu entsenden.

 

6.      Das Bezirksamt Hamburg-Nord richtet bis zur Sommerpause 2020 den Inklusionsbeirat Hamburg-Nord ein und berichtet bis dahin in den Sitzungen des Sozialausschusses der Bezirksversammlung, der den Prozess der Einrichtung politisch begleiten soll.

 

7.      Der Inklusionsbeirat sollte einmal vierteljährlich öffentlich tagen.

 

 

 

Dr. Andreas Schott Dr. Petra Sellenschlo 
Fraktionsvorsitzender