21-2238

Mitteilungsdrucksache zu Drs. 21-2218 - Taubendreck am Barmbeker Bahnhof wirksam bekämpfen

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 19.04.2021 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 6.8

Sachverhalt

 

Stadttauben sind verwilderte Nachkommen von Haustauben, die ursprünglich von der Felsentaube abstammen. Sie leben in festen Paaren, organisieren sich in Fressschwärmen, ziehen ihre Jungen wenn möglich in Gemeinschaft groß, und sind extrem standorttreu. Sie konnten sich insbesondere in den Städten seit Mitte des letzten Jahrhunderts rasant vermehren, so dass an bestimmten Orten (wie dem Barmbeker Bahnhof) eine Übernutzung des Lebensraumes zu verzeichnen ist, mit sehr negativen Folgen – gleichermaßen für Mensch und Stadttaube.

Baustrukturen im urbanen Raum bilden den ursprünglichen Lebensraum der Felsentauben nach. Abfälle, insbesondere achtlos weggeworfene Lebensmittel (sowie zunehmende Taubenfütterungen) bieten ganzjährig eine entsprechende Nahrungsgrundlage, so dass sich der Lebensraum der Stadttaube inzwischen vollständig in die Stadt verlagert hat sich und ein perfekte Anpassung an die vom Menschen geschaffenen Lebensbedingungen vollzogen hat. Fressflüge in das ländliche Umfeld sind nicht mehr notwendig. Die Tiere entziehen sich somit der natürlichen Regulation über Beutegreifer und auch Nesträuber, die sich ebenfalls vermehrt im städtischen Umfeld angesiedelt haben, können die hohe Reproduktionsrate (bis zu 7 Bruten à 2 Eiern/Jahr) nicht hinreichend eindämmen.

 

In der Umgebung des Bahnhofes Barmbek hat in den vergangenen Jahren eine Taubenpopulation von ca. 80 – 100 Tieren etabliert. Auf die konstant gebliebene Anzahl von Nistplätzen (insbesondere an der Unterseite der Brücke über den Wiesendamm) drängen sich immer mehr Tauben und das unmittelbare Umfeld wird trotz ständig aufgestockter Vergrämungsmaßnahmen weiterhin zunehmend besiedelt. Die Verdichtung stellt in mehrfacher Hinsicht ein großes Problem dar und wird durch die beabsichtigten Sanierungsmaßnahmen der nördlichen Überführung mit Sicherheit zu einer Verschärfung des Problems im Umfeld führen, wenn keine weiteren Maßnahmen durchgeführt werden.

Probleme:

a)      für den Menschen

  • Belästigung durch Kotverschmutzungen
  • hohe Reinigungs- und Instandsetzungskosten
  • Ängste vor Krankheiten

b)      für die Tauben

  • Ausweichen auf ungeeignete Plätze
  • frühzeitiges Verlassen der Brut / Unterversorgung der Jungen
  • zunehmender Stress, erhöhte Krankheitsanfälligkeit, Verelendung

    ernstzunehmendes Tierschutzproblem

 

unausweichliche Erkenntnis:

Stadttauben gehören zum Stadtbild – Futterangebot, Zahl der Nistplätze und Größe der Taubenpopulation müssen in allerdings das richtige Verhältnis zur jeweiligen Örtlichkeit gebracht werden.

 

Lösungsansätze:

a)      Vergrämung durch Spikes, Netze, Spanndrähte, Pasten u. a, technische Maßnahmen

    führt lediglich zu einer örtlichen Verlagerung des Problems; pflege- und wartungsintensiv, ansonsten Tierschutzrelevanz durch Verletzungsgefahr oder Verenden

