21-2535

Rathenaustraße - sicher Radfahren am Alsterlauf! Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
21.10.2021
Sachverhalt

 

Schon heute ist die Veloroute 4 vom Rathausmarkt bis zur Wilhelm-Metzger-Straße in Alsterdorf für den Radverkehr ausgebaut. Auch von der Sengelmannstraße aus stadtauswärts sind bereits einige Maßnahmen zum Ausbau der Veloroute durchgeführt worden und viele weitere geplant oder in Vorbereitung. Nur in der Mitte der Veloroute 4 klafft bislang eine Lücke: Die Rathenaustraße in Alsterdorf. Hier mit dem Rad zu fahren, ist bislang nicht attraktiv: Es gilt sich zu entscheiden zwischen einem alten, eigentlich nicht mehr nutzbaren Fahrradweg und dem Radeln auf der Fahrbahn.

Die Fahrbahn mit dem Autoverkehr bei Tempo 50 zu teilen, verstärkt neben den ständig überholenden Autos das Gefühl der Unsicherheit und macht die Nutzung komplett unattraktiv und unsicher.

Eine Veloroute soll aber gerade auch für Jugendliche und Senior*innen besonders geeignet sein, nicht nur für schnelle und nervenstarke Berufspendler*innen. Eine solche Route gibt es in Hamburg-Nord bereits: Die Fahrradstraße Leinpfad. Seit das Bezirksamt 2017 den Umbau abgeschlossen hat, ist der Radverkehr dort an Kreuzungen bevorrechtigt und die Radler*innen können auch nebeneinander fahren. Der Leinpfad ist für Autos nur für Anlieger*innen frei gegeben – ohne Durchgangsverkehr trifft der Radverkehr hier also nur auf relativ wenige Kfz. Neben dem Blick aufs Wasser macht gerade dieser Aspekt den Leinpfad attraktiv auch für Senior*innen und Jugendliche – gefühlte und messbare Verkehrssicherheit gehen hier Hand in Hand. Auch der Leinpfad ist Teil der Veloroute 4 Rathausmarkt – Ochsenzoll.

Mit dem Blick aufs Grün und auf das Wasser bietet die Rathenaustraße ein ebenso großes Potenzial für eine attraktive Fahrradstraße wie der Leinpfad.

Ebenfalls für die Umgestaltung zur Fahrradstraße spricht der geplante Bau des Radschnellwegs von Norderstedt nach Winterhude, für den die Machbarkeitsstudie inkl. Trassenfindung kurz vor dem Abschluss steht. Dessen Kernelement soll ein 4 Meter breiter Zweirichtungsradweg parallel zu den Gleisen der U1 sein – sowohl frei von Kreuzungen als auch von Kfz. Die Rathenaustraße wäre hier das fehlende Mittelstück zwischen Leinpfad im Süden und Radschnellweg im Norden.

Die Bürgerschaft hat in Drs. 22/106 [1] bereits den Senat ersucht, den Radschnellwegstandard über den Schnellweg hinaus auf den „anschließenden Velorouten möglichst weit bis in die Stadt“ hinein zu führen. Besonderes Potenzial wurde dort an der „Veloroute 4 bis zur Bebelallee“ gesehen. Für die Rathenaustraße bedeutet das, nicht nur den Abschnitt der Straße, der zum Schnellweg gehört (östlich der Sengelmannstraße) zur Fahrradstraße umzugestalten, sondern die Rathenaustraße auf ihrer ganzen Länge.

So können alle Radler*innen gemeinsam auf der Fahrbahn fahren. Auch jene, die bislang gerne auf dem Alsterwanderweg fahren und so bisweilen mit Fußgänger*innen in Konflikt geraten, fühlten sich dann auf der Fahrbahn sicherer. Als Fahrradstraße im Grünen und mit Blick auf die Alster spricht die Rathenaustraße nicht nur Eilige an, sondern auch Erholungssuchende.

Da im oberen Abschnitt der Rathenaustraße bislang das Parken auf der stadteinwärts verlaufenden Fahrbahnseite erlaubt ist, nutzen viele Erholungssuchende und Wassersportler*innen diese Möglichkeit, da die öffentlichen Längsparkplätze auf der stadtauswärts führenden Straßenseite nicht ausreichen und in der Regel tagsüber belegt sind. Um auch hier alle Verkehrsteilnehmer*innen im Blick zu behalten, sollten nach der Umgestaltung zur Fahrradstraße neue Möglichkeiten für Schrägparken auf der stadtauswärtigen Seite geschaffen werden, um die Interessen der Wassersportler*innen mit dem freien Blick der Radler*innen auf das Wasser in Einklang zu bringen.

Damit die Veloroute ihrer Bedeutung als „Hauptverkehrsstraße für den Radverkehr“ gerecht werden kann, sollte die Fahrradstraße Rathenaustraße - wie andere Hauptverkehrsstraßen auch - gegenüber den Nebenstraßen vorfahrtsberechtigt sein. Dies spart Zeit auf dem Weg in die Stadt und stärkt den umweltfreundlichen Radverkehr.

Darüber hinaus trägt die Umwandlung der Rathenaustraße in eine Fahrradstraße sicherlich auch dazu bei, dass eine Geschwindigkeitsentschleunigung greift, von der alle Anwohner*innen, die ansässigen Senioren*innen-Einrichtungen und auch die Schulen vor Ort profitieren werden.

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:


Der Bezirksamtsleiter wird gebeten,

  1. für die Rathenaustraße im Rahmen der Neugestaltung als Veloroute bzw. als Radschnellweg Planungen vorzulegen, die die Rathenaustraße auf ganzer Länge als Fahrradstraße vorsehen;
  2. die Fahrradstraße Rathenaustraße so zu planen, dass sie an der Kreuzung mit dem Alsterdorfer Damm vorfahrtsberechtigt ist;
  3. die Gehwege der Rathenaustraße im Rahmen der Planung als barrierefrei vorzusehen;
  4. den Planungsraum der Rathenaustraße angemessen mit dezentral platzierten Fahrradbügeln auszustatten;
  5. mindestens auf Höhe Rathenaustraße 208 (Stichwegverbindung Alsterdorfer Straße) und beim Weg Knappe Böge geeignete Querungshilfen für Fußgänger*innen einzurichten;
  6. in dem Abschnitt zwischen der Sengelmannstraße und der Zukunftsschule Flachsland ausreichend Schrägparkplätze auf der stadtauswärtigen Straßenseite einzurichten;
  7. die Rathenaustraße mit seniorengerechten Sitzbänken und Papierkörben auszustatten;
  8. eine Diskussions- und Informationsveranstaltung zu den Details der Planung für Anwohner*innen und Nutzer*innen der Straße vorzusehen.

 

r die GRÜNE Fraktion r die SPD-Fraktion 

Timo B. Kranz Angelika Bester

Thorsten Schmidt  Sebastian Haffke

 

Die Bezirksversammlung beschließt den Antrag.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt wie folgt Stellung:

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende begrüßt den Beschluss der Bezirksversammlung und unterstützt die Planungen für eine Fahrradstraße in der Rathenaustraße.

 

Planungs- und Baudienststelle (Realisierungsträger) ist das Bezirksamt Hamburg-Nord, das die einzelnen Punkte im Rahmen der Planaufstellung und -abstimmung umsetzt.

 

Ergänzend wird auf die Drs. 22/5107, dort insbes. die Vorbemerkung, verwiesen.

 

Petitum/Beschluss
Anhänge

 

Keine