Mietwucher im Bezirk Hamburg-Nord bekämpfen und verhindern Antrag der Fraktion DIE LINKE
Für viele Menschen im Bezirk Hamburg-Nord bedeuten steigende Mietkosten eine enorme
Belastung, die neben dem rasanten Anstieg der Lebenserhaltungskosten kaum oder nicht
mehr zu stemmen sind. Angesichts des wachsenden Wohnungsmangels haben
Mieter*innen häufig keine andere Wahl, als überteuerte Mieten zu zahlen. Viele Mieten
liegen dabei weit über den erlaubten Grenzen des Mietenspiegels. Das spaltet unsere
Stadt und die Gesellschaft.
Laut dem wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Institut empirica sind die Mieten in
Hamburg in den vergangenen acht Jahren um fast 40 Prozent gestiegen: mussten die
Hamburger*innen 2016 bei der Anmietung einer neuen Wohnung im Durchschnitt noch
10,49 Euro pro Quadratmeter zahlen, waren es Anfang 2024 bereits 14,46 Euro.
Grund für den starken Mietenanstieg sind auch Vermieter*innen, die die Mietpreisbremse
nicht einhalten. Das hat eine Erhebung des Mietervereins zu Hamburg vor Kurzem
bewiesen. Der Mieterverein hat die Neuvertragsmieten von über 500 Haushalten auf
Verstoß gegen die Mietpreisbremse geprüft. Mit dem Ergebnis, dass 54 Prozent davon
mehr zahlen müssen als erlaubt und im Durchschnitt 376 Euro im Monat.
Wegen Unwissenheit über rechtliche Möglichkeiten und aus Angst ihre Wohnungen zu
verlieren, gehen nur wenige Mieter*innen dagegen vor und fordern eine Absenkung ihrer
Miete oder Rückzahlungen. Das führt auch zu dem Problem, dass dann diese viel zu
hohen Neuvertragsmieten in den Mietenspiegel einfließen und so die Mietpreisspirale in
Hamburg immer weiter nach oben drehen
Mit § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStG) gibt es ein Instrument gegen überteuerte
Mieten, der Mietwucher als Ordnungswidrigkeit einstuft, wenn die verlangte Miete mehr als
20 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Aktuell wendet Frankfurt am
Main diesen Paragraphen im großen Stil und erfolgreich an. Mit knapp 1.400 verfolgten
Fällen und Rückzahlungen von insgesamt 419.000 Euro allein im Zeitraum von 2020 bis
2022 wurde bewiesen, dass Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Mietwucher eine
Aussicht auf Erfolg haben.
So wie Frankfurt am Main ist auch Hamburg gemäß § 201a im Baugesetzbuch ein Gebiet
mit einem angespannten Wohnungsmarkt und die „ausreichende Versorgung der
Bevölkerung mit Mietwohnungen […] zu angemessenen Bedingungen besonders
gefährdet“. Das weiß auch jeder Vermieter in Hamburg und so kann, anders als es der
Bezirksamtsleiter Michael Werner-Boelz in seiner Vorbemerkung auf unsere Kleine Anfrage
vom 23.10.2024 (Drucksachen-Nr. 22-0329) einschätzt, sehr wohl die Ausnutzung eines
geringen Angebots rechtsicher nachgewiesen werden.
Grundlage für den erfolgreichen Kampf gegen Mietwucher in Frankfurt am Main ist auch
eine gute Öffentlichkeitsarbeit. Die Stadt informiert dort u.a. über ihre Internetseite und ein
Infoblatt Mieter*innen über die Rechtslage und bieten ihnen Hilfe an. Ein wichtiger Hinweis
ist dabei auch, dass ihnen in dem Verfahren keine Kosten entstehen, was neben
Unwissenheit und Angst vor Wohnungsverlust ein weiterer Grund ist, warum Mieter*innen
nicht gegen unrechtmäßig hohe Mieten vorgehen. Auf der Internetseite des Bezirksamtes
Hamburg-Nord sind zu dem Thema keine Informationen zu finden.
Der Bezirk Hamburg-Nord muss dem guten Beispiel von Frankfurt am Main folgen. Nach
einem eingeübten Verfahren können gütliche Einigungen erreicht, Bußgelder eingetrieben
und überhöhte Mieten an die Betroffenen zurückgezahlt werden. Die Verfolgung durch den
Bezirk hat auch den Vorteil, dass Mieter*innen nicht persönlich auf zivilrechtlichem Wege in
eine ungleiche Konfrontation mit ihren Vermieter*innen gehen müssen, um an ihr Recht zu
kommen. Hamburg sollte daher die Möglichkeiten des § 5 WiStG mit vollem Engagement
nutzen.
Davon unbenommen, muss der § 5 WiStG reformiert werden. Die Anwendung sollte
erleichtert und der Bußgeldrahmen erhöht werden. Dass dies in absehbarer Zeit passiert,
ist unwahrscheinlich. Eine entsprechende Initiative des Bundesrates, angestoßen durch die
Länder Bayern, Brandenburg, Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen wurde leider erst
vor Kurzem von der Bundesregierung abgelehnt (Bundesratsdrucksache 849/21).
Die Bezirksamtsleitung wird dazu aufgefordert
1. Mietpreisüberhöhungen nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz, allgemein als Mietwucher
bekannt, konsequent zu verfolgen und zu ahnden.
2. mehr Stellen dafür in der Abteilung für Wohnraumschutz im Bezirksamt Hamburg_Nord zu schaffen
3. nach Vorbild des erfolgreichen Vorgehens der Stadt Frankfurt am Main ein
Musterverfahren zu entwickeln. Die Mietervereine, weitere Anlaufstellen fürMieter*innenberatung sowie alle betreffenden, insbesondere die mit der
Angemessenheitsprüfung der Kosten der Unterkunft im Rahmen des Bürgergelds
beauftragten Behörden, sind daran zu beteiligen.
4. für die Entwicklung des Musterverfahrens sowie die erfolgreiche Anwendung
ausreichende finanzielle Mittel, insbesondere im Hinblick auf mögliche
Prozesskosten und -risiken, vorzusehen.
5. um eine Absenkung der Miete und entsprechende Rückzahlungen in möglichst
vielen Fällen zu ermöglichen, Informationshinweise für mögliche Anzeigeverfahren
nach § 5 WiStG auf der Internetseite und den Social-Media-Kanälen vom sowie
durch Aushänge und Flyer im Bezirksamt Hamburg-Nord zu veröffentlichen. Eine
breite Informations- und Werbekampagne soll über das neue Engagement zur
Verfolgung von Mietwucher aufklären.
6. der Bezirksversammlung bis zum 31.1.2025 erstmalig über den Sachstand zu
berichten.
Fraktion DIE LINKE
Marco Hosemann, Dino Ramm, Wiebke Fuchs, Bjørn Knutzen
Keine