21-1047

Nebenflächen Poßmoorweg:
Radverkehr gleichberechtigt berücksichtigen!
Stellungnahme des Bezirksamtes

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

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16.04.2020
Sachverhalt

 

In seiner Sitzung am 16.12.2019 bekam der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude die Verkehrsplanung zum Hochbau im Poßmoorweg Nr. 38a zur Kenntnis. Dort werden nach Abschluss eines Neubauprojektes die Nebenflächen nach Sondernutzung wiederhergestellt und zudem eine Grundstückszufahrt verlegt.

 

Im Planbereich befinden sich 13 Parkplätze für Kfz, jedoch kein einziger Fahrradbügel. Der Ausschuss hat daher den Eindruck, als sei Planungsziel gewesen, die Zahl der Kfz-Parkplätze zu maximieren. Dieses Ziel scheint dem Ausschuss dem Prinzip der Gleichberechtigung verschiedener Verkehrsträger entgegen zu laufen.

 

hrend es im Poßmoorweg bislang eine Vielzahl an Kfz-Parkplätzen gibt, sind nur wenige Fahrradbügel vorhanden. Gemäß dem Ziel der Gleichberechtigung sollte die Verkehrsplanung Poßmoorweg 38a daher dazu beitragen, dieses Missverhältnis von Kfz-Parken und Radparken zumindest ein Stück weit zu beheben.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Hauptausschuss beschließen:

Die Bezirksamtsleitung stellt sicher, dass die Verkehrsplanung zur privaten Erschließung Poßmoorweg 38a dergestalt überarbeitet wird, dass mindestens die Fläche von sieben der bislang geplanten öffentlichen Kfz-Parkplätze stattdessen zukünftig für öffentliche Fahrradbügel genutzt wird.

 

r die GRÜNE Fraktion r die SPD-Fraktion

Timo B. Kranz Alexander Kleinow

Thorsten Schmidt Sebastian Haffke

 

Der Hauptausschuss beschließt den Antrag mehrheitlich.

 

Das Bezirksamt nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Wie im Rahmen der Verschickung dargestellt, handelt es sich um eine private Erschließungsmaßnahme, die neben der Wiederherstellung des Gehweges in erster Linie der Anpassung der Überfahrt und Feuerwehranleiterbarkeit des Wohnungsbaues dient.

Die Parkstände werden nur geringfügig angepasst, der Bestand aber kaum verändert.

 

Die Umsetzung der Drucksache kann daher nicht dem Vorhabenträger auferlegt werden (Verhältnismäßigkeit). Zudem würde mit der Anpassung und erneuten Abstimmung der Planung der termingerechte Bezug der Wohnungen verhindert. Daher kann das Bezirksamt die Drucksache nicht umsetzen.

Das Bezirksamt wird die Drucksache in die Vorschlagsliste für das nächste bezirkliche Bauprogramm aufnehmen.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Michael Werner-Boelz