Nach uns die Sintflut? Wie ist der Umgang mit Starkregenereignissen, ehemaliger Mülldeponie und wertvollen Moorböden im Diekmoor?
Wenn es nach Grünen und SPD geht, soll das Landschaftsschutz-, Kleingarten- und
Naherholungsgebiet „Diekmoor“ im Stadtteil Langenhorn mit 700 Wohnungen bebaut
werden. Damit Bürger*innen diesen Plan mittels Bürgerbegehren im Bezirk nicht zur
Abstimmung stellen konnten, hatte sich der Bezirksamtsleiter Michael Werner-Boelz (Grüne)
2020 das Projekt vom rot-grünen Senat anweisen lassen. Die Bitte um die Anweisung war
zutiefst undemokratisch und die geplante Zerstörung der Grünflächen ist auch mit Blick auf
den Klimawandel und seinen Folgen keine zeitgemäße Stadtentwicklung.
Vor den folgenden Hintergründen fragen wir die Bezirksamtsleitung:
Das Gebiet ist heute bereits bei lang andauernden Regenfällen und Starkregenereignissen in
weiten Teilen von Überschwemmungen betroffen. In vielen Abschnitten steht das Gelände
mehrfach im Jahr unter Wasser. In der Regenwasserstudie des Landesbetriebs Straßen,
Brücken und Gewässer (LSBG) zum Bornbach wird zum jetzigen Zeitpunkt ein doppelter
Bedarf an Regenrückhaltung festgestellt (vgl. Gewässerbezogene Regenwasserstudie –
Bornbach). Eine mögliche Bebauung wurde in dieser Berechnung ausdrücklich nicht
berücksichtigt.
1. Wieviel Quadratmeter Fläche sollen im Diekmoor nach aktuellem Stand der
Rahmenplanung durch Gebäude und Erschließung versiegelt werden?
Der im Jahr 2023 fertiggestellten Rahmenplanung Diekmoor liegt ein städtebaulicher Testentwurf zugrunde. Anhand des Testentwurfs wurde der planerisch-räumliche Nachweis zur Errichtung von ca. 700 Wohneinheiten im Diekmoor geführt. Auf Grundlage des Testentwurfs wurden die städtebaulichen Kennwerte für die Rahmenplanung ermittelt.
Gemäß Rahmenplanung werden ca. 3,8 ha Baulandfläche für eine Neubebauung mit ca. 700 Wohneinheiten benötigt. Davon würde bei einer Grundflächenzahl von 0,4, wie sie in der Rahmenplanung angesetzt wurde, eine Fläche im Umfang von ca. 1,52 ha durch Gebäude tatsächlich überbaut werden. Für neue öffentliche Verkehrsflächen (Erschließung der Neubebauung inkl. öffentlicher Platzfläche) sieht die Rahmenplanung zusätzlich einen Bedarf von ca. 2,9 Hektar vor.
Erst mit Vorliegen des Ergebnisses des aktuell durchgeführten städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbsverfahrens lassen sich die Flächenbedarfe für Bebauung und Erschließung entsprechend des prämierten städtebaulichen Konzepts hinreichend bestimmt ermitteln.
2. Wie hoch ist der Mehrbedarf an Regenrückhaltung unter Berücksichtigung der
geplanten Bebauung des Diekmoors?
Der Mehrbedarf an Regenrückhaltung aus der Neubebauung kann erst beziffert werden, wenn die abflusswirksamen Flächen feststehen. Diese sind abhängig von der Bebauung und dem Versiegelungsgrad. Für das geplante öffentliche Regenrückhaltebecken mit einer vorgeschalteten Reinigungsanlage aus dem Regenwassersiel von Hamburg Wasser (EZG 566200216) beträgt das erforderliche Retentionsvolumen nach einer ersten Berechnung ca. 17.000 m³.
