Konsequente Verkehrsberuhigung in Wohngebieten: Endlich Tempo 30 für Am Hasenberge! Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Letzte Beratung: 28.03.2022 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 6.2
Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 21.02.2022 mit der o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der GRÜNEN-Fraktion, der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Begründung:
Zwischen Maienweg und Im Grünen Grunde, beides Bezirksstraßen mit gesamtstädtischer Bedeutung, liegt ein Wohngebiet mit den Straßen Am Hasenberge, Woermannsweg und
Justus-Strandes-Weg. Zudem entstehen aktuell weitere Wohnungen in der Straße Am Hasenberge auf einem Teil des Geländes des Freibads Ohlsdorf.
Während im Woermannsweg und im Justus-Strandes-Weg bereits Tempo 30 angeordnet ist, gilt das nicht für die gesamte Straße Am Hasenberge. Seit vielen Jahren fordern Anwohner*innen hier bereits Tempo 30.
Eine Gefahr für Kinder, Senior*innen und mobiliätseingeschränkte Menschen entsteht besonders, da vielfach schneller als mit 50 km/h gefahren wird. Zudem wähnen sich viele Autofahrer*innen auf einer vorfahrtsberechtigten Straße und missachten die Regel Rechts vor Links.
Eine besondere Bedeutung erhält die Querung auch durch den Alsterwanderweg, welcher aktuell barrierearm ausgebaut wird. Aktuell sind Spaziergänger*innen gezwungen, eine Tempo 50 Straße ohne jegliche Querungshilfe zu überqueren. Hier werden ebenfalls insbesondere mobilitätseingeschränkte und besonders junge oder alte Menschen benachteiligt.
Eine negative Auswirkung auf den Erhalt der Attraktivität und die Förderung des ÖPNV ist nicht zu erwarten, da die Busse auf dieser relativ kurzen Strecke vor allem durch die schon geltende Rechts-vor-Links-Regelung sowieso nicht regelhaft Tempo 50 fahren können.
Um die Akzeptanz der Tempo 30 Regelung zu erhöhen und eine sichere Querung für Fußgänger*innen auf dem Alsterwanderweg zu ermöglichen, halten wir darüber hinaus eine Querungshilfe für notwendig.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Die Einführung einer Tempo-30-Zone in der Straße „Am Hasenberge“ wurde schon im Rahmen der Erweiterung des Tempo-30-Zonen Konzeptes in 2011 geprüft und vor dem Hintergrund der Verkehrsbedeutung als positiv bewertet. Es besteht jedoch ein Konflikt zwischen der Einführung einer Tempo-30-Zone und der Ausweitung des ÖPNV. Die Einführung der Tempo-30-Zone wurde daher bisher ausgesetzt.
Im Rahmen eines konstruktiven Austausches zwischen der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) und dem Bezirksamt Hamburg-Nord wurde über die Gestaltung einer möglichen Tempo-30-Zone inklusive einer Fahrbahnverschwenkung und einer Querungsstelle im Bereich des Alsterwanderwegs gesprochen. Unter der Voraussetzung, dass die Straßenbreite weiterhin ein Begegnen von Bussen mit anderen Großfahrzeugen (Bus, LKW) behinderungsfrei ermöglicht, eventuelle Fahrbahnverschwenkungen ein Befahren von Borden und Nebenflächen ausschließen und darüber hinaus gehende zusätzliche geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen eingerichtet werden, kann die Hochbahn der Einführung einer Tempo-30-Zone in der Straße “Am Hasenberge” zustimmen.
Die Umsetzung liegt in fachlicher und finanzieller Zuständigkeit des Bezirksamtes Hamburg-Nord. Hierbei ist neben der Querungshilfe auf Höhe des Alsterwanderweges auch der erforderliche Rückbau des baulichen Radwegs auf der südlichen Seite zu berücksichtigen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Priscilla Owosekun-Wilms
Karte
Karte
(LGV Hamburg): Vorgeschlagener Abschnitt mit Tempo 30
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