Mehr Sicherheit beim Abbiegen aus der Genslerstraße in den Rübenkamp Stellungnahme des Bezirksamtes
Letzte Beratung: 17.01.2022 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 5.1
Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 01.11.2021 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der GRÜNE- und SPD-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Die Verwaltung wird gebeten, den Einsatz eines Verkehrsspiegels an der Einmündung der Genslerstraße in den Rübenkamp zu prüfen, um eine Gefahrenquelle zu beseitigen.
Für den Fall, dass dies nicht machbar ist, sollen andere Möglichkeiten gefunden werden, damit einbiegende Fahrzeuge aus der Genslerstraße den Rübenkamp besser einsehen können.
Begründung:
Von Anwohner*innen der Genslerstraße wurde darauf aufmerksam gemacht, dass eine Gefahrenquelle beim Einbiegen in den Rübenkamp existiert. Verkehrsteilnehmer*innen müssen sehr weit auf den Rübenkamp vorfahren, um die Straße einsehen zu können. Dadurch ist die Einmündung sowohl für Kfz-Führer*innen als auch für die Radfahrenden auf dem Rübenkamp gefährlich. Dieser Bereich gehört zum unmittelbaren Schulweg von Grundschulkindern, die Aufmerksamkeit vor allem der motorisierten Verkehrsteilnehmer*innen muss vorrangig diesen gelten. Deshalb scheint es sinnvoll, Abhilfe durch einen Spiegel oder andere Maßnahmen zu schaffen, so dass die Einsicht in den Rübenkamp gewährleistet wird.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Das Bezirksamt nimmt nach Rücksprache mit dem Polizeikommissariat 31 wie folgt
Stellung:
Verkehrsspiegel sind keine Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen im Sinne des § 43 der Straßenverkehrsordnung. Der Einsatz von Verkehrsspiegeln im öffentlichen Straßenraum wird aus straßenbaubehördlicher und straßenverkehrsbehördlicher Sicht abgelehnt. Die Aufstellung eines Verkehrsspiegels bietet den Verkehrsteilnehmern nicht die Sichtverbesserung, die allgemein von ihm erwartet wird. Verkehrsspiegel vermitteln eine subjektive Sicherheit, denn sie verzerren und verkleinern aufgrund ihrer Wölbung das Bild und führen zu Irrtümern beim Schätzen von Geschwindigkeiten und Entfernungen herannahender Verkehrsteilnehmern. Die Wirksamkeit der Spiegel kann bei aufliegender Nässe, Regen, Eis und Schnee erheblich beeinträchtigt sein und somit die Funktionalität außer Kraft setzen. Sie vermitteln eine vermeintliche Sicherheit, die zu einer Verstärkung von möglichen Unfallgefahren führen kann. Vorhandene Verkehrsspiegel in Hamburg sind „Alt-Bestand“, stehen auf Privatgrund oder sind unerlaubt angebracht worden.
Das Sichtdreieck ist an der Einmündung Genslerstraße in Blickrichtung Norden durch die Fußgängerlichtsignalanlage und in Blickrichtung Süden durch einen ca. 14 m langen, nicht beparkten Grünstreifen gegeben. Aus straßenverkehrsbehördlicher und straßenbaubehördlicher Sicht sind keine ergänzenden Maßnahmen erforderlich.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael WernerBoelz
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