 

b)      Fütterungsverbot:

    als Einzelmaßnahme erfahrungsgemäß nicht geeignet, sondern lediglich als eine unterstützende Begleitmaßnahme im Rahmen eines nachhaltigen Konzeptes denkbar

    insgesamt zu geringe Akzeptanz und kaum Abschreckungscharakter bei den Taubenschützern / Ausbringen des Futters zu Zeiten, die sich der sozialen und behördlichen Kontrolle entziehen / nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, die Taubenfütterungsverbotsverordnung effektiv umzusetzen

    notwendige flankierende Maßnahme: medienwirksame Aufklärung der Bevölkerung, dass durch unkontrollierte aktive Fütterung und unbeabsichtigte Nahrungsquellen durch Abfälle eine standortgebundene Überbevölkerung bei den Tauben entsteht, die die Lebensqualität der Tiere gravierend verschlechtert

 

c)      Tötungsaktionen und Kastrationsprojekte

    erfahrungsgemäß keine nachhaltig wirksame Lösung, da die kurzfristig freiwerdenden Ressourcen wieder neu  besetzt werden; tierschutzrelevant, da ein vernünftiger Grund fehlt und darüber hinaus verfassungswidrig, daher grundsätzlich abzulehnen

 

d)      betreuter Taubenschlag

 

    Bindung der Tiere an den Schlag; deutliche Reduktion der Aufenthaltsdauer im öffentlichen Raum und dadurch weniger Belästigung der Menschen

    durch die Schaffung eines hygienischen Umfeldes und kontrollierte Fütterung mit artgerechtem Futter sind die Tiere insgesamt gesünder und widerstandsfähiger

    der Kotabsatz erfolgt überwiegend im Schlag, so dass Kotverschmutzungen im Umfeld weitgehend wegfallen

    sanfte Bestandsregulierung durch regelmäßigen Austausch einer bestimmten Anzahl von Eiern, da Nistplätze leicht zugängig sind

    hohe Akzeptanz bei den Taubenschützern, da etwas Nachhaltiges und Positives für die Stadttauben als solche getan wird; große Wahrscheinlichkeit für die Einsicht, das kontraproduktive Engagement gegenüber einzelnen Tiere einzustellen; große Wahrscheinlichkeit für die Bereitschaft, das Taubenfütterungsverbot einzuhalten, da die Tiere anderweitig gezielt artgerecht und angemessen versorgt werden

Fazit:

Vergrämungsmaßnahmen sind als Einzelmaßnahme nicht wirksam und lediglich punktuell sinnvoll, haben aber keinen grundlegend wirksamen Einfluss auf die Problematik, die ein räumliches Umfeld umfasst.

 

Eine konsequentere Durchsetzung des Fütterungsverbotes allein ist keine wirksame Maßnahme, um eine bereits bestehende Population nachhaltig zu regulieren, da die Tiere zur Futtersuche ins Umfeld ausweichen, jedoch immer wieder die gewohnten Nistplätze auch unter widrigen Bedingungen aufsuchen und zu den angestemmten Plätzen zurückkehren.

 

Ein nachhaltiges Konzept, das die Interessen von Mensch und Tier gleichermaßen berücksichtigt, kann durch einem betreuten Taubenschlag und die damit verbundene Möglichkeit zur Bestandsregulation mit großer Sicherheit erfolgreich realisiert werden.

 

 

Voraussetzungen:

a)      geeigneter Standort für den Schlag in unmittelbarer Nähe

b)      gesicherte Finanzierung (Taubenschlag inkl. Betreuung für einen Zeitraum von 2 Jahren: 20.000€)

c)      verlässliche Betreuung und Versorgung des Taubenschlags

 

Das Bezirksamt HH-Nord ist aktuell dabei, ein entsprechendes Konzept für ein zweijähriges Pilotprojekt zu entwickeln und einen Kooperationspartner für die Betreuung zu gewinnen. Finaler Klärungsbedarf besteht aktuell hinsichtlich Möglichkeiten der Finanzierung und eines geeigneten Standortes im unmittelbaren Umfeld des Bahnhofs Barmbek

 

Petitum/Beschluss

 

Der RegA BUHD wird um Kenntnisnahme und Unterstützung der Realisierung eines betreuten Taubenschlags im unmittelbaren Umfeld des Bahnhofs Barmbek gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

 

Keine

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