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Mehr Sicherheit für die Kitas am Hofweg Stellungnahme der Polizei Hamburg

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14.02.2022
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 07.12.2021 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der GRÜNE- und SPD-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass im Bereich der Kindertagesstätten „Kinderinsel“ und „Lillys Spuren“ im Hofweg eine Tempo 30-Strecke angeordnet wird.

Begründung:

 

Am Hofweg befinden sich die Kindertagesstätten „Kinderinsel" und „Lillys Spuren“. Dort fahren viele Fahrzeuge nach Angaben der Menschen vor Ort zu schnell. Gerade diejenigen, die aus dem Mühlenkamp kommen, beschleunigen nach dem Verlassen der Tempo 30-Strecke am Mühlenkamp stark. Das ist sowohl für die Kinder, aber auch für andere Menschen, die zur Fährhausstraße und weiter zur Alster wollen, sehr gefährlich.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt unter Beteiligung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 31 wie folgt Stellung:

 

 

 

  1. Lage

Die Straße Hofweg ist eine Bezirksstraße von gesamtstätischer Bedeutung. Sie verbindet die Straße Mühlenkamp im Norden mit der Papenhuder Straße im Süden. Radfahrern steht beidseitig ein Schutzstreifen zur Verfügung. Das Gehwegparken ist durch das Verkehrszeichen (VZ) 315 StVO erlaubt.

Der Hofweg ist ein Bestandteil des Vorrangnetzes der Hochbahn. Die Metrobuslinien 6 und 17 passieren den Hofweg in der Kernzeit zwischen 7 Uhr und 8 Uhr 11 Mal pro Richtung.

Die V 85, also die Geschwindigkeit, die von 85% der Fahrzeuge nicht überschritten wird, liegt bei 45 km/h und damit unterhalb der zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h.

Eine Unfallauswertung der letzten drei Jahre (01.01.2019-31.12.2021) war in Bezug auf Geschwindigkeit unauffällig. Es kam zu keinem Verkehrsunfall mit Fußgängerbeteiligung.

Die Kita Kinderinsel befindet sich im Hofweg 78. Die Kita Lillys Spuren befindet sich im Hofweg 70. Beide Kitas haben einen direkten Zugang zum Hofweg. Die Eingänge beider Kitas befinden sich jedoch nicht in unmittelbarer Nähe zum Gehweg und der Fahrbahn. Zwischen der Kita Kinderinsel und dem Gehweg befindet sich zusätzlich Buschwerk/ Grünbewuchs.

 

  1. Bewertung

Gemäß § 45 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder den Verkehr umleiten. Diese Ermächtigung wird durch § 45 Absatz 9 StVO dahingehend eingeschränkt, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verkehrsverhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der im § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.

Dieser Gefahrenlage bedarf es gemäß § 45 Absatz 9 Satz 4 Ziffer 6 nicht für innerörtliche streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen im unmittelbaren Bereich von Kindertagesstätten.

Gemäß der zu beachtenden Hamburger Richtlinie zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) ist mit der Neuregelung des § 45 Absatz 9 Satz 4 Ziffer 6 kein Automatismus verbunden, dass Tempo 30 vor den genannten Einrichtungen stets anzuordnen ist. Es ist weiterhin auch in diesen Fällen jeweils eine Einzelfallprüfung und eine Gesamtabwägung notwendig.

Der Anordnung von Tempo 30-Strecken auf Straßen mit Buslinien des ÖPNV steht grundsätzlich nichts entgegen. Belange des ÖPNV sind im Rahmen der Gesamtabwägung aber zu berücksichtigen, wenn die Einrichtung an einem Streckenabschnitt liegt, der dem strategischen Vorrangnetz des ÖPNV zuzuordnen ist.

Das strategische Vorrangnetz des ÖPNV umfasst u.a. alle Strecken in Hamburg, an denen Metrobuslinien und X-Bus Linien verkehren. In dem Fall wird wegen der negativen Auswirkungen zum Erhalt der Attraktivität und Förderung des ÖPNV nur dann eine Anordnung einer Tempo 30-Strecke vorgenommen, wenn aufgrund örtlicher Gegebenheiten keine negativen Auswirkungen auf eine Buslinie zu erwarten sind.

Damit wird auch der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) zu den §§ 39 bis 34 „Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen“ Abschnitt I Ziffer 2 entsprochen, wonach der Förderung der öffentlichen Verkehrsmittel besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist.

 

Die Einführung von Tempo 30 führt zu einer Verschlechterung der Attraktivität des ÖPNV. In der Öffentlichkeit wird vielfach die Attraktivität des ÖPNV über einen Reisezeitvergleich mit dem PKW bewertet. Die systembedingten Nachteile des Busverkehrs durch eine feste Linienführung und die Bedienung der Haltestellen werden durch weitere Fahrzeitverlängerungen als Konsequenz einer Tempo-30-Regelung weiter verstärkt und führen zu einer insgesamt negativen Bewertung des Angebots. Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass selbst geringfügige Fahrzeitverlängerungen von wenigen Minuten zu einer deutlich negativen Reaktion der Fahrgäste führen.

Gerade bei Fahrgästen, die entlang ihrer Reisekette mit dem ÖPNV einmalig oder mehrfach umsteigen müssen, kann eine Fahrzeitverlängerung von einer Minute dazu führen, dass funktionierende Anschlüsse dann nicht mehr erreicht werden können. Dadurch verlängert sich deren Gesamtreisezeit um ein Taktintervall von i.d.R. 10 oder 20 Minuten. So vervielfacht sich eine geringe Fahrzeitverlängerung einer Linie schnell auf das 10- oder 20-fache für die Reisekette der ÖPNV-Fahrgäste. Im Hofweg wurde der Fahrweg der Metrobuslinien im Rahmen des Busbeschleunigungsprogrammes z.B. durch den Umbau der Fahrstreifen und Umrüstung der Lichtzeichenanlagen mit Anforderungssensoren für Busse aufwendig optimiert.

 

Die Anordnung von Tempo 30 im Hofweg würde eine Fahrzeitverlängerung der dort verkehrenden Busse bedeuten.

Die Einzelfallprüfung und Gesamtabwägung für den Hofweg hat ergeben, dass die Nachteile einer Temporeduzierung die Vorteile überwiegen. Daher kann dem Antrag auf Anordnung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h nicht entsprochen werden.

 

Das PK 31 wird die Verkehrsverhältnisse vor Ort weiter beobachten, begleiten und die zur Verkehrssicherheit erforderlichen präventiven und repressiven Maßnahmen ergreifen.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Priscilla Owosekun-Wilms

 

Anhänge

 

Keine