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Öffentliche Tanzflächen im Bezirk Hamburg-Nord ermöglichen Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
27.02.2024
22.02.2024
Sachverhalt

 

Wer in Hamburg-Nord ein Herz fürs Tanzen hat, weiß: Der Bezirk braucht mehr öffentliche, frei zugängliche Tanzflächen. Tanzen fördert die Gesundheit, stärkt den Zusammenhalt und kann auch den interkulturellen Austausch befördern.

Die Hamburger Tanzcommunity hat sich seit langem gewünscht, dass Hamburg öffentliche Tanzflächen im Freien bereitstellt, ähnlich wie es bereits in anderen Städten erfolgreich umgesetzt wurde. Diese Flächen sollen wenig Aufwand erfordern und könnten beispielsweise im Stadtpark oder auf Schulhöfen, die in der Schulzeit auch von Schüler*innen genutzt werden können, errichtet werden. Durch die Installation von Tanzflächen, inklusive einer Holzüberdachung, können Interessierte nach Musik aus ihren eigenen tragbaren Soundboxen tanzen. Eine aufwändige Beleuchtung und Stromversorgung sind dabei nicht erforderlich, da diese Flächen hauptsächlich während der Sommermonate genutzt werden, wenn es länger hell ist. Kleine Musikboxen mit integrierten Akkus sind indes ausreichend. Um die Tanzlandschaft des Bezirks Hamburg-Nord zu stärken und damit gesellschaftliche Teilhabe generationenübergreifend zu fördern, gilt es jetzt zu vereinbaren, solche öffentlichen Tanzflächen in unserem Bezirk zu ermöglichen.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

  1. Der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport wird gebeten, Vertreter*innen der Tanzszene (z. B. ADTV), des Freiluftsports sowie eine*n Vertreter*in für gesundheitliche Präventionsangebote in eine der kommenden Sitzungen einzuladen, um Mindestanforderungen wie den Bodenbelag und andere relevante Aspekte zu diskutieren.
  2. Das Bezirksamt wird aufgefordert, gemäß § 19 Abs. 2 BezVG unter Berücksichtigung der im Rahmen des Austausches (siehe Punkt 1) gewonnenen Erkenntnisse, geeignete Flächen zu identifizieren und entsprechende Rahmenbedingungen, insbesondere hinsichtlich der Nutzungszeiten und des Lärmschutzes, zu erarbeiten und dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport vorzulegen.
  3. r die öffentlichen Tanzflächen sollen Hinweisschilder entworfen werden, die Informationen zur Nutzung der Tanzflächen und zur maximalen Musiklautstärke enthalten (z. B. wer darf die Fläche nutzen, zu welchen Zeiten, mit welchen Dezibel-Werten usw.).
  4. Die Ergebnisse sollen vor der Umsetzung dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

DIE LINKE

Rachid Messaoudi, Dino Ramm, Keyvan Taheri, Jonas Wagner

 

Anhänge

 

Keine