Pestalozzistraße mit Fahrradbügeln und Mülleimern ausstatten
Stellungnahme des Bezirksamtes
Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 21.09.2020 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der GRÜNE- und SPD-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass in der Pestalozzistraße zwischen der Fuhlsbüttler Straße und der Steilshooper Straße Fahrradanlehnbügel und Müllbehälter installiert werden.
Begründung:
In der Pestalozzistr. zwischen Fuhlsbüttler Straße und Steilshooper Straße hat sich durch verschiedene Betriebe (Restaurant, Cafe, Frisör) ein reges Leben entwickelt. Leider gibt es außer den Straßenlaternen und Baumbügeln keine Fahrradständer für die vielen Gäste und Kund*innen. Freie Plätze dafür könnten neben der Parkuhr und in der Nähe der Bäume geschaffen werden. Außerdem klagen die Geschäftsleute über die zunehmende Vermüllung der Straße, die sie dann selbst beseitigen. Da es dort auch schon Rattenprobleme gab, ist das sehr ernst zu nehmen. Der Grund dafür könnte sein, dass es in dem Straßenverlauf keinen Müllbehälter gibt.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.
Das Bezirksamt nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Bei einer groben Prüfung des Straßenraumes wurde festgestellt, dass subjektiv existierende Freiflächen größtenteils nicht im Besitz der Stadt sind. Dies betrifft vor allem die Südseite der Pestalozzistraße, zwischen Fuhlsbütteler Straße und Steilshooper Straße, in dem der Gehweg derzeit auf öffentlich genutztem Privatgrund verläuft. Solche Flächen kommen somit für die Installation von Fahrradbügeln nicht in Betracht.
Im Bereich von Bäumen können aufgrund der Wurzelaktivitäten, die teilweise auch über den Bereich der Baumkrone hinausgehen, ebenfalls keine Bügel vorgesehen werden. Bügel in Dreiecksform, die häufig zum Anschließen von Fahrrädern genutzt werden, sind ebenfalls keine Option, da diese dem Baumschutz dienen und nicht zum Abstellen von Rädern vorgesehen sind.
Die übrigen, öffentlichen Nebenflächen bieten nicht genügend Platz für den Einbau von Fahrradbügeln.
Das Installieren von Müllbehältern liegt im Zuständigkeitsbereich der Stadtreinigung.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz