Pilotprojekt Abstellplätze für E-Scooter an U-Bahnstationen in Hamburg-Nord Antrag der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 20.01.2021 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität Ö 5.1
Seit dem Sommer 2019 kann man sich als Nutzer/in eines E-Scooter in Hamburg lästige Fußwege sparen. Damit jedoch nicht massenhaft E-Scooter einfach achtlos abgestellt werden oder sogar Wege versperren, gibt es in Hamburg sogenannte Sperrzonen, in denen es verboten ist, die E-Scooter abzustellen. Die Hersteller haben sich mit der Stadt Hamburg freiwillig auf die sogenannten Parkverbotszonen geeinigt. Trotzdem stehen gerade an U-Bahn- & S-Bahnstationen massenweise E-Scooter, die für die Mobilitätswende so wichtige letzte Meile äußerst nützlich sind. Bisher gibt es jedoch keine markierten Parkplätze für E-Scooter, wie es sie für Carsharing Autos von switch gibt.
Der Düsseldorfer Hauptbahnhof ist deshalb der erste in NRW, der seit 30.10.2019 extra Parkplätze für E-Scooter hat. Die Abstellflächen bieten Platz für bis zu 40 E-Scooter aller Anbieter. Damit möchte die Bahn die Mobilität unterstützen: Der Umstieg von der Schiene auf andere Verkehrsmittel soll erleichtert werden. Außerdem soll die Suche nach den E-Scooter erleichtert werden. Seit Einführung der Parkplätze dürfen Nutzer ihre Scooter, gesteuert durch Verbotszonen in der App, nur auf den markierten Flächen abstellen.
Auch die HOCHBAHN hat die Bedeutung der E-Scooter für die letzte Meile erkannt und Ende Oktober 2019 die Ergebnisse eines Pilotprojekts zur Nutzung von E-Scootern an U-Bahnhaltestellen bekannt gegeben. Aus diesen geht hervor, dass HOCHBAHN-Kunden eine Nutzung von E-Scootern an den Pilothaltestellen Berne & Poppenbüttel doppelt so häufig in Anspruch genommen haben wie erwartet. Von Juli bis Oktober 2019 wurden über 20.000 Fahrten im Pilotgebiet zurückgelegt. Besonders erfreulich sind neben der Nutzungsintensität die Ergebnisse begleitender Befragungen. Vier von fünf Nutzern verwenden die E-Scooter zum Pendeln von und zum Bahnhof. Der Ergänzungscharakter zeigt sich auch am Anteil werktäglicher Fahrten in den Morgen- und Abendstunden, die an den Haltestellen enden oder beginnen. Dieser liegt morgens bei 23 Prozent und abends sogar bei 34 Prozent.
Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord möge folgendes beschließen:
Die Bezirksamtsleitung setzt sich dafür ein,
Dr. Andreas Schott Caroline Mücke-Kemp
Fraktionsvorsitzender
Keine
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