21-4910.1.1

Leitschwellen mit Sichtzeichen für die Dehnhaide Stellungnahme der Polizei Hamburg

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Letzte Beratung: 12.02.2024 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 9.1

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 04.12.2023 mit oben genannter Thematik auseinandergesetzt und einstimmig folgende Beschlussempfehlung formuliert:

 Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Polizei               Hamburg dafür einzusetzen, dass in der Dehnhaide östlich der Einmündung der Von-              Essen-Straße eine Installation von Leitschwellen mit Sichtzeichen erfolgt, um das dort               zwar verbotene, aber häufig praktizierte gefährliche Linksabbiegen zu unterbinden.

Begründung:

An der Dehnhaide in Höhe der Von-Essen-Straße befindet sich ein Supermarkt. Aus Fahrtrichtung Westen kommend ist das Linksabbiegen auf den dortigen Parkplatz verboten. Dennoch biegen immer wieder Autofahrende verbotenerweise hier ab. Dabei müssen sie ordnungswidrig sowohl einen Linksabbiegespur Richtung Von-Essen-Straße als auch die Fahrbahn Richtung Westen überqueren. Damit besteht die Gefahr eines Zusammenstoßes mit entgegenkommenden und abbiegenden Kfz sowie Fahrradfahrenden auf dem Radweg. Zudem sorgen die auf eine Lücke im Strom der entgegenkommenden Fahrzeuge wartenden, illegal Abbiegenden für Rückstau und gefährliche Überholmanöver.

Der Parkplatz des Supermarkts ist sowohl über eine Zufahrt von der Dehnhaide aus Fahrtrichtung Osten als auch über die parallele Stückenstraße gut erreichbar.

Analog zur Lösung an der Einmündung Wagnerstraße / Holsteinischer Kamp wird daher die Installation von Leitschwellen mit Sichtzeichen (ähnlich Grafik unten) vorgeschlagen.

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Das PK 31 nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Der Beschluss der Bezirksversammlung wünscht eine Installation von Sichtzeichen analog der

Verkehrsführung in der Wagnerstraße / Holsteinischer Kamp.

 

Die Wagnerstraße war am PK 31 als Unfallhäufungsstelle gelistet und damit einer näheren

Betrachtung unterzogen. Zwecks Reduzierung der Verkehrsunfälle hier insbesondere

Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung sowie ordnungswidriges Abbiegen in den

Holsteinischen Kamp- wurde im Jahr 2020 50cm hohe Leitbaken (VZ 605 StVO) mit flexiblem

Gummiadapter angebracht. Diese Art der Beschilderung dient gem. der StVO der

Kennzeichnung von Arbeits- und Unfallstellen oder sonstigen vorübergehenden Hindernissen.

Außerhalb dieses Anwendungsbereiches bedarf die Aufstellung derartiger Verkehrszeichen

der Zustimmung der obersten Landesbehörde, hier Amt A43.

 

In der Wagnerstraße wurde der o.g. Verkehrsführung i.V.m. weiteren Anpassungen zunächst

r die Dauer von einem Jahr durch Amt A 43 zugestimmt. Eine Übertragung der Zustimmung

auf andere Örtlichkeiten ist nicht vorgesehen und bedarf immer einer begründeten

Einzelfallentscheidung.

 

Die Dehnhaide ist eine Hauptverkehrsstraße mit 3 Fahrstreifen in Höhe des Supermarktes Nr.

71. Es befinden sich mehrere Unfallhäufungsstellen in der Dehnhaide, die zum Teil auf die hohe Verkehrsbelastung und zum Teil auf die Verkehrsführung an Knotenpunkten zurückzuführen sind. Die von der Bezirksversammlung genannte Örtlichkeit Dehnhaide / Von-Essen-Straße bzw. Dehnhaide 71 (Supermarkt) ist keine Unfallhäufungsstelle. Es konnten in den vergangenen 3 Jahren zwei Verkehrsunfälle registriert werden, die aufgrund eines ordnungswidrig links abbiegenden Fahrzeugs verursacht wurden.

 

Die Unfallzahlen wurden durch eine Auswertung der Datenbank „Elektronische Unfalltypen-

Steckkarte“ (Euska) vom 27.12.2023 ermittelt. Ausgewertet wurde der Zeitraum vom

01.01.2021 30.11.2023.

 

Aufgrund der geringen Unfallzahlen kann eine Verkehrsführung durch VZ 605 StVO sowie

flexiblem Gummiadapter (analog der Wagnerstraße) daher für die Dehnhaide zunächst nicht

begründet werden und wird daher durch das PK 31 abgelehnt.

 

Das PK 31 konnte jedoch vor Ort feststellen, dass die Fahrbahnmarkierung VZ 295

(durchgezogene Linie) abgenutzt und schlecht sichtbar ist. Es wurde daher bereits eine

Erneuerung / Wiederherstellung der Markierung durch das PK 31 veranlasst. Weiter wurde ein

Überwachungsauftrag eingerichtet, um das tatsächliche Ausmaß der Verstöße feststellen zu

nnen sowie diese zu sanktionieren.

 

Gegebenenfalls notwendige weiterreichende Maßnahmen werden nach Abschluss der

Überwachungsmaßnahme selbstständig durch das PK 31 veranlasst.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Isabel Permien

 

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