In der Wasserwirtschaftlichen Ist-Zustandsanalyse des Gebietes wird festgestellt, dass eine
oberflächennahe Regenwasserbewirtschaftung nur sehr eingeschränkt möglich ist. Deshalb
soll die Einleitung des Oberflächenwassers auf 10 Liter pro Sekunde und Hektar begrenzt
werden. Um die Begrenzung zu erreichen „sind entsprechende wasserwirtschaftliche
Maßnahmen im Bereich der Privatgrundstücke und der öffentlichen Flächen auszuführen“
(vgl. Kommentar zur Veröffentlichung der wasserwirtschaftlichen IST - Zustandsanalyse).
Bei dem Starkregenereignis am 27. Juni 2024 sind in Hamburg nicht weit vom Diekmoor
entfernt 47 Liter pro Quadratmeter in 20 Minuten heruntergekommen. Das entspricht 392
Liter pro Sekunde und Hektar.
3. Was bedeutet die Begrenzung der Einleitung des Oberflächenwasser auf 10 Liter
pro Sekunde und Hektar für die Anwohner rund um das geplante Baugebiet im
Diekmoor?
Die Beschränkung der Einleitung auf 10 Liter pro Sekunde und Hektar soll primär den hydraulischen Stress sowie die stoffliche Belastung im Vorfluter (Bornbach) mindern. Durch die dezentrale Rückhaltung von Niederschlagswasser in den einzelnen Baufeldern reduzieren sich die Abflussspitzen, was wiederum zu einer Entlastung der Überschwemmungsflächen im Bereich des Bornbaches führt. Für die privaten Bauherren wirkt sich die Reduzierung der Einleitung in den Vorfluter dahingehend aus, dass private Retentionsflächen/Rückhalteinrichtungen herzustellen sind. Für die Anrainer am Bornbach ist davon auszugehen, dass sich das Hochwasserrisiko durch die dezentrale Rückhaltung reduzieren wird.
4. Wo und wie sollen die Kapazitäten für den Mehrbedarf an Regenrückhaltung
geschaffen werden?
Für das jeweilige Rückhaltevolumen auf Privatgrund ist das 30-jährliche Regenereignis maßgebend bei einem zulässigen Drosselabfluss von 10 Litern pro Sekunde und Hektar in den öffentlichen Vorfluter. Die aus der Drosselung resultierenden Retentionsräume müssen auf den einzelnen Bauflächen oder in einem gemeinsamen privaten Regenrückhaltebecken hergestellt werden. Weitere dezentrale Bewirtschaftungsmaßnahmen wie beispielsweise die Vermeidung von Regenabflüssen durch Verdunstung, Versickerung sowie Regenwassernutzung werden erwartet. Das geplante öffentliche Regenrückhaltebecken mit einer vorgeschalteten Reinigungsanlage südlich der Bebauung dient überwiegend der Rückhaltung aus dem Regenwassersiel von Hamburg Wasser (EZG 566200216).
Eine weitere Gefahr stellt die ehemalige Mülldeponie im Diekmoor da. So heißt es in der
wasserwirtschaftlichen Ist – Zustandsanalyse: „Die ehemalige Hügeldeponie stellt aufgrund
der Belastungen und des Stauwasserschadens eine erhebliche Restriktion dar. Es wird
empfohlen, auf jegliche Eingriffe in diesem Bereich zu verzichten und die
Erschließungsplanung auf die Teilflächen östlich bzw. südlich der ehemaligen Deponie zu
reduzieren.
5. Wann wurde das letzte Mal die Zusammensetzung und die Menge der
Schadstoffe gemessen, die aus der Deponie austreten?
Wie waren die Messergebnisse?
Die bodenschutzrechtliche Zuständigkeit für die, im Bereich der Rahmenplanung vorliegenden Altlasten und altlastverdächtigen Flächen liegt gem. der Zuständigkeitsanordnung zum Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA).
Gesichert aktuelle und vollständige Informationen können von dort über ein Auskunftsersuchen nach §27 BezVG abgefragt werden.
6. Wurde überprüft, ob ein Verzicht auf einen direkten baulichen Eingriff ausreicht,
um die von der Deponie ausgehenden Gefährdungen abzuwenden?
