22-2020.2

Prüfung der Einrichtung von Ladezonen in der Jarrestraße Stellungnahme des Bezirksamtes

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Aufgrund eines mündlichen Antrages der Grünen-Fraktion, der im Rahmen der Behandlung des Tagesordnungspunktes 6.1 gestellt wurde, hat sich der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude in seiner Sitzung am 23.03.2026 mit der o.g. Thematik befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung formuliert:

Das Bezirksamt wird gebeten in der Jarrestraße die Einrichtung von Ladezonen in den Nebenflächen zu prüfen.

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

Das Bezirksamt nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Im Erläuterungsbericht der Maßnahme ist ausgeführt, dass zwischen dem Bezirksamt und den zuständigen Straßenverkehrsbehörden bereits Abstimmungen erfolgten zu der Frage, ob in der Jarrestraße die Einrichtung sog. Ladebereiche gemäß StVO und der zugehörigen HRVV (Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen) Verkehrszeichen 230 Ladebereich möglich wäre.

Das Bezirksamt hatte zuvor zunächst anhand einer Bedarfsabschätzung für die vorhandenen gewerblichen Einrichtungen 4 Standorte entlang des Straßenzugs identifiziert, an denen Ladebereiche sinnvoll platziert werden könnten. Hinsichtlich der Dimensionierung und Lage im Querschnitt wurde die Variante, die Ladebereiche vollständig in der Nebenfläche unterzubringen, aufgrund der überwiegend zu geringen Restgehwegbreite zunächst nicht weiter verfolgt.

Davon ausgehend wurden zwei weitere Varianten diskutiert:

- Halb aufgesetzt: Der Ladebereich mit einer Tiefe von 2,50m wird auf der im Bestand für das Gehwegparken genutzten Fläche (ca. 2,00m) sowie einem etwa 0,50m breiten Streifen am Fahrbahnrand eingerichtet, sodass Lieferfahrzeuge mit einem Reifen am Fahrbahnrand stehen. In diesem Bereich würde der Sicherheitstrennstreifen zum ruhenden Verkehr unterbrochen, der Schutzstreifen bliebe in voller Breite bestehen.

- Vollständig am Fahrbahnrand: Der Ladebereich wird auf der Fahrbahn markiert. In diesem Bereich würde der Schutzstreifen unterbrochen werden, analog zu einer Bushaltestelle.

Beide Varianten wurden im Benehmen mit den Straßenverkehrsbehörden geprüft und im Ergebnis ebenfalls verworfen. Die Prüfung wurde nun hinsichtlich des BV-Beschlusses erneut durchgeführt und führte zu demselben Ergebnis. Sowohl die Unterbrechung des Sicherheitstrennstreifens und damit die Gefährdung durch aufschlagende Türen von abgestellten Lieferfahrzeugen als auch die streckenweise Aussetzung des Schutzstreifens wurden als sicherheitsgefährdend für die Radfahrenden eingeschätzt.

Das Bezirksamt hat sich abschließend noch mit der Frage befasst, inwieweit die Einrichtung von Ladebereichen vollständig auf der Nebenfläche möglich wäre. Dies wäre höchstens an einem der vorgesehenen Standorte denkbar, vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung auch hinsichtlich der baulichen Umsetzbarkeit. Eine solche Einzelmaßnahme hilft jedoch nur sehr begrenzt, der Problemlage des Lieferverkehrs im gesamten Straßenraum zu begegnen. Dem stünde zudem ein hoher baulicher Aufwand und die Bindung von Ressourcen zulasten anderer Maßnahmen gegenüber.

Auch die Einrichtung von Ladebereichen in Bereichen mit ausreichend großer Nebenfläche außerhalb der über die Bedarfsabschätzung identifizierten Standorte würde nicht in einem vertretbaren Kosten-Nutzen-Verhältnis stehen, da sie die Problematik der Anlieferung an den hochfrequentierten Standorten nicht beheben würde.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Lokalisation Beta
Jarrestraße

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