Lebenserhaltende Defibrillatoren; Drs 21-1218.1 Beschlussvorlage des Ausschusses für Haushalt, Sport und Kultur
Letzte Beratung: 01.10.2020 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 9.2
- Ursprüngliche Vorlage (Drs. 21-1980) im Ausschuss für Haushalt, Sport und Kultur am 15.09.2020
- Einstimmig geändert beschlossen
Die Bezirksversammlung hat mit der Drs. 21-1218.1 das Bezirksamt aufgefordert, die Häuser der Jugend, Seniorentreffs und Veranstaltungsorte (die sich im Zugriff bzw. der Anmietung des Bezirksamtes befinden) mit Defibrillatoren auszustatten.
Bei den folgend genannten Objekten werden derzeit keine Defibrillatoren vorgehalten. Es muss dabei unterschieden werden zwischen:
(Hinweis: Der Seniorentreff Herthastraße 20a ist ebenfalls nicht mit einem Defibrillator ausgestattet, allerdings befinden sich in den beiden benachbarten Objekten Herthastraße 20 - Dienstgebäude - und zukünftig im HdJ Herthastraße 16 Defibrillatoren, sodass hier von einer zusätzlichen Ausstattung abgesehen werden könnte.)
Für die unter I. benannten Gebäude (Ziffer 1.-15.) kann das Bezirksamt die Defibrillatoren im Rahmen einer Ausschreibung beschaffen und eigenständig montieren. Hier werden je Objekt 1.500,- € für die Beschaffung benötigt, mithin insgesamt 22.500,- €. Es handelt sich hierbei um investive Kosten.
Für die unter II. genannten Objekte müssen die jeweiligen Träger des Seniorentreffs Anträge auf Zuwendungen stellen. Da hier neben der Beschaffung die Kosten für die Veranlassung der Montage, die baufachliche Begleitung und Prüfung mit zu bedenken sind, wird je Objekt eine Zuwendung von 2.000,- € zugrunde gelegt. Es ist somit mit Zuwendungsanträgen von insgesamt 10.000,- € zu rechnen.
Dem Bezirksamt stehen hierfür keine Haushaltsmittel zur Verfügung.
Die Bezirksversammlung wird gebeten, dem Bezirksamt zur Umsetzung des Beschlusses 22.500,- € investiv aus dem Förderfonds Bezirke oder den bezirklichen Sondermitteln zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus wird die Bezirksversammlung gebeten, für die jeweiligen Zuwendungen à 2.000,- € insgesamt 10.000 €, den Trägern bereitzustellen.
Die Verwaltung wird gebeten im Zuge des Antrags dafür zu sorgen, dass eine hinreichende Beschilderung an allen Standorten gegeben ist.
keine Anlage/n
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