21-3089

Mögliche Bürgerentscheide: Angepasster Zeitplan

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 01.02.2022 Hauptausschuss Ö 5.3

Sachverhalt

Mit der Drucksache 21-2940 hat das Bezirksamt über den weiteren Ablauf der am 28.10.2021 zu Stande gekommenen Bürgerbegehren „Bürgerinitiative Neue TaLa – Platz für alle“ und „Eine Grünfläche für Alle“ informiert.

In der Bezirksversammlung am 16.12.2021 hat die Bezirksversammlung eine Aussetzung der Einigungsfrist um drei Monate für beide Bürgerbegehren beschlossen.

Daraus ergeben sich die folgenden neuen Fristen:

Die Einigungsfrist mit der Bezirksversammlung endet am 28.03.2022. Die Einigungsfrist läuft für drei Monate nicht, sofern die Bezirksversammlung diese jeweils im Einvernehmen mit den Initiativen beschließt; unter denselben Voraussetzungen kann die Aussetzung der Frist einmalig verlängert werden. Die jeweilige Initiative und die Bezirksversammlung können sich alternativ auch auf die Einleitung eines Moderationsverfahrens verständigen (§ 7 Abs.3 Bezirksabstimmungsdurchführungsgesetz (BezAbstDurchfG), § 20 Bezirksabstimmungsdurchführungsverordnung (BezAbstDurchfVO)).

Gemäß § 7 Absatz 4 BezAbstDurchfG kann die Bezirksversammlung eine eigene Vorlage in die jeweiligen Bürgerentscheide einbringen. Die Initiativen können innerhalb von zwei Monaten nach der Feststellung des Zustandekommens eine überarbeitete Fassung ihres jeweiligen Bürgerbegehrens einreichen, die in der überarbeiteten Fassung den Grundcharakter, die Zulässigkeit und die Zielsetzung des Anliegens nicht berühren darf.

Nach der Fristverlängerung läuft die Frist für eine eigene Vorlage der Bezirksversammlung und eine Überarbeitung der Vorlage durch die jeweilige Initiative am 28.03.2021 ab.

Gemäß § 8 Absatz 4 BezAbstDurchfG erhalten die Abstimmungsberechtigten zusammen mit den Briefabstimmungsunterlagen ein Informationsheft, in dem die Bezirksversammlung und die Initiativen in gleichem Umfang ihre Argumente darlegen (§ 32 Absatz 8 Satz

3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)). Die Bezirksversammlung kann als Ganze oder nach Fraktionen getrennt Stellung nehmen.

Die Text- und Gestaltungsvorlagen sind spätestens zwei Monate vor dem festgesetzten Ab- stimmungstag beim Bezirksamt durch die Bezirksversammlung bzw. die Fraktionen und den jeweiligen Initiativen einzureichen (§ 8 Absatz 4 Satz 1 BezAbstDurchfG). Gemäß den aktuellen Fristen wären die Bürgerentscheide vor Ablauf des 28.05.2022 durchzuführen.

Die Bezirksabstimmungsleitung beabsichtigt, wie bei vorangegangenen Bürgerentscheiden praktiziert, den letzten Donnerstag an einem Werktag vor Ablauf der Frist, das wäre der 19.05.2022, als Abstimmungstag festzusetzen. Mit dieser Festsetzung ergäbe sich für die Be- zirksversammlung und die Initiativen der 19.03.2022 als Frist für die Einreichung der jeweiligen Beiträge zum Informationsheft.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner-Boelz

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