Quartiersfonds 2021 Hier: Verwaltungskosten für das Bürger*innenbudget für Hamburg-Nord
Letzte Beratung: 07.12.2021 Hauptausschuss Ö 5.3
Das Bezirksamt schlägt vor € 15.000,- aus dem Quartiersfonds für die Verwaltung des Bürger*innenbudget zur Verfügung zu stellen, um einen Träger mit der Bearbeitung zu beauftragen.
Das Bürger*innenbudget wurde am 16.09.21 durch die Bezirksversammlung beschlossen (Drs. 21-2665). Es sieht die Zuwendung von Beträgen bis zu € 1500,- vor. Um die Vergabe dieser Mittel möglichst niedrigschwellig für die Antragsteller*innen zu gestalten, sollen diese an einen Träger gegeben werden, der dann in einem schlanken Verfahren die Anträge und die Abrechnung übernimmt (analog dem Verfahren bei den Mitteln für Bürgerliches Engagement, die durch den Internationalen Bund verwaltet werden). Die Freiwilligenagentur Hamburg-Nord hat signalisiert, dass sie dazu bereit ist.
Für den Verwaltungsaufwand der Freiwilligen Agentur wird eine Vergütung von € 5000,-/pro Jahr angesetzt. Um das Budget für die Bürger*innen nicht zu verringern, wird vorgeschlagen aus den vorhandenen Mitteln des Quartiersfonds 2021 € 15.000,- für die Verwaltung des Fonds in den nächsten drei Jahren (2022 bis 2024) zur Verfügung zu stellen.
Aktuell stehen im Quartiersfonds Mittel in Höhe von 80.940 € zur Verfügung.
Um die Mittel 2021 möglichst in vollem Umfang auszuschöpfen, beabsichtigt das Bezirksamt darüber hinaus die Finanzierung der Miet- und Nebenkosten des Langenhorn-Archivs mit 10.328€, Förderung einer Interkulturellen Internetseite „middenmang“ mit 7.500€ und die Finanzierung des Transkulturellen und Interreligiösen Lernhauses der Frauen (LHF) bei Evangelisch-Lutherischem Kirchenkreis Hamburg-Ost / Arbeitsstelle Ökumene mit 5.210€ und die Finanzierung der Stelle Interkultur bei ELLA-Kulturhaus mit € 40.000,-
Der Quartiersfonds 2021 wird dadurch bis auf € 2.902,- ausgeschöpft.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis und stimmt dem Vorschlag des Bezirksamtes zu
€ 15.000,- aus dem Quartiersfonds für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Bürger*innenbudgets für die Jahre 2022 bis 2024 zur Verfügung zu stellen.
Michael Werner-Boelz
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