Langenhorn 75 "Beckermannweg" - Zustimmung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Beschlussempfehlung des StekA
Letzte Beratung: 25.06.2026 Bezirksversammlung Ö 10.3
Der Stadtentwicklungsausschuss (StekA) hat sich in seiner Sitzung am 28.05.2026 aufgrund der Mitteilungsvorlage des Bezirksamtes Drs. 22-2245mit dem o.g. Thema befasst und bei 14 Für-Stimmen (GRÜNE, SPD, CDU, FDP, AfD, Volt), 1 Gegen-Stimmen (Die Linke) und keinen Enthaltungen mehrheitlichfolgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Der Stadtentwicklungsausschuss wird um Zustimmung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Langenhorn 75 sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung gebeten.
Hintergrund:
Ziel des Bebauungsplans Langenhorn 75 „Beckermannweg“ ist die Sicherung der vorhandenen Kleingartenflächen, die als wertvolle Grünstrukturen und Erholungsräume innerhalb des urbanen Gefüges erhalten bleiben sollen. Ebenso werden etablierte Sportanlagen festgesetzt, die eine wichtige Funktion für die Freizeitgestaltung und die Förderung des Gemeinwohls erfüllen. Ergänzend dazu werden Grün- und Erholungsflächen, insbesondere Grünanlagen und Wälder, festgesetzt, um die städtebauliche Balance zwischen bebauten und unbebauten Flächen zuerhalten.
Das Bebauungsplanverfahren Langenhorn 75 umfasst zudem die Wohnbauflächen an der Theodor-Fahr-Straße sowie am Neubergerweg, um dort langfristig Wohnbaupotentiale zu eröffnen. Des Weiteren sollen die im Bestand vorhandenen Gemeinbedarfseinrichtungen der Helmut und Loki Schmidt-Stiftung sowie der Freiwilligen Feuerwehr Langenhorn-Nord am Neubergerweg planungsrechtlich gesichert werden. Hinsichtlich der technischen Infrastruktur wird das vorhandene Abwasserpumpwerk festgesetzt sowie die geplante Großwärmepumpe im Rahmen der energetischen Stadtsanierung vorgehalten.
Für den Großteil der in den Geltungsbereich inbegriffenen Flächen sind bestandsgemäße Ausweisungen vorgesehen. Gespräche mit den größtenteils städtischen Grundeigentümern, der Genossenschaft sowie den Sportvereinen hinsichtlich der Entwicklungsperspektiven wurden bereits geführt. Von einer Ausschöpfung der festgesetzten Nachverdichtungspotenziale auf den Wohnbauflächen ist erst langfristig auszugehen, da einerseits der Geschosswohnungsbauentlang der Theodor-Fahr-Straße erst vor einigen Jahren saniert wurde und andererseits die Erbbaurechtsverträge für die Grundstücke am Neubergerweg langjährige Laufzeitzeiten beinhalten.
Aufgrund der überwiegend bestandsorientierten Festsetzungen ohne direkte Außenwirkung, der langfristigen Entwicklungsperspektiven der Wohnbaupotenziale sowie der bereits informell erfolgten Gespräche wird im Sinne der Verfahrensbeschleunigung sowie der Kosteneinsparung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß§ 3 Abs. 1 BauGB als frühzeitige öffentliche Auslegung (im Zeitraum ca. Juni/Juli 2026) über die digitale Beteiligungsplattform BOP (Bauleitplanung Online) erfolgen. Ergänzend können die Unterlagen im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung eingesehen und sich dazu geäußert werden.
Die Bezirksversammlung nimmt den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur Kenntnis.
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