Quartiersfonds 2026 Hier: Antrag des Trägers To Huus
Letzte Beratung: 09.09.2025 Hauptausschuss Ö 5.4
Der Träger To Huus hat einen Antrag auf Förderung für 2026 in Höhe von rund € 20.000,- ge- stellt. Das Bezirksamt empfiehlt diesen Antrag abzulehnen und bei den Planungen für 2026 nicht zu berücksichtigen.
Der Träger hat seinen Hauptsitz in Bergedorf und unterstützt Menschen aus Wohnunterkünften bei der Wohnungssuche und – bei erfolgreicher Anmietung – bei allen formalen Prozessen rund um den Bezug. In der Folge begleitet der Verein auch noch in den ersten Monaten des Woh- nens, um ein gutes Ankommen und konfliktfreies Miteinander zu befördern. Näheres kann der anliegenden Projektbeschreibung entnommen werden.
Der Träger beabsichtigt seinen Wirkungsraum über Bergedorf hinaus auszudehnen und stellt daher den genannten Antrag. Das Projekt ist auf Dauer angelegt, die Finanzierung müsste also jedes Jahr erneut zur Verfügung gestellt werden.
Nach Rücksprache mit der Sozialbehörde ist diese nicht bereit, den Träger bei dieser überbe- zirklichen Tätigkeit zu finanzieren und verweist auf weitere Träger, die in diesem Feld tätig sind (z.B. Wohnbrücke e.V.) und die Prämienrichtlinie für wohnungslose Haushalte der Investitions- und Förderbank (IFB / Prämienrichtlinie wohnungslose Haushalte | IFB Hamburg).
In Hamburg-Nord unterstützen – neben der Wohnbrücke – auch die bestehenden Ehrenamts- Initiativen bei der Wohnungssuche und der Integration z.B. Welcome to Barmbek, Hamburger mit Herz sowie WIR im Quartier.
Der Quartiersfonds des Bezirksamts ist bereits jetzt strukturell überbucht, d.h. die Anträge über- steigen den zur Verfügung gestellten Ansatz. Finanzieller Spielraum entsteht lediglich durch Reste und Rückflüsse.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt das Bezirksamt, den Antrag abzulehnen. Auch wenn die Ar- beit sicher sinnvoll und im Einzelfall erfolgreich ist, so gibt es in Hamburg-Nord bereits entspre- chende Angebote, so dass eine Finanzierung zu einem Ungleichgewicht führen würde. Darüber
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis und folgt der Empfehlung des Bezirksamts, den Antrag des Trägers für 2026 nicht aufzugreifen.
Dr. Bettina Schomburg
Antrag
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