22-0879

Moderne Formen der Bürgerbeteiligung im Bezirksamt Hamburg-Nord strukturell und personell verankern Alternativantrag der GRÜNE-Fraktion zu Drucksache 22-0869

Antrag

Letzte Beratung: 27.03.2025 Bezirksversammlung Ö 6.7

Sachverhalt

Damit Verwaltungshandeln auf Akzeptanz trifft, Belange und Interessen von Bürger*innen frühzeitig antizipiert und insbesondere Entscheidungen, die das Stadtbild prägen, eng mit den tatsächlichen Bedarfen der Betroffenen verbunden sind, ist es notwendig, mit modernen und passenden Formen der Bürger*innenbeteiligung zu arbeiten. Hierbei ist eine bürgernahe und gleichzeitig effiziente Umsetzung von Beteiligungsprozessen elementar.

Die Stabsstelle Bürgerbeteiligung in der Bezirkebehörde gibt hierzu bereits wichtige Impulse, beispielsweise im Bereich von Qualitätsstandards. Die inhaltlichen Schwerpunkte werden aber vor Ort durch die Bezirksamtsleitung und die Bezirksversammlung gesetzt. Diese entscheiden, welche Formen innovativer Beteiligung (beispielsweise Zufallsbeteiligung) angewandt werden und können so erheblich den Verlauf und die Akzeptanz von Verfahren prägen.

Die bereits bislang praktizierten Formen der Bürger*innenbeteiligung in Hamburg-Nord lassen sich nur dann konsequent weiterentwickeln, wenn das Bezirksamt in die Lage versetzt wird, qualitativ hochwertige und praxisorientierte Beteiligung in allen Bereichen zu organisieren. Dafür müssen personelle Kapazitäten und Sachmittel bereitstehen, ohne dass dafür andere wichtige Aufgaben der Bezirksverwaltung leiden.

Gemäß §19 (3) des Bezirksverwaltungsgesetzes [1] darf die Bezirksversammlung nicht über „Personal- und Organisationsangelegenheiten“ entscheiden. Es ist ihr aber nicht untersagt, Empfehlungen und Anregungen zu geben, die dem Wohle des Bezirks dienen.

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

  1. Um dem Bezirk Hamburg-Nord zu ermöglichen, seine Arbeit im Bereich der Beteiligung von Bürger*innen fortlaufend zu verbessern, das Wissen und die Bedürfnisse der Bürger*innen stärker einzubeziehen und so die Akzeptanz für Maßnahmen und Projekte zu stärken, empfiehlt die Bezirksversammlung dem Bezirksamt, das Querschnitts-Arbeitsfeld „rger*innenbeteiligung“ im Bezirksamt strukturell und dauerhaft zu verankern, vorzugsweise durch Schaffung einer zusätzlichen Stelle. Diese sollte
    • sich um die Beratung der durchführenden Stellen bei Konzeptionierung, Koordinierung, Sicherstellung der Transparenz und Evaluation von Beteiligungsformaten im Rahmen von konkreten Umgestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Raum kümmern;
    • eng mit der Stabsstelle Bürgerbeteiligung in der Bezirkebehörde zusammenarbeiten;
    • die Regionalbeauftragten durch methodische Begleitung unterstützen;
    • bewährte Best-Practice-Modelle aus anderen Städten systematisch prüfen und bei Erfolg für den Bezirk adaptieren.
  2. Eine solche Stelle sollte zunächst auf ein Jahr befristet sein. Nach Ablauf von 9 Monaten sollte ihr Erfolg evaluiert und die Bezirksversammlung über das Ergebnis der Evaluation informiert werden.
  3. Zur Unterstützung und Verbesserung der Bürger*innenbeteiligung sollten in Form eines Fonds „Beteiligung“ 25.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Dieser soll genutzt werden, um neue und intensivere Beteiligungsformate zu erproben und durchzuführen. Das Bezirksamt schlägt dem Hauptausschuss vor, wofür Gelder aus dem Fonds verwendet werden sollen (analog dem Verfahren für andere Fonds). Die Wirksamkeit der so finanzierten Maßnahmen wird nach einem Jahr erstmals gemeinsam mit der Bezirksversammlung im Hauptausschuss evaluiert. Dieser entscheidet anschließend über die Fortführung des Fonds.
  4. So die Bezirksamtsleitung der Empfehlung der Bezirksversammlung zu folgen gedenkt, sollte sie eine solche Stelle sowie deren Finanzierung bei der zuständigen Fachbehörde, der Finanzbehörde, oder dem Quartiersfonds der Bezirkebehörde einwerben. Die Mittel für den Fonds „Beteiligung" sollten auf gleichem Wege eingeworben werden.
  5. Sollte die Einwerbung einer solchen Stelle bzw. der externen Finanzierung des Fonds „Beteiligung“ nicht möglich sein, stellt die Bezirksversammlung zumindest aus bezirklichen Mitteln selbst 25.000 Euro für einen Fonds „Beteiligung“ zur Verfügung.

r die GRÜNE Fraktion: Timo B. Kranz, Daniela Clément, Christoph Reiffert

[1] http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&st=lr&doc.id=jlr-BezVwGHA2006rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
27.03.2025
Ö 6.7
Anhänge

Keine

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