Moderne Formen der Bürgerbeteiligung im Bezirksamt Hamburg-Nord strukturell und personell verankern Alternativantrag der GRÜNE-Fraktion zu Drucksache 22-0869
Letzte Beratung: 27.03.2025 Bezirksversammlung Ö 6.7
Damit Verwaltungshandeln auf Akzeptanz trifft, Belange und Interessen von Bürger*innen frühzeitig antizipiert und insbesondere Entscheidungen, die das Stadtbild prägen, eng mit den tatsächlichen Bedarfen der Betroffenen verbunden sind, ist es notwendig, mit modernen und passenden Formen der Bürger*innenbeteiligung zu arbeiten. Hierbei ist eine bürgernahe und gleichzeitig effiziente Umsetzung von Beteiligungsprozessen elementar.
Die Stabsstelle Bürgerbeteiligung in der Bezirkebehörde gibt hierzu bereits wichtige Impulse, beispielsweise im Bereich von Qualitätsstandards. Die inhaltlichen Schwerpunkte werden aber vor Ort durch die Bezirksamtsleitung und die Bezirksversammlung gesetzt. Diese entscheiden, welche Formen innovativer Beteiligung (beispielsweise Zufallsbeteiligung) angewandt werden und können so erheblich den Verlauf und die Akzeptanz von Verfahren prägen.
Die bereits bislang praktizierten Formen der Bürger*innenbeteiligung in Hamburg-Nord lassen sich nur dann konsequent weiterentwickeln, wenn das Bezirksamt in die Lage versetzt wird, qualitativ hochwertige und praxisorientierte Beteiligung in allen Bereichen zu organisieren. Dafür müssen personelle Kapazitäten und Sachmittel bereitstehen, ohne dass dafür andere wichtige Aufgaben der Bezirksverwaltung leiden.
Gemäß §19 (3) des Bezirksverwaltungsgesetzes [1] darf die Bezirksversammlung nicht über „Personal- und Organisationsangelegenheiten“ entscheiden. Es ist ihr aber nicht untersagt, Empfehlungen und Anregungen zu geben, die dem Wohle des Bezirks dienen.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Für die GRÜNE Fraktion: Timo B. Kranz, Daniela Clément, Christoph Reiffert
Keine
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