Parken in der Greflinger Straße Stellungnhame der Polizei Hamburg
Letzte Beratung: 25.10.2021 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 7.2
Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich auf Grundlage eines Antrags der Fraktion DIE LINKE in seiner Sitzung am 16.08.2021 mit der o.g. Thematik befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung bei geändertem Petitum verabschiedet:
Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung wird gebeten bei der Behörde für Inneres und Sport darauf hinzuwirken, dass die Verkehrslage in der Greflingerstraße geprüft und eine Lösung herbeigeführt wird.
Begründung:
Die Greflingerstraße mündet auf der einen Seite in die Sierichstraße, die als zweispurige Straße sehr stark befahren wird und je Tageszeit die Fahrtrichtung wechselt. Auf der anderen Seite befindet sich die Dorotheenstraße mit beidseitigen Bushaltestellen.
In letzter Zeit werden vermehrt Parkknöllchen durch das Parkraummanagement verteilt, weil oftmals Anwohner: innen entgegen der Fahrtrichtung „links“ parken. Rein rechtlich ist das Parken in § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt, wonach im Absatz 4 festgelegt ist, dass ausschließlich in Fahrtrichtung geparkt werden darf.
Die Greflingerstraße ist von beiden Seiten befahrbar und sehr schmal, was ein Wenden in der Straße nicht möglich macht. Um in Fahrtrichtung zu parken, müssen die Parker: innen von der Sierichstraße kommend, entweder einen Parkplatz auf der rechten Seite der Greflingerstraße finden, umständlich in der Dorotheenstraße wenden oder weite Wege in Kauf nehmen, um dann von der Dorotheenstraße kommend auf der rechten Seite zu parken. Gleiches gilt umgekehrt mit der Schwierigkeit, dass die Sierichstraße, je Tageszeit, die Fahrtrichtung wechselt.
In Anlehnung an mehrere Anwohneranfragen zur oben beschriebenen Parksituation in der Greflingerstraße bitten wir die Verkehrslage, gemeinsam mit der Polizei in der Greflingerstraße zu prüfen und eine Lösung herbeizuführen, um dort parkende Anwohner nicht unnötig mit Parkknöllchen zu belasten.
Vielleicht wäre eine Lösung, die Greflingerstraße zu einer Einbahnstraße (ab Sierichstraße zur Dorotheenstraße) zu machen. In Einbahnstraßen, die als solche gekennzeichnet sind (Zeichen 220 StVO), ist Linksparken nach § 12 Abs. 4 StVO erlaubt.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Unter Beteiligung der Straßenverkehrsbehörde des örtlich zuständigen Polizeikommissariats (PK) 33 nimmt die Verkehrsdirektion (VD) 51 wie folgt Stellung:
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nach § 45 Absatz 9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) von der Straßenverkehrsbehörde nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung stellt einen Verwaltungsakt dar, der letztlich justiziabel ist.
Die Greflingerstraße ist durch Zeichen 274 StVO als 30 km/h-Zone beschildert. Das Befahren der Straße ist von der Sierichstraße und der Dorotheenstraße aus möglich. Das Parken ist auf beiden Seiten in Fahrtrichtung erlaubt. Ein Parken entgegen der Fahrtrichtung ist lediglich bei Einbahnstraßen zulässig. Eine besondere Situation des Parkens oder des Befahrens der Straße wie beschrieben kann aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht bestätigt werden. Dies eint jedoch alle Straße, die in die Sierichstraße münden. Eine Unfallauswertung der letzten drei Jahre ergab für die Greflingerstraße keinen Verkehrsunfall mit der Ursache „Wenden“. Weder in der Straße selbst, noch an den Einmündungen.
Aus vorstehenden Gründen kann seitens der VD 51 der Einrichtung einer Einbahnstraße in der Greflingerstraße nicht zugestimmt werden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Priscilla Owosekun-Wilms
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