Neubenennung eines Mitglieds für den bezirklichen Jobcenterbeirat t.a.h Hamburg-Nord
Letzte Beratung: 04.11.2025 Hauptausschuss Ö 5.1
Der Vertreter der Bezirksversammlung Hamburg-Nord ist als Mitglied des bezirklichen Beirats Hamburg-Nord von Jobcenter team.arbeit.hamburg (t.a.h) ausgeschieden. Der Beirat hat vorgeschlagen, dass weiterhin ein politischer Repräsentant der Bezirksversammlung Hamburg-Nord und möglichst des für das Thema Arbeit zuständigen Fachausschusses der Bezirksversammlung im Beirat vertreten sein sollte. Daher wird um eine Neubenennung gebeten, beispielsweise des Vorsitzenden des zuständigen Fachausschusses. DerPersonalvorschlag muss formal noch von der Trägerversammlung bestätigt werden (siehe Geschäftsordnung, anbei).
Der bezirkliche Jobcenterbeirat trifft sich bisher zweimal jährlich. Die Sitzungen finden an einem Wochentag in Präsenz für etwa zwei Stunden am frühen Nachmittag statt.
Hintergrund:
Entsprechend der rechtlichen Regelungen in § 18d SGB II ist bei jeder gemeinsamen Einrichtung nach § 44b SGB II ein örtlicher Beirat zu bilden. Die örtlichen Beiräte in den Jobcentern beraten insbesondere bei der Erarbeitung des örtlichen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Mitglieder sind insbesondere Vertreter:innen der freien Wohlfahrtspflege, der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie der Kammern und berufsständischen Organisationen.
In Hamburg gibt es gemäß § 10 der Vereinbarung nach § 44b Absatz 2 SGB II durch öffentlich-rechtlichen Vertrag gemäß §§ 53 ff Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) über die Zusammenarbeit, die nähere Ausgestaltung und Organisation sowie den Standort der gemeinsamen Einrichtung im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II einen sogenannten „Zentralen Beirat“ und in den Bezirken der Freien und Hansestadt Hamburg jeweils einen „Bezirklichen Beirat“ (siehe: 220714_JobCenterGeschaeftsbericht2021_Web.pdf, Seite 12 unten).
Inhalte und Aufgaben des Jobcenterbeirats:
Beschluss:
Die Bezirksversammlung wird gebeten, gem. § 18d SGB II ein Mitglied für den bezirklichen Jobcenterbeirat t.a.h Hamburg-Nord zu benennen. Die formale Bestätigung erfolgt durch die Trägerversammlung von Jobcenter t.a.h.
Dr. Bettina Schomburg
Geschäftsordnung des bezirklichen Beirats Hamburg-Nord von Jobcenter t.a.h
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