Wie lautet das Ergebnis der Überprüfung?
Siehe Antwort zu Frage 5.
7. Wurden die indirekten Auswirkungen einer Bebauung auf die
Schadstoffbelastungen untersucht? Werden insbesondere mögliche
Veränderungen der Gewässerbelastung berücksichtigt?
Wie lauten die Ergebnisse?
Siehe Antwort zu Frage 5.
Auch ungewiss ist die Bodenbeschaffenheit im Diekmoor hinsichtlich seiner Tragfähigkeit.
So heißt es in der wasserwirtschaftlichen Ist-Zustandsanalyse: „Moor- und Torfböden sind
nicht tragfähig. Die lokalen Vorkommen im zu überplanenden Erschließungsgebiet sollten im
weiteren Verfahren durch weitere Untersuchungen in ihrer Ausdehnung geprüft werden. Im
Zuge der Bebauung muss hier ein Bodenaustausch erfolgen. Im direkten Bebauungsgebiet
sind hier nur kleine lokale Bereiche betroffen.“
Im Kommentar des Bezirksamtes Hamburg-Nord heißt es direkt dazu: „Es ist nicht
vorgesehen im Bereich von Moorböden einzugreifen.“
8. Welche Gutachten stützen die Annahme, im direkten Bebauungsgebiet bestünden
nur kleine Bereiche aus Moor- und Torfboden? Bitte auf einer Karte die
aufgefundenen Moor- und Torfböden darstellen!
Aussagen der Rahmenplanung und der wasserwirtschaftlichen IST-Zustandsanalyse zur Bodenbeschaffenheit hinsichtlich des Vorkommens von Moor- und Torfböden stützen sich auf die Feststellungen hierzu durch die Hamburger Moorkartierung aus dem Jahr 2016. Verantwortet wird die Hamburger Moorkartierung durch die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.
Rahmenplanung Diekmoor: Darstellung der Torfe und Moorböden im Gebiet Diekmoor gemäß Hamburger Moorkartierung
9. In welchem Gutachten wurde das geplante Baugebiet auf die Bodenbeschaffenheit
untersucht?
Ein Bodengutachten, das der vertieften Untersuchung der Bodenbeschaffenheit im geplanten Baugenbiet dient, liegt noch nicht vor und kann erst beauftragt werden, wenn das städtebaulich-freiraumplanerische Wettbewerbsverfahren abgeschlossen ist. Erst durch das Wettbewerbsergebnis werden die vorgesehenen Bauflächen so hinreichend festgelegt, dass der Untersuchungsraum für das Bodengutachten in seinem tatsächlich erforderlichen Umfang abschließend bestimmt werden kann. Die Beauftragung des Bodengutachtens ist mit Abschluss des Wettbewerbsverfahren beabsichtigt.
10. Wurde das gesamte geplante Baugebiet bodengutachterlich untersucht?
Mit welchem Ergebnis? Bitte auf einer Karte die untersuchten Flächen und ggf.
aufgefundenen Moor- und Torfböden darstellen!
Siehe Antwort zu Frage 9.
Sollten bislang keine entsprechenden Regenrückhaltungs-, Schadstoff- und Boden Untersuchungen stattgefunden haben:
11. Wann werden diese beauftragt? Bitte einzeln mit jeweils Gegenstand der
Untersuchung und Termin aufführen!
Durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer wird aktuell eine wasserwirtschaftliche Machbarkeitsstudie erstellt. In dieser Studie werden Maßnahmen zur Hochwasservorsorge, zur Gewässerrenaturierung und zur Verbesserung der Einleitungssituation an der Einleitstelle 16 (stoffliche Belastung) untersucht. Die für die Wasserwirtschaft voraussichtlich erforderlichen Flächenbedarfe werden im städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbsverfahren berücksichtigt. Ein Abschluss der Machbarkeitsstudie ist Ende 2024 beabsichtigt.
Die Beauftragung eines Bodengutachtens ist mit Abschluss des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbsverfahrens vorgesehen (siehe Antwort zu Frage 9).
12. Warum wurden die Untersuchungen nicht vor Eröffnung des städtebaulichfreiraumplanerischen Wettbewerbsverfahren in 2024 vorgenommen?
Siehe Antwort zu Frage 9.
13. Könnte das Ergebnis der Untersuchungen sein, dass das Diekmoor aufgrund
Oberflächenwasser-, Schadstoff- oder Bodenproblematik gar nicht bebaubar ist und
besteht so die Gefahr, dass viel Geld für die sogenannte Bürgerbeteiligung und
Planung der Bebauung umsonst ausgegeben wurde?
Auf Grundlage der bislang vorliegenden Erkenntnisse und Untersuchungsergebnisse liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass eine Bebauung im Gebiet Diekmoor ausgeschlossen werden muss.
14. Welche Kosten sind bisher für die Bürgerbeteiligung (drei Foren, zwei Werkstättten,
zwei DIPAS-Onlinebeteiligungen etc.), Öffentlichkeitsarbeit (Printprodukte,
Newsletter, Betreuung der bezirklichen Website etc.), Rahmenplanung
(Beauftragung von Fachplaner:innen wie FRANK, planquadrat,
BIERBAUM.AICHELE, d+p dänekamp und partner etc.) und den städtebaulichfreiraumplanerischen Wettbewerb (Ausschreibung, Termine für Rückfragen,
Preisgelder etc.) entstanden bzw. entstehen in nächster Zeit? Bitte nach einzelnen
Kostenpunkten auflisten!
Rahmenplanung inkl. Fachgutachten:
407.446,00 Euro
Bürgerbeteiligung zur Rahmenplanung (inkl. Honorar Beteiligungsbüro, DIPAS, Veranstaltungskosten):
142.434,50 Euro
Öffentlichkeitsarbeit:
Printprodukte wurden nicht veröffentlicht. Sämtliche Unterlagen stehen lediglich digital zur Verfügung. Die Betreuung der bezirklichen Webseite erfolgt durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung.
0,00 Euro
Planungswettbewerb (inkl. Honorar Wettbewerbsbetreuung, Preisgelder, Veranstaltungskosten):
215.000,00 Euro (Kostenschätzung)
Michael Werner-Boelz 29.08.2024
(Bezirksamtsleitung)
Anlage/n:
Keine
Petitum/Beschluss:
Vor den folgenden Hintergründen fragen wir die Bezirksamtsleitung:
Das Gebiet ist heute bereits bei lang andauernden Regenfällen und Starkregenereignissen in
weiten Teilen von Überschwemmungen betroffen. In vielen Abschnitten steht das Gelände
mehrfach im Jahr unter Wasser. In der Regenwasserstudie des Landesbetriebs Straßen,
Brücken und Gewässer (LSBG) zum Bornbach wird zum jetzigen Zeitpunkt ein doppelter
Bedarf an Regenrückhaltung festgestellt (vgl. Gewässerbezogene Regenwasserstudie –
Bornbach). Eine mögliche Bebauung wurde in dieser Berechnung ausdrücklich nicht
berücksichtigt.
1. Wieviel Quadratmeter Fläche sollen im Diekmoor nach aktuellem Stand der
Rahmenplanung durch Gebäude und Erschließung versiegelt werden?
Der im Jahr 2023 fertiggestellten Rahmenplanung Diekmoor liegt ein städtebaulicher Testentwurf zugrunde. Anhand des Testentwurfs wurde der planerisch-räumliche Nachweis zur Errichtung von ca. 700 Wohneinheiten im Diekmoor geführt. Auf Grundlage des Testentwurfs wurden die städtebaulichen Kennwerte für die Rahmenplanung ermittelt.
