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Konsequente Verkehrsberuhigung in Wohngebieten: Endlich Tempo 30 für Am Hasenberge! Stellungnahme der Polizei Hamburg

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

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30.05.2022
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 21.02.2022 mit der o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der GRÜNEN-Fraktion, der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

  1. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Straße Am Hasenberge zwischen Im Grünen Grunde und Maienweg in die umliegende Tempo-30-Zone einbezogen wird.
  2. Darüber hinaus bitten wir zu prüfen, ob eine Geschwindigkeitsreduzierung unterstützende bauliche Maßnahmen notwendig sind, z.B. Querungshilfen. Dabei soll insbesondere der Bereich des die Straße Am Hasenberge kreuzenden Alsterwanderwegs berücksichtigt werden.

 

Begründung:

 

Zwischen Maienweg und Im Grünen Grunde, beides Bezirksstraßen mit gesamtstädtischer Bedeutung, liegt ein Wohngebiet mit den Straßen Am Hasenberge, Woermannsweg und

Justus-Strandes-Weg. Zudem entstehen aktuell weitere Wohnungen in der Straße Am Hasenberge auf einem Teil des Geländes des Freibads Ohlsdorf.

Während im Woermannsweg und im Justus-Strandes-Weg bereits Tempo 30 angeordnet ist, gilt das nicht für die gesamte Straße Am Hasenberge. Seit vielen Jahren fordern Anwohner*innen hier bereits Tempo 30.

Eine Gefahr für Kinder, Senior*innen und mobiliätseingeschränkte Menschen entsteht besonders, da vielfach schneller als mit 50 km/h gefahren wird. Zudem wähnen sich viele Autofahrer*innen auf einer vorfahrtsberechtigten Straße und missachten die Regel Rechts vor Links.

Eine besondere Bedeutung erhält die Querung auch durch den Alsterwanderweg, welcher aktuell barrierearm ausgebaut wird. Aktuell sind Spaziergänger*innen gezwungen, eine Tempo 50 Straße ohne jegliche Querungshilfe zu überqueren. Hier werden ebenfalls insbesondere mobilitätseingeschränkte und besonders junge oder alte Menschen benachteiligt.

Eine negative Auswirkung auf den Erhalt der Attraktivität und die Förderung des ÖPNV ist nicht zu erwarten, da die Busse auf dieser relativ kurzen Strecke vor allem durch die schon geltende Rechts-vor-Links-Regelung sowieso nicht regelhaft Tempo 50 fahren können.

Um die Akzeptanz der Tempo 30 Regelung zu erhöhen und eine sichere Querung für Fußgänger*innen auf dem Alsterwanderweg zu ermöglichen, halten wir darüber hinaus eine Querungshilfe für notwendig.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt unter Beteiligung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 34 wie folgt Stellung:

 

  1. Lage/Ausgangssituation

 

Die Straße Am Hasenberge befindet sich im Stadtteil Fuhlsbüttel zwischen den Straßen Fuhlsbütteler Damm und Im Grünen Grunde. Der Abschnitt zwischen den Straßen Fuhlsbütteler Damm und Maienweg wurde bereits vor vielen Jahren als Tempo-30-Zone eingerichtet.

Bereits im Jahr 2011 und erneut im Jahr 2014 wurde durch den Regionalausschuss FOLAG der Wunsch geäußert, die Tempo-30-Zone auch für den ca. 340 Meter langen Abschnitt zwischen den Straßen Maienweg und Im Grünen Grunde zu erweitern. Dieser Wunsch wurde seinerzeit durch die Straßenverkehrsbehörde des PK 34 unterstützt. Für die vorgesehene Geschwindigkeitsreduzierung war in der damaligen Planung von Seiten des PK 34 eine baulich hergestellte Einengung der 8 Meter breiten Fahrbahn als erforderlich angesehen worden, um den Charakter einer Tempo-30-Zone sowohl optisch als auch tatsächlich zu gewährleisten.

Die zum damaligen Zeitpunkt weit vorangeschrittene Planung wurde abschließend jedoch nicht umgesetzt, da die HHA eine Veränderung der Buslinienführung 174 vorgenommen hatte. Aufgrund dessen war der Bau einer Fahrbahneinengung und damit die Erweiterung der Tempo-30-Zone nicht mehr möglich. Somit blieb es bei einer angeordneten Geschwindigkeit von 50 km/h. Der Verkehr wird derzeit in Richtung Maienweg durch die geltende Rechts-vor-Links-Regelung an den Einmündungen Justus-Strandes-Weg und Woermannsweg in seiner Geschwindigkeit gedrosselt. In der Gegenrichtung ist kein geschwindigkeitsdämpfendes Element vorhanden.

 

  1. Bewertung

 

Die Straßenverkehrsbehörde des PK 34 bewertet die heutige Verkehrssituation unter den gleichen Gesichtspunkten wie im Jahre 2014 und sieht keine Gründe, die gegen die Einrichtung der Tempo-30-Zone sprechen. Die Gegebenheiten sind nahezu gleich geblieben. Lediglich eine Veränderung seit der damaligen Prüfung ist anzumerken. Ein neuer Wohnkomplex im östlichen Bereich der Straße Am Hasenberge befindet sich derzeit im Bau. Zu den insgesamt 116 entstehenden Wohneinheiten gelangt man über die Eingänge der Straßen Im Grünen Grunde und Am Hasenberge. Mit der Fertigstellung sowie dem Erstbezug ist im Frühjahr 2023 zu rechnen.

Diese Erweiterung der Wohnbebauung in dem benannten Straßenabschnitt spricht aus Sicht der Straßenverkehrsbehörden zusätzlich für die Einrichtung der Tempo-30-Zone.

Um das angestrebte niedrige Geschwindigkeitsniveau auf Dauer zu erzielen, reicht bei der Straße Am Hasenberge mit einer Fahrbahnbreite von 8 Metern jedoch eine reine Schilderlösung nicht aus. Es sind weiterhin bauliche Einengungen zur Einhaltung des gewünschten Geschwindigkeitsniveaus zwingend erforderlich. Dies bedeutet, dass ein durchgängiger Begegnungsverkehr, gerade von Bussen des HVV, nicht möglich sein würde.

Es ist eine enge Abstimmung von HVV und BVM und anschließender Überplanung der Straßen erforderlich.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Priscilla Owosekun-Wilms

 

Anhänge

 

Karte

 

Karte

(LGV Hamburg): Vorgeschlagener Abschnitt mit Tempo 30