Mehr Rücksicht auf Anwohnerinnen und Anwohner: Lärm-Verringerung am "Platz am Wasser" Alter Güterbahnhof 7a und b: Stellungnahme des Bezirksamtes
Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 21.06.2021 mit dem o.g. Thema auf der Grundlage eines Antrags der FDP-Fraktion befasst und mehrheitlich bei Gegenstimmen der LINKE-Fraktion die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen:
1. Ob der durch die oben beschriebene Nutzung entstehende Lärm im Rahmen der geltenden
Lärmschutzvorschriften liegt.
2. Welche Möglichkeiten es gibt, die stetig wiederkehrende Lärmquelle durch das
unsachgemäße Nutzen der Betonsockel an den Enden der Bepflanzungsbecken und den
Sitzbänken durch Sprünge von Skatern / Scooter Rollern etc. durch das Setzen zum
Beispiel von Edelstahlkappen oder ähnlichen Eingriffen in die Betonoberfläche zu
beseitigen.
3. Welche Kosten dadurch entstehen würden.
Begründung:
Im Regionalausschuss am 30.11.2020 und am 22.2.2021 stand jeweils eine Eingabe der GCV Wohnvermögen GmbH zum „Platz am Wasser“ (Alter Güterbahnhof 7a und 7b) auf der Tagesordnung. Diese bezieht sich auf eine für die Anwohnerinnen und Anwohner nicht zumutbare Lärmbelästigung, die daraus resultiert, dass der dort zwischen den Wohnhäusern gelegene Platz am Wasser häufig - und häufig auch ohne Einhaltung von Ruhezeiten - von größeren Gruppen Skatern, Stunt-Scootern, BMX Radfahrern, Scooter Rollern, Alurollern und Mountainbikern genutzt wird. Insbesondere durch verschiedene ausgeführte Sprünge von Skatern entlang, an und auf den Kanten der Betoneinfassungen der Rabatte und den Sitzbänken entstehen für die Anwohnerinnen und Anwohner der umliegenden Wohnhäuser eine erhebliche Lärmstörung. Durch die Sprünge entsteht ein unregelmäßiger, sehr lauter und sich durch Schallwellen zwischen den Betonflächen ohne viel Grün (betonierte Platz und mehrgeschossige, den Platz einrahmenden Wohngebäude) stark verstärkender impulsartiger Lärm, an den sich das menschliche Gehirn im Vergleich zu einem regelmäßigen Lärm, nicht gewöhnt. Insbesondere in Zeiten von vermehrtem Homeoffice kann dieser Lärm für die zu Hause arbeitenden Bewohnerinnen und Bewohner Stress bedeuten. Darüber hinaus sind bereits sichtbare Schäden an den städtischen Sitzbänken und Betoneinfassungen durch die Sprungübungen entstanden. Ziel ist es nicht, den Platz für die oben genannte Nutzergruppe komplett zu sperren. Angestrebt ist eine Lösung, die den extremen Lärm durch Sprungübungen vermeidet. Diese Lösung ist erforderlich, auch wenn eine Skateranlage in der Nähe geplant ist, da diese nicht garantiert, dass der Platz am Wasser nicht weiterhin wie oben beschrieben genutzt wird.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Das Bezirksamt nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Beim „Platz am Wasser“ handelt es sich nicht um eine genehmigungsbedürftige oder nichtgenehmigungsbedürftige Anlage nach dem BImSchG, so dass die Vorschriften der TA Lärm nicht einschlägig sind. Darüber hinaus handelt sich auch nicht um eine Sportanlage, die unter die 18. BImSchV fallen würde oder um eine nichtgenehmigungsbedürftige Freizeitanlage, die durch die Freizeitlärmrichtlinie abgebildet würde. Die geltenden Lärmvorschriften sind insoweit nicht ohne weiteres auf die hier gültigen Rahmenbedingungen einer öffentlichen und deshalb u.a. auch zum Skaten genutzten Verkehrsfläche zu übertragen.
Vor diesem Hintergrund wäre für eine Schallimmissionsprognose letztlich mit Annahmen und Analogien zu arbeiten; auf dieser Grundlage müssten gewählte Richtwerte in Bezug zu Ermittlungsdaten gesetzt werden, ohne dass damit eine fachlich belastbare Grundlage geschaffen würde.
Unter diesen Bedingungen wäre eine Schallpegelmessung ebenfalls wenig zielführend, da unklar ist, ob eine Präsenzmessung einen repräsentativen Zeitraum abdeckt und bei einer Abwesenheitsmessung die Schallereignisse einzig anhand der Audioaufzeichnungen nur unzureichend zuzuordnen sind. Nach der Auswertung verbliebe auch hier die Frage, welcher der hier im Übrigen nicht einschlägigen Richtwerte herangezogen werden sollen.
Deshalb erscheint der Kostenaufwand für die Beauftragung eines notwendigen Gutachtens, da der Fachbereich nicht über die dazu erforderlichen Ressourcen verfügt, hinsichtlich seiner Nutzbarkeit zweifelhaft und die Umsetzung baulicher Maßnahmen zur Reduzierung von besonders belästigenden Aktivitäten demgegenüber vorzuziehen. Mit Hinweis auf den Gemeingebrauch öffentlicher Verkehrsflächen wären solche Maßnahmen nicht zu empfehlen, weil dies nach Auffassung des Bezirksamtes nicht dazu führen darf, dass ein dann bezirksweit wirkendes Präjudiz für die Einschränkung von Nutzungsmöglichkeiten bei Nutzungskonflikten geschaffen werden darf.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz