21-3077

Inklusionsbeirat Hamburg-Nord Hier: Mittel der BV für die Arbeit des Beirates

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

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01.02.2022
Sachverhalt

 

Das Bezirksamt schlägt vor, dem neuen Inklusionsbeirat Hamburg-Nord für 2022 € 7500,- zur Verfügung zu stellen und in der Folge, ab 2023, € 2500,- jährlich. Dem Beirat sollte es gestattet werden, nicht verbrauchte Mittel in das Folgejahr zu übertragen.

 

Mit der Drs. 21-0755 vom 16.01.2020 hat die Bezirksversammlung Hamburg-Nord die Einrich- tung eines Inklusionsbeirates beschlossen. Das Bezirksamt hat seit dem mit verschiedenen Institutionen und Einzelpersonen gemeinsam an diesem Vorhaben gearbeitet und mehrere Veranstaltungen durchgeführt. Aufgrund der Corona Pandemie hat es leider diverse Verzöge- rungen gegeben. Letztlich hat im November 2021 die Wahl des Beirates stattgefunden und am 9.2.2022 wird der Inklusionsbeirat Hamburg-Nord zum ersten Mal zusammentreten. Diese erste konstituierende Sitzung ist nicht öffentlich. Es sollen dann ein Vorstand gewählt und die Ge- schäftsordnung verabschiedet werden. Alle folgenden Sitzungen des Beirates sind öffentlich und werden auch entsprechend angekündigt.

 

Dem Beirat sollten lt. Petitum Nr. 6 der o.g. Drucksache € 2500,- jährlich aus Sondermitteln der BV zur Verfügung gestellt werden. Da der Beirat in 2020 und 2021 noch gar nicht existiert hat, würden diese Mittel (2 x € 2500,-) verfallen, da eine Auszahlung an den Beirat durch den Be- schluss nicht gedeckt ist.

Das Bezirksamt schlägt daher vor, dem Beirat in 2022 einmalig € 7500,- zur Verfügung zu stel- len und ab 2023 in den geplanten Rhythmus von € 2500,-/Jahr überzugehen. Aus Sicht des Bezirksamtes wäre dies einerseits ein positives Signal an den Beirat und andererseits zeichnet sich ab, dass die Kosten des Beirates, um seine Sitzungen barrierefrei durchzuführen, relativ hoch sein werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis und stimmt dem Vorschlag des Bezirksamtes zu, dem Inklusionsbeirat Hamburg-Nord € 7500,- in 2022 zur Verfügung zu stellen und ab 2023 jährlich
€ 2500,-. Nicht ausgeschöpfte Mittel aus Vorjahren, sollen in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden.

 

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

 

Keine