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Informationen und Ablauf mögliche Bürgerentscheide

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 07.12.2021 Hauptausschuss Ö 5.6

Sachverhalt

 

Die Bezirksabstimmungsleitung hat zeitgleich mit Bescheiden am 28.10.2021 festgestellt, dass sowohl das Bürgerbegehren „rgerinitiative Neue TaLa Platz für alle als auch das Bürgerbegehren „Eine Grünfläche r Alle“ zu Stande gekommen ist.

 

Sofern die Bezirksversammlung den jeweiligen Anliegen der Bürgerbegehren nicht innerhalb von zwei Monaten unverändert oder in einer Form zustimmt, die von den jeweiligen Vertrauenspersonen gebilligt wird, sind spätestens vier Monate nach der Feststellung des Zustandekommens über die Gegenstände der Bürgerbegehrenrgerentscheide durchzuführen.

Die zweimonatige Einigungsfrist mit der Bezirksversammlung hat am 28.10.2021 begonnen und endet am 28.12.2021. Die Einigungsfrist läuft für drei Monate nicht, sofern die Bezirksversammlung diese jeweils im Einvernehmen mit den Initiativen beschließt; unter denselben Voraussetzungen kann die Aussetzung der Frist einmalig verlängert werden. Die jeweilige Initiative und die Bezirksversammlung können sich alternativ auch auf die Einleitung eines Moderationsverfahrens verständigen (§ 7 Abs. 3 Bezirksabstimmungsdurchführungsgesetz (BezAbstDurchfG), § 20 Bezirksabstimmungsdurchführungsverordnung (BezAbstDurchfVO)).

Gemäß § 7 Absatz 4 BezAbstDurchfG kann die Bezirksversammlung eine eigene Vorlage in die jeweiligen Bürgerentscheiden einbringen. Die Initiativen können innerhalb von zwei Monaten nach der Feststellung des Zustandekommens eine überarbeitete Fassung ihres jeweiligen rgerbegehrens einreichen, die in der überarbeiteten Fassung den Grundcharakter, die Zulässigkeit und die Zielsetzung des Anliegens nicht berühren darf.

 

Ohne Fristverlängerung läuft die Frist für eine eigene Vorlage der Bezirksversammlung und eine Überarbeitung der Vorlage durch die jeweilige Initiative am 28.12.2021 ab.

 

Gemäß § 8 Absatz 4 BezAbstDurchfG erhalten die Abstimmungsberechtigten zusammen mit den Briefabstimmungsunterlagen ein Informationsheft, in dem die Bezirksversammlung und die Initiativen in gleichem Umfang ihre Argumente darlegen (§ 32 Absatz 8 Satz 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)). Die Bezirksversammlung kann als Ganze oder nach Fraktionen getrennt Stellung nehmen. Im letzteren Fall entspricht der Anteil der Stellungnahmen der Fraktionen an der gesamten Stellungnahme der Bezirksversammlung dem Sitzverteilungsverhältnis der Fraktionen in der Bezirksversammlung.

 

Die Bezirksabstimmungsleitung beabsichtigt,r die Bezirksversammlung und die jeweilige Initiative jeweils den Umfang von fünf Seiten DIN A4 und damit den gesetzlich vorgesehenen Maximalumfang gemäß § 33 Absatz 1 BezAbstDurchfVO  festzulegen.

 

Auf der Grundlage der Festlegung des Umfangs von fünf Seiten und für den Fall, dass die Bezirksversammlung sich auf eine fraktionsweise Stellungnahme verständigen sollte, ergäbe sich die Aufteilung der Seiten aus der in der Anlage beigefügten Berechnung.

Bei dieser Aufteilung stünde der FDP-Fraktion der Mindestanteil einer halben Seite gemäß § 33 Absatz 2 BezAbstDurchfVO nicht zu. Damit die Seitenzahl nicht erhöht werden muss, schlägt das Bezirksamt vor, das Ergebnis der Verteilungsberechnung der Seiten kaufmännisch zu runden (siehe Anlage).

 

Die Text- und Gestaltungsvorlagen sind spätestens zwei Monate vor dem festgesetzten Abstimmungstag beim Bezirksamt durch die Bezirksversammlung bzw. die Fraktionen und den jeweiligen Initiativen einzureichen (§ 8 Absatz 4 Satz 1 BezAbstDurchfG). Ohne eine Fristverlängerung wären die Bürgerentscheide vor Ablauf des 28.02.2022 durchzuführen.

Die Bezirksabstimmungsleitung beabsichtigt, wie bei vorangegangenen Bürgerentscheiden praktiziert, den letzten Donnerstag vor Ablauf der Frist, das wäre der 24.02.2022, als Abstimmungstag festzusetzen. Mit dieser Festsetzung ergäbe sichr die Bezirksversammlung und die Initiativen der 24.12.2021 als Frist für die Einreichung der jeweiligen Infoheftbeiträge.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Michael Werner-Boelz

 

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Gestaltungsvorgaben und Aufteilung Informationsheft

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