Korrektur der Bewohnerparkzone N108 / Salomon-Heine-Weg Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 07.07.2025 mit der o.g. Thematik befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung formuliert:
Das Bezirksamt wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass:
Für den Fall, dass die zuständige Behörde hier Probleme sieht, die einer Umsetzung der Empfehlung entgegenstehen könnten, möge die Behörde das dem Ausschuss erläutern und gegebenenfalls eine Empfehlung zur Lösung des Problems einbringen.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Als Teil der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) ist der Landesbetrieb Verkehr (LBV) für die Planung, Einrichtung und Bewirtschaftung der Bewohnerparkzonen in Hamburg zuständig.
Im Rahmen der Einrichtung der Bewohnerparkzone N108 (Tarpenbekstraße) im Jahr 2022 konnte der Salomon-Heine-Weg nicht in die Zonengrenzen aufgenommen werden. Grund hierfür war die damalige gesetzliche Beschränkung auf eine maximale Zonenausdehnung von 1.000 Metern. Die Einbindung der östlich des Eppendorfer Mühlenteichs gelegenen Bereiche hätte diese Vorgabe überschritten. Mit Inkrafttreten der novellierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung im April 2025 wurde diese Begrenzung bundesweit auf 1.500 Meter ausgeweitet.
Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass die Ausweitung bestehender Bewohnerparkzonen sowie die Einführung neuer Zonen während der letzten Wahlperiode ausgesetzt waren. Das aktuelle Arbeitsprogramm des Senats sieht nun vor, das Bewohnerparken im Sinne eines integrierten Parkraumkonzepts zu einem sogenannten Quartiersparken weiterzuentwickeln. Die Anpassung des Gebiets kann im Rahmen dieser Weiterentwicklung erfolgen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien
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