21-1574

Parken auf dem Seitenstreifen der Drosselstraße ermöglichen
Stellungnahme der Polizei Hamburg

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

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16.11.2020
22.10.2020
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 17.08.2020 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der GRÜNE- und SPD-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

  1. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass geprüft wird, ob das Parken auf dem Gehweg in der Drosselstraße vor dem Gebäude Nr. 2 bis 2 i erlaubt und mit Zeichen 315 kenntlich gemacht werden kann.
  2. Dabei hat aus Sicht der antragstellenden Fraktionen die Sicherheit des Rad- und Fußverkehrs oberste Priorität. Es muss gewährleistet sein, dass zur Vermeidung von Abbiege- und Dooring-Unfällen ein ausreichender Abstand parkender Fahrzeuge zur Einmündung Steilshooper Straße und zum Radweg eingehalten wird.
  3. Ist ein Beparken der Flächen nicht möglich, ohne Radfahrende zu gefährden, soll der Bereich wieder entsiegelt und bepflanzt werden. Ein Falschparken soll dann durch geeignete bauliche Maßnahmen verhindert werden.

 

Begründung:

 

Im Mai 2020 wurde vor den Neubauten in der Drosselstraße 2 bis 2i der durch die Bauarbeiten beschädigte Gehweg wiederhergestellt. Es wurde vor dem Haus ein ausreichend breiter Fußweg, ein Fahrradhochbordweg und ein weiterer mit Gehwegplatten belegter Streifen ohne erkennbare Funktion hergestellt. Die Bordsteine wurden abgesenkt.

 

 

Zur Zeit wird der vordere Streifen von Pkw zum Parken genutzt. Es ist daher nicht ersichtlich, warum der Bereich, mit Ausnahme der noch zu bepflanzenden Flächen, nicht als Parkstreifen ausgeschildert und eindeutig hergerichtet wurde.

 

Aus unserer Sicht spricht nichts dagegen, den Streifen zum Parken frei zu geben und das ohnehin stattfindende Beparken zu legalisieren, sofern die Sicherheit insbesondere des Rad- und Fußverkehrs gewährleistet ist.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

 

Stellungnahme der Polizei Hamburg:

 

Es gab seit Fertigstellung keine Verkehrsunfälle i.Z.m. Parken auf dem dortigen Gehweg.

Hinweise / Beschwerden aus der Bevölkerung liegen dem Polizeikommissariat 31 nicht vor und thematisch relevante Konflikte wurden auch seitens der Polizei nicht festgestellt.

Bei einem Ortstermin wurde weiterhin festgestellt, dass die erwähnte Absenkung des Bordsteins eine Auffahrt auf den dortigen Gehweg ermöglicht. Es kommt nicht zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit. Die Fläche zwischen Grundstück und Fahrbahn ist für Parken auf dem Gehweg ausreichend bemessen.

 

Fazit:

Das PK 31 hat keine fachlichen Einwände gegen das Parken auf dem dortigen Gehweg.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Priscilla Owosekun-Wilms