Gemäß Rahmenplanung werden ca. 3,8 ha Baulandfläche für eine Neubebauung mit ca. 700 Wohneinheiten benötigt. Davon würde bei einer Grundflächenzahl von 0,4, wie sie in der Rahmenplanung angesetzt wurde, eine Fläche im Umfang von ca. 1,52 ha durch Gebäude tatsächlich überbaut werden. Für neue öffentliche Verkehrsflächen (Erschließung der Neubebauung inkl. öffentlicher Platzfläche) sieht die Rahmenplanung zusätzlich einen Bedarf von ca. 2,9 Hektar vor.
Erst mit Vorliegen des Ergebnisses des aktuell durchgeführten städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbsverfahrens lassen sich die Flächenbedarfe für Bebauung und Erschließung entsprechend des prämierten städtebaulichen Konzepts hinreichend bestimmt ermitteln.
2. Wie hoch ist der Mehrbedarf an Regenrückhaltung unter Berücksichtigung der
geplanten Bebauung des Diekmoors?
Der Mehrbedarf an Regenrückhaltung aus der Neubebauung kann erst beziffert werden, wenn die abflusswirksamen Flächen feststehen. Diese sind abhängig von der Bebauung und dem Versiegelungsgrad. Für das geplante öffentliche Regenrückhaltebecken mit einer vorgeschalteten Reinigungsanlage aus dem Regenwassersiel von Hamburg Wasser (EZG 566200216) beträgt das erforderliche Retentionsvolumen nach einer ersten Berechnung ca. 17.000 m³.
In der Wasserwirtschaftlichen Ist-Zustandsanalyse des Gebietes wird festgestellt, dass eine
oberflächennahe Regenwasserbewirtschaftung nur sehr eingeschränkt möglich ist. Deshalb
soll die Einleitung des Oberflächenwassers auf 10 Liter pro Sekunde und Hektar begrenzt
werden. Um die Begrenzung zu erreichen „sind entsprechende wasserwirtschaftliche
Maßnahmen im Bereich der Privatgrundstücke und der öffentlichen Flächen auszuführen“
(vgl. Kommentar zur Veröffentlichung der wasserwirtschaftlichen IST - Zustandsanalyse).
Bei dem Starkregenereignis am 27. Juni 2024 sind in Hamburg nicht weit vom Diekmoor
entfernt 47 Liter pro Quadratmeter in 20 Minuten heruntergekommen. Das entspricht 392
Liter pro Sekunde und Hektar.
3. Was bedeutet die Begrenzung der Einleitung des Oberflächenwasser auf 10 Liter
pro Sekunde und Hektar für die Anwohner rund um das geplante Baugebiet im
Diekmoor?
Die Beschränkung der Einleitung auf 10 Liter pro Sekunde und Hektar soll primär den hydraulischen Stress sowie die stoffliche Belastung im Vorfluter (Bornbach) mindern. Durch die dezentrale Rückhaltung von Niederschlagswasser in den einzelnen Baufeldern reduzieren sich die Abflussspitzen, was wiederum zu einer Entlastung der Überschwemmungsflächen im Bereich des Bornbaches führt. Für die privaten Bauherren wirkt sich die Reduzierung der Einleitung in den Vorfluter dahingehend aus, dass private Retentionsflächen/Rückhalteinrichtungen herzustellen sind. Für die Anrainer am Bornbach ist davon auszugehen, dass sich das Hochwasserrisiko durch die dezentrale Rückhaltung reduzieren wird.
4. Wo und wie sollen die Kapazitäten für den Mehrbedarf an Regenrückhaltung
geschaffen werden?
Für das jeweilige Rückhaltevolumen auf Privatgrund ist das 30-jährliche Regenereignis maßgebend bei einem zulässigen Drosselabfluss von 10 Litern pro Sekunde und Hektar in den öffentlichen Vorfluter. Die aus der Drosselung resultierenden Retentionsräume müssen auf den einzelnen Bauflächen oder in einem gemeinsamen privaten Regenrückhaltebecken hergestellt werden. Weitere dezentrale Bewirtschaftungsmaßnahmen wie beispielsweise die Vermeidung von Regenabflüssen durch Verdunstung, Versickerung sowie Regenwassernutzung werden erwartet. Das geplante öffentliche Regenrückhaltebecken mit einer vorgeschalteten Reinigungsanlage südlich der Bebauung dient überwiegend der Rückhaltung aus dem Regenwassersiel von Hamburg Wasser (EZG 566200216).
