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Quartiersfonds 2022 Hier: Finanzierung einer zusätzlichen 0,5-Stelle im Projekt: Kinder- und Jugendarbeit am Ohkamp Träger: Interessengemeinschaft um den Lentersweg

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 08.11.2022 Hauptausschuss Ö 6.3

Sachverhalt

 

Das Bezirksamt schlägt vor, die Finanzierung einer zusätzlichen 0,5-Stelle für die Kinder- und Jugendarbeit am Ohkamp beim Träger Interessengemeinschaft Lentersweg (IGL) ab 01.12.2022 aus den Resten QF 2022 zu finanzieren.

 

Bei der IGL wird bereits eine 0,5 Stelle aus Mitteln des QF 2022 finanziert.

 

Durch die Stelle können Angebote für Kinder und Jugendliche der UPW Flughafenstraße gemacht werden. Die IGL wird mittlerweile zu über 60% von Bewohner:innen der Unterkunft besucht.  Im Rahmen dieses Projektes werden durch eine Erzieherin des Trägers zu den Bewohnern der Unterkunft Kontakte geknüpft, vertrauensvolle Beziehungen aufgebaut, um durch bestimmte Angebote, den Kindern und Jugendlichen die Regeln, Kompetenzen, die deutsche Kultur und Sprache zu vermitteln.

 

Durch Aufstockung der ½ Stelle auf eine ganze Stelle ist es zukünftig möglich, die Arbeit auf den geplanten Interimsstandort für ukrainische Flüchtlinge auszuweiten. Hier wird ebenfalls mit einem hohen Anteil von Kindern und Jugendlichen gerechnet. Das jetzige Angebot der IGL ist bereits am Limit und kann nur durch zusätzliches Personal erweitert werden.

 

Die Finanzierung einer zusätzlichen 0,5 Stelle im Projekt aus den QF-Resten 2022 würde einerseits zur Entlastung des Quartiersfonds 2023 führen und andererseits einen früheren Einsatz am neuen Interimsstandort ermöglichen.

 

Die Kosten für die zusätzliche 0,5-Stelle betragen ca. 35.000€.

 

Im Quartiersfonds 2022 stehen aktuell noch 150.000 € Reste zur Verfügung (s. Anlage).

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis und stimmt dem Vorschlag des Bezirksamtes zu,
€ 35.000,00,- aus dem Quartiersfonds 2022 an den Träger IGL zur Finanzierung einer zusätzlichen 0,5 Stelle für die Kinder- und Jugendarbeit am Ohkamp ab 01.12.2022 zu bewilligen.

 

 

Michael Werner-Boelz

 

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