Hummelsbütteler Müllberge: 1) Zugesicherten Verbindungsweg endlich bauen! 2) Die neuen Wege regenfest gestalten! 3) Straßen-Zuwegung zum neuen Parkplatz professionell herrichten! Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.05.2026 (Drs. 22-3505.1)
Letzte Beratung: 02.07.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.17
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, alle Verpflichtungen des Deponiebetreibers aus dem Rekultivierungsplan aus 1988 und ggf. erfolgten weiteren Ergänzungen, die noch nicht
umgesetzt worden sind, dem Regionalausschuss darzulegen und die Notwendigkeit der Umsetzung zu prüfen. Dabei sollen die Planungen für Olympia und die Mountainbikestrecke berücksichtigt werden.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt wie folgt Stellung:
Die sogenannten Hummelsbütteler Müllberge gliedern sich in drei verschiedene Abfallablagerungen: die Altablagerungen „Deponie Herr“ und „Deponie Borchert“ sowie die Deponie der Firma Containerdienst Eggers & Sohn GmbH, die als Aufsattelung auf Teile der Altdeponien Borchert und Herr sowie einer Zwischenraumverfüllung genehmigt wurde.
Der vorliegende im Jahr 1991 plangenehmigte Rekultivierungsplan (Gestaltungsplan) umfasst neben dem Deponiegelände der Firma Eggers, das auch die erforderlichen Nebeneinrichtungen umfasst, auch die beiden Altablagerungen sowie Randbereiche, die nicht dem Deponiegelände der Firma Eggers oder den Altablagerungen zuzuordnen sind. Der Rekultivierungsplan stellt auch Bereiche dar, die nicht mehr in Hamburg liegen. Diese Darstellungen sind rein nachrichtlicher Natur, ausschlaggebend für die Verpflichtungen der Deponiebetreiberin im Rahmen der Rekultivierung der Deponie sind nur die Darstellungen innerhalb des Deponiegeländes in Verbindung mit Erläuterungen in den Planunterlagen und Regelungen der Plangenehmigung. Die Plangenehmigung enthält keine Regelungen über diesen räumlich begrenzten Bereich hinaus. Eine entsprechende Aufnahme wäre rechtlich auch nicht zulässig gewesen. Der Ausführungsplan aus dem Jahr 2022 enthält die Grenzen der Deponie Hummelsbüttel (grüne gestrichelte Linie). Innerhalb des Deponiegeländes liegen der Ablagerungsbereich der Deponie als Zwischenraumverfüllung und die ehemaligen Betriebsflächen, zu denen die ehemalige Deponieauffahrt und das ehemalige Betriebsgelände, auf dem ein Parkplatz entstanden ist, zählen.
Dies vorausgeschickt, nimmt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) unter Beteiligung der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) und des Bezirksamtes Wandsbek wie folgt Stellung:
Die Bezirksversammlung Wandsbek sieht folgendes als Verpflichtungen der Deponiebetreiberin:
1) Zugesicherten Verbindungsweg endlich bauen
Vom Nordende der Straße Kiwittredder gibt es seit Jahrzehnten einen Trampelpfad zur Zuwegung der Norderstedter Straße „Poppenbütteler Straße“ zum jetzt neugebauten Parkplatz. Dieser Trampelpfad befindet sich in einem sehr schlechten Zustand, wird aber gern von vielen Bürgern rege genutzt, Aus dem Rekultivierungsplan aus dem Jahre 1988 ergibt sich, dass genau dieser Weg als „Reit-, Rad- und Fußweg“ verbindlich bei der Rekultivierung vorgesehen ist. Dieser wichtige Weg wurde in der aktuellen Ausführungsplanung einfach ignoriert. Auch gab es diesbezüglich keine Anhörung oder Information des Regionalausschusses Alstertal oder des zuständigen Fachausschusses der Bezirksversammlung Wandsbek.
2) Die neuen Wege regenfest gestalten
Die Frage 4 in der Senatsanfrage Drucksache 23/2313 vom 9.12.2025 lautet: Gemäß Antwort zu Frage 2 der Drs. 23/1199 vom 29.08.2025 ist die Reparatur der Erosionsschäden zwischenzeitlich erfolgt. Inzwischen gibt es erneut deutliche Erosionsschäden bei dem neuen Weg. […] Da der Weg aus einer sandigen Deckschicht besteht, sorgt abfließendes Regenwasser im jetzigen Wegezustand immer wieder zu neuen Erosionsschäden. Grund ist der fehlende Einbau von Regenwasserableitungen.
3) Straßen-Zuwegung zum neuen Parkplatz professionell herrichten
Siehe Nummer 1.
Stellungnahme:
Verpflichtungen der Deponiebetreiberin aus dem Rekultivierungsplan:
Aus dem Rekultivierungsplan ergeben sich für die Firma Eggers die Verpflichtungen zur Herstellung eines Wanderwegenetzes und eines Parkplatzes im Bereich ihres Deponiegeländes. Des Weiteren waren im Zuge der Rekultivierung Pflanzungen nach den Vorgaben der Plangenehmigung und in Abstimmung mit demNaturschutzreferat des Bezirksamtes Wandsbek und der Revierförsterei vorzunehmen. Dies ist weitestgehend umgesetzt. Abweichungen vom Rekultivierungsplan bei der Umsetzung haben sich aus Abstimmungsgesprächen zwischen der Deponiebetreiberin und dem Bezirksamt Wandsