Radroute 17 (ehem. VR13) Goernestraße, Klärchenstraße N68: Planungsaufwand, Terminlage, Alternativszenario “Verkehrsberuhigung”, Bedeutung für Senatsziele
Sachverhalt:
Für die Goernestraße und Klärchenstraße liegt die Erstverschickung zur Radroute 17 vor. In der aktuellen Projektliste MR22+MR24 (vom 11.12.2024) ist das Vorhaben „VR13 Goernestraße Klärchenstraße N68“ mit “Finanzierung gesichert” sowie “Baubeginn und Bauende für 2026” geführt.
Die Koalition hat in ihrer aktuellen Stellungnahme (Drucksache 22-1306.1) Tempo 30 und einfache Verkehrsberuhigung als vorzugswürdigen Weg hervorgehoben. Damit würde die laufende bauliche Ausführungsplanung faktisch beendet oder ausgesetzt.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die nachfolgenden Auskünfte.
Fragen
1. Gesamtsumme aller bisher veranschlagten und verausgabten Planungskosten seit Projektstart, nach Jahren aufzuschlüsseln.
Gesamtsumme: 106.214,69 € brutto
2024: 42.282,26 €
2025: 63.932,43 €
2. Externe Planungskosten: für jeden externen Auftrag bitte
a. beauftragtes Planungsbüro
b. Vergabeart
c. Auftragsdatum
d. Auftragssumme
e. bisher abgerechnete Teilleistungen
f. Nachträge
g. Verbleibende Restmittel.
Ingenieurbüro: a) SWECO GmbH
b) Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
c) 29.05.2024
d) 92.997,37 €
e) 59.486,59 €
f) ./.
g) 33.510,79 €
3. Interne Personalaufwände als Vollzeitäquivalente und Eurobeträge für Bezirksamt Hamburg Nord.
Es werden keine geleisteten Arbeitsstunden auf spezifische Projekte oder Aufgaben erfasst. Eine belastbare Angabe ist daher nicht möglich.
4. Sonstige Planungskosten und Gutachten, z. B. Verkehrszählungen, Baumstatik, Leitungsrecherchen, Vermessung.
Baugrunduntersuchungen: 23.028,05 €
Kampfmittelauswertung: 1.437,50 €
Verkehrszählungen: 4.445,84 €
Vermessung: 17.816,71 €
2. Aktueller Planungsstand und Meilensteine
1. Auf einer Skala von 1 bis 10 (1 bedeutet Ideenphase, 10 bedeutet vollständig umgesetzt), wo steht das Projekt aus Sicht des Bezirksamts zum Stichtag der Beantwortung? Bitte begründen Sie die Einstufung anhand der fachlichen und vergaberechtlichen Meilensteine.
Die 1. Verschickung des Projektes erfolgte am 21.07.2025. Dem vorgeschaltet, waren Variantenprüfungen des beauftragten Ingenieurbüros und intensive Abstimmungen mit anderen Dienststellen wie der Verkehrsbehörde, der Feuerwehr, LSBG, Stadtgrün oder dem Denkmalschutz. Die Stellungnahmen der TÖBs zur 1. Verschickung waren weitestgehend planungsunterstützend, sodass bereits mit der Einarbeitung und Abwägung für die Schlussverschickung begonnen wurde. Eine Einstufung in der o. g. Skala ist nicht umsetzbar, weil die weitere Zuordnung nicht definiert ist und unterschiedlich interpretiert werden könnte.
2. Welche offenen Punkte müssen vor einer Schlussverschickung bzw. Ausführungsplanung noch entschieden werden.
- Anbindung der Klärchenstraße an den Knoten Maria-Louisen-Straße/ Sierichstraße (Austausch mit LSBG besteht)
- Ggfs. Aufteilen der Maßnahme in verschiedene Bauabschnitte (Berücksichtigen der Parallelmaßnahmen Fernwärme/ Eppendorfer Markt/Heilwigstraße)
- Ggfs. tiefgreifendere Entwässerungsplanung in der Klärchenstraße
3. Terminlage und Risiken
1. Befindet sich die Planung im anvisierten Kosten- und Zeitrahmen? Falls nein, welche aktualisierte Termin und Meilensteinplanung gilt, inklusive Vergabezeitraum, Bauphasen, Umsetzungsreihenfolge und mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet das BA? Wer trägt diese Mehrkosten?
Ja.
2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Baubeginn 2026 realistisch bleibt?
Eine zeitnahe Schlussverschickung und ein Weiterverfolgen der anvisierten
Planung.
3. Welche Risiken gefährden Termin und Kosten?
Ein Planungsverzögerung bzw. Neuaufsetzen der Planung in einer früheren
Leistungsphase der HOAI.
4. Alternativszenario Verkehrsberuhigung und Tempo 30 statt Radroute-17-Ausbau
1. Vorausgesetzt die politische Mehrheit in der BV setzt die Ausbauplanung aus, bitten wir um eine belastbare Grobkostenschätzung für ein Alternativszenario, bei dem ausschließlich verkehrsberuhigende Maßnahmen und Tempo 30 angeordnet würden, inklusive einmaliger Investitionskosten für Anordnung und bauliche Sicherung, z. B. Beschilderung, Markierung, Poller, Diagonaltrenner, Gehwegüberfahrten, Querungsstellen, Anpassung Parkordnung, etc..
Sowohl in der Goernestraße als auch in der Klärchenstraße sind bereits im Bestand Tempo-30 angeordnet. Zu Beginn der Planung wurde seitens des Ingenieurbüros ein Variantenvergleich zwischen Tempo-30 und einer Fahrradstraße vorgenommen (siehe hierzu auch der Erläuterungsbericht der 1. Verschickung – Kapitel 4). Hier wurde sich klar für die durchgehende Variante der Fahrradstraße ausgesprochen. Eine grobe Kostenschätzung für das Alternativszenario wäre aus Gründen der Detailunschärfe der Planung nicht belastbar. Zudem entsprechen die exemplarisch aufgeführten Maßnahmen nicht dem gesamtstädtischen Ansatz eines regelhaften Radroutenausbaus.
2. Ebenso bitten wir um eine Einschätzung, ob und in welchem Umfang bereits gebundene Mittel, Planungsleistungen und Förderungen verloren gingen oder umgewidmet werden müssten.
Die vorliegende Maßnahme wird über Mittel aus dem Bündnis für den Rad- und Fußverkehr der BVM finanziert. Förderungen liegen nicht vor.
3. Ist eine Umwidmung allokierter Mittel möglich oder sind diese an die Umsetzung der Radroute 17 gebunden?
Die Mittel sind an die Maßnahme gebunden.
4. Welche Folgen hätte eine Aussetzung oder ein Verzicht auf den Ausbau für Bewilligungen, Bindefristen und ggf. Rückforderungen?
Im Falle eines kompletten Planungsstopps könnten die Auftragnehmer ausstehende Auftragssummen für die vertraglich festgelegten Leistungen einfordern.
5. Finanzierungsrahmen und Förderkulissen
1. Bitte stellen Sie dar, aus welchen Titeln und Programmen die bisherige Planung finanziert wird und welche zweckgebundenen Mittel betroffen sind.
Die vorliegende Maßnahme wird zu 100% über Mittel aus dem Bündnis für den Rad- und Fußverkehr der BVM finanziert.
6. Bedeutung einer Planungsunterbrechung für die Senatsziele Rad- und Fußvekehr
1. Wie bewertet das Bezirksamt die Auswirkungen einer Planungsunterbrechung, wie sie offenbar politisch beabsichtigt ist, auf die Zielerreichung im Bündnis für Rad und Fußverkehr im Bezirk und bezirksübergreifend?
Mit der Vereinbarung vom 17. Mai 2022 haben sich 28 Bündnispartner zur Fortschreibung des Bündnisses für den Rad- und Fußverkehr bekannt. Ein schon damals grundlegendes Element der Radverkehrsentwicklung in der Freien und Hansestadt Hamburg waren die sternförmig angeordneten Velorouten, die ein bezirksübergreifendes, sicheres und komfortables Fortbewegen mit dem Fahrrad in der Stadt ermöglichen sollten. Mit voranschreitendem Ausbaustand dieser Routen ging das Konzept der Velorouten nun in die übergeordneten Radrouten der Stadt über. Wie auch schon aus dem Projekttitel der vorliegenden Maßnahme ersichtlich wird, gehörte auch die Goernestraße / Klärchenstraße schon immer zu einem bedeutenden Netzabschnitt der ehemaligen Veloroute 13, einer wichtigen Ost-/West-Verbindung für den Radverkehr. Vor diesem Hintergrund wurde das Bezirksamt mit dem Ausbau und dem damit einhergehenden Lückenschluss der Goernestraße / Klärchenstraße beauftragt. Das Bündnis sieht vor, den größtmöglichen Komfort und Sicherheitsgewinn für den Radverkehr auf den angesprochenen Radrouten zu erreichen. Eine Planungsunterbrechung würde sich zumindest auf den Zeitplan zum Erreichen der Grundziele des Bündnisses für den Rad- und Fußverkehr auswirken.
2. Bitte quantifizieren Sie nach Möglichkeit erwartbare Verzögerungen bei der Netzvollständigkeit?
Für eine quantifizierbare Aussage über den Gesamtfortschritt des Radnetzausbaus ist die BVM zu konsultieren.
Dr. Bettina Schomburg 05.11.2025
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