Mögliche Bürgerentscheide: Angepasster Zeitplan
Letzte Beratung: 01.02.2022 Hauptausschuss Ö 5.3
Mit der Drucksache 21-2940 hat das Bezirksamt über den weiteren Ablauf der am 28.10.2021 zu Stande gekommenen Bürgerbegehren „Bürgerinitiative Neue TaLa – Platz für alle“ und „Eine Grünfläche für Alle“ informiert.
In der Bezirksversammlung am 16.12.2021 hat die Bezirksversammlung eine Aussetzung der Einigungsfrist um drei Monate für beide Bürgerbegehren beschlossen.
Daraus ergeben sich die folgenden neuen Fristen:
Die Einigungsfrist mit der Bezirksversammlung endet am 28.03.2022. Die Einigungsfrist läuft für drei Monate nicht, sofern die Bezirksversammlung diese jeweils im Einvernehmen mit den Initiativen beschließt; unter denselben Voraussetzungen kann die Aussetzung der Frist einmalig verlängert werden. Die jeweilige Initiative und die Bezirksversammlung können sich alternativ auch auf die Einleitung eines Moderationsverfahrens verständigen (§ 7 Abs.3 Bezirksabstimmungsdurchführungsgesetz (BezAbstDurchfG), § 20 Bezirksabstimmungsdurchführungsverordnung (BezAbstDurchfVO)).
Gemäß § 7 Absatz 4 BezAbstDurchfG kann die Bezirksversammlung eine eigene Vorlage in die jeweiligen Bürgerentscheide einbringen. Die Initiativen können innerhalb von zwei Monaten nach der Feststellung des Zustandekommens eine überarbeitete Fassung ihres jeweiligen Bürgerbegehrens einreichen, die in der überarbeiteten Fassung den Grundcharakter, die Zulässigkeit und die Zielsetzung des Anliegens nicht berühren darf.
Nach der Fristverlängerung läuft die Frist für eine eigene Vorlage der Bezirksversammlung und eine Überarbeitung der Vorlage durch die jeweilige Initiative am 28.03.2021 ab.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Keine
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.