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Quartier 21: Sichere und zügige Querung der Fuhlsbüttler Straße ermöglichen! Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg

Beschlussempfehlung Ausschuss

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07.09.2021
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 23.08.2021 mit der o.g. Thematik auf Grundlage eines gemeinsamen Antrages der GRÜNE- und SPD-Fraktion befasst ein einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

1. Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung möge sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass eine sichere und zügige Querung über die Fuhlsbüttler Straße möglich wird. Dazu sollen insbesondere folgende Optionen geprüft und falls machbar umgesetzt werden:

a. Die Einrichtung einer Lichtsignalanlage, welche automatisch und ohne separate Anforderung („Bettelampel“) zügig Grün für Fußgänger*innen gibt

b. Die Einrichtung einer Tempo-30-Strecke, um das Queren der Fuhlsbüttler Straße zu erleichtern und den Wartenden auf der Mittelinsel mehr Sicherheit zu geben.

 

Begründung:

 

Schon 2019 wiesen GRÜNE und SPD in einem Antrag auf die gefährliche und unübersichtliche Lage an der Fuhlsbüttler Straße Höhe Quartier 21 hin. Im Petitum wurde um Prüfung der Einrichtung eines Zebrastreifens und die Untersagung des Linksabbiegens aus der Alfred-Johann-Levy Straße auf die Fuhlsbüttler Straße gebeten. Die Polizei wies in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass ein Zebrastreifen nicht angelegt werden könne, wenn sich der Abschnitt im Bereich einer „Grünen Welle“ für den Kfz-Verkehr befinde [1] . Ebenso wies sie darauf hin, dass es sich bei der Einmündung um keinen Unfallschwerpunkt handele.

 

Viele Gespräche mit Anliegenden und Anwohner*innen sowie eine durch den Quartiersverein vor Ort durchgeführte Umfrage von Betroffenen zeigt, dass der Bedarf für einen zügigen und sicheren Übergang weiterhin vorhanden ist. Wartezeiten von über 5 Minuten sind bei dichtem Kfz-Verkehr keine Seltenheit. Die Rückmeldungen aus der Befragung zeigen, dass der Überweg von Familien mit Kindern, Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und / oder mit schweren Einkäufen rege genutzt wird.

 

Zu Fuß Gehende fühlen sich oft rechtlos gegenüber dem motorisierten Verkehr, wenn sie Lücken abwarten oder auf eine freiwillige Entschleunigung der motorisierten Verkehrsteilnehmenden hoffen müssen. Das Warten auf der von vielen als klein empfundenen Mittelinsel ist oft auch von Unbehagen begleitet, da viele Fahrzeuge, ob Pkw, Bus oder Lkw, sehr schnell fahren.

Es ist nicht akzeptabel, dass Anwohner*innen  den Weg „über die Fuhle“ scheuen, weil die Wartezeiten zu lang sind, sodass sie ihre Einkäufe deswegen lieber auf der jeweils „eigenen Seite“ erledigen. Auch auf den Besuch der Gastronomie oder der Läden auf der anderen Seite der Fuhle soll nicht verzichtet werden müssen, weil dem die Sorge vor der unangenehmen Querung im Wege steht.

Durch die Möglichkeit einer zügigen und sicheren Querung der Fuhlsbüttler Straße auf Höhe Hausnummer 428 würden Fußgänger*innen geschützt und Handel und Gastronomie auf beiden Seiten der Fuhlsbüttler Straße gefördert.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung

 

Anhänge

 

[1] Drs. 21-0888