Konflikte vermeiden, Kinder schützen - Hundezaun für den Friedrichsberger Park - Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg
Letzte Beratung: 17.07.2025 Bezirksversammlung Ö 9.6
Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 14.07.2025 mit oben genannter Thematik auseinandergesetzt und einstimmig,bei Enthaltung der VOLT-Fraktion, folgende Beschlussempfehlung formuliert:
Das Bezirksamt wird gebeten, zu prüfen, ob ein Zaun in Nord-Süd-Richtung zur Abgrenzung der Hundewiese in Richtung Westen gebaut werden kann, der zugleich die Anforderungen an eine Zugänglichkeit der dort vorhandenen Leitungen gewährleistet und welche Kosten hierfür entstehen würden.
Begründung:
Der Friedrichsberger Park hat sich zu einem beliebten und vielseitig genutzten Freiraum an der Eilenau entwickelt.
Im Bereich der Hundewiese (Verlängerung Elfriede-Lohse-Wächler-Weg) kommt es jedoch wiederholt zu Nutzungskonflikten. Von Anwohnenden wurde berichtet, dass es in den letzten Monaten immer wieder zu Vorfällen kommt, bei denen Hunde von der Hundewiese aus auf den direkt benachbarten, westlich der Wiese gelegenen Wendebereich vor dem Wohnhaus laufen. Da dort Schrittgeschwindigkeit gilt und sich der Wendebereich im direkten Übergang zum Park befindet, halten sich dort auch oft Kinder auf, die beispielsweise lernen, Fahrrad zu fahren. Verständlicherweise haben die Kinder jedoch Angst vor den plötzlich auftauchenden, nicht angeleinten Hunden. Dadurch entstehen gefährliche Situationen. Zudem kommt es zu Verschmutzung durch Hundekot auf den Flächen des Wendebereichs. Dies alles wäre allerdings vermeidbar, ohne die Nutzbarkeit der Hundewiese einzuschränken.
Nach Süden hin, in Richtung des Fuß- und Radwegs existiert bereits ein Zaun, der die Hundewiese abgrenzt. Dies zeigt einerseits, dass eine teilweise Begrenzung möglich ist. Andererseits „lenkt“ der Zaun die Hunde aber tendenziell auch in Richtung Wendebereich/Elfriede-Lohse-Wächtler-Weg. Daher sprechen wir uns dafür aus, die Hundewiese auch nach Westen hin abzuzäunen. Dies bedeutet keine komplette Umzäunung, da die Hundewiese nach Norden und Osten weiterhin teilweise offen bzw. nur durch Büsche und Bäume begrenzt wäre. Eine eventuell erforderliche Zugänglichkeit zu Versorgungsleitungen im Bereich der Hundewiese könnte mit einem abschließbaren Tor sichergestellt werden.
Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.
Keine
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