Eine weitere Gefahr stellt die ehemalige Mülldeponie im Diekmoor da. So heißt es in der
wasserwirtschaftlichen Ist – Zustandsanalyse: „Die ehemalige Hügeldeponie stellt aufgrund
der Belastungen und des Stauwasserschadens eine erhebliche Restriktion dar. Es wird
empfohlen, auf jegliche Eingriffe in diesem Bereich zu verzichten und die
Erschließungsplanung auf die Teilflächen östlich bzw. südlich der ehemaligen Deponie zu
reduzieren.
5. Wann wurde das letzte Mal die Zusammensetzung und die Menge der
Schadstoffe gemessen, die aus der Deponie austreten?
Wie waren die Messergebnisse?
Die bodenschutzrechtliche Zuständigkeit für die, im Bereich der Rahmenplanung vorliegenden Altlasten und altlastverdächtigen Flächen liegt gem. der Zuständigkeitsanordnung zum Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA).
Gesichert aktuelle und vollständige Informationen können von dort über ein Auskunftsersuchen nach §27 BezVG abgefragt werden.
6. Wurde überprüft, ob ein Verzicht auf einen direkten baulichen Eingriff ausreicht,
um die von der Deponie ausgehenden Gefährdungen abzuwenden?
Wie lautet das Ergebnis der Überprüfung?
Siehe Antwort zu Frage 5.
7. Wurden die indirekten Auswirkungen einer Bebauung auf die
Schadstoffbelastungen untersucht? Werden insbesondere mögliche
Veränderungen der Gewässerbelastung berücksichtigt?
Wie lauten die Ergebnisse?
Siehe Antwort zu Frage 5.
Auch ungewiss ist die Bodenbeschaffenheit im Diekmoor hinsichtlich seiner Tragfähigkeit.
So heißt es in der wasserwirtschaftlichen Ist-Zustandsanalyse: „Moor- und Torfböden sind
nicht tragfähig. Die lokalen Vorkommen im zu überplanenden Erschließungsgebiet sollten im
weiteren Verfahren durch weitere Untersuchungen in ihrer Ausdehnung geprüft werden. Im
Zuge der Bebauung muss hier ein Bodenaustausch erfolgen. Im direkten Bebauungsgebiet
sind hier nur kleine lokale Bereiche betroffen.“
Im Kommentar des Bezirksamtes Hamburg-Nord heißt es direkt dazu: „Es ist nicht
vorgesehen im Bereich von Moorböden einzugreifen.“
8. Welche Gutachten stützen die Annahme, im direkten Bebauungsgebiet bestünden
nur kleine Bereiche aus Moor- und Torfboden? Bitte auf einer Karte die
aufgefundenen Moor- und Torfböden darstellen!
Aussagen der Rahmenplanung und der wasserwirtschaftlichen IST-Zustandsanalyse zur Bodenbeschaffenheit hinsichtlich des Vorkommens von Moor- und Torfböden stützen sich auf die Feststellungen hierzu durch die Hamburger Moorkartierung aus dem Jahr 2016. Verantwortet wird die Hamburger Moorkartierung durch die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.
Rahmenplanung Diekmoor: Darstellung der Torfe und Moorböden im Gebiet Diekmoor gemäß Hamburger Moorkartierung
9. In welchem Gutachten wurde das geplante Baugebiet auf die Bodenbeschaffenheit
untersucht?
Ein Bodengutachten, das der vertieften Untersuchung der Bodenbeschaffenheit im geplanten Baugenbiet dient, liegt noch nicht vor und kann erst beauftragt werden, wenn das städtebaulich-freiraumplanerische Wettbewerbsverfahren abgeschlossen ist. Erst durch das Wettbewerbsergebnis werden die vorgesehenen Bauflächen so hinreichend festgelegt, dass der Untersuchungsraum für das Bodengutachten in seinem tatsächlich erforderlichen Umfang abschließend bestimmt werden kann. Die Beauftragung des Bodengutachtens ist mit Abschluss des Wettbewerbsverfahren beabsichtigt.
10. Wurde das gesamte geplante Baugebiet bodengutachterlich untersucht?
Mit welchem Ergebnis? Bitte auf einer Karte die untersuchten Flächen und ggf.
aufgefundenen Moor- und Torfböden darstellen!
Siehe Antwort zu Frage 9.
Sollten bislang keine entsprechenden Regenrückhaltungs-, Schadstoff- und Boden Untersuchungen stattgefunden haben:
11. Wann werden diese beauftragt? Bitte einzeln mit jeweils Gegenstand der
Untersuchung und Termin aufführen!
Durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer wird aktuell eine wasserwirtschaftliche Machbarkeitsstudie erstellt. In dieser Studie werden Maßnahmen zur Hochwasservorsorge, zur Gewässerrenaturierung und zur Verbesserung der Einleitungssituation an der Einleitstelle 16 (stoffliche Belastung) untersucht. Die für die Wasserwirtschaft voraussichtlich erforderlichen Flächenbedarfe werden im städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbsverfahren berücksichtigt. Ein Abschluss der Machbarkeitsstudie ist Ende 2024 beabsichtigt.
Die Beauftragung eines Bodengutachtens ist mit Abschluss des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbsverfahrens vorgesehen (siehe Antwort zu Frage 9).
12. Warum wurden die Untersuchungen nicht vor Eröffnung des städtebaulichfreiraumplanerischen Wettbewerbsverfahren in 2024 vorgenommen?
Siehe Antwort zu Frage 9.
13. Könnte das Ergebnis der Untersuchungen sein, dass das Diekmoor aufgrund
Oberflächenwasser-, Schadstoff- oder Bodenproblematik gar nicht bebaubar ist und
besteht so die Gefahr, dass viel Geld für die sogenannte Bürgerbeteiligung und
Planung der Bebauung umsonst ausgegeben wurde?
Auf Grundlage der bislang vorliegenden Erkenntnisse und Untersuchungsergebnisse liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass eine Bebauung im Gebiet Diekmoor ausgeschlossen werden muss.
14. Welche Kosten sind bisher für die Bürgerbeteiligung (drei Foren, zwei Werkstättten,
zwei DIPAS-Onlinebeteiligungen etc.), Öffentlichkeitsarbeit (Printprodukte,
Newsletter, Betreuung der bezirklichen Website etc.), Rahmenplanung
(Beauftragung von Fachplaner:innen wie FRANK, planquadrat,
BIERBAUM.AICHELE, d+p dänekamp und partner etc.) und den städtebaulichfreiraumplanerischen Wettbewerb (Ausschreibung, Termine für Rückfragen,
Preisgelder etc.) entstanden bzw. entstehen in nächster Zeit? Bitte nach einzelnen
Kostenpunkten auflisten!
Rahmenplanung inkl. Fachgutachten:
407.446,00 Euro
Bürgerbeteiligung zur Rahmenplanung (inkl. Honorar Beteiligungsbüro, DIPAS, Veranstaltungskosten):
142.434,50 Euro
Öffentlichkeitsarbeit:
Printprodukte wurden nicht veröffentlicht. Sämtliche Unterlagen stehen lediglich digital zur Verfügung. Die Betreuung der bezirklichen Webseite erfolgt durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung.
0,00 Euro
Planungswettbewerb (inkl. Honorar Wettbewerbsbetreuung, Preisgelder, Veranstaltungskosten):
215.000,00 Euro (Kostenschätzung)
Michael Werner-Boelz 29.08.2024
(Bezirksamtsleitung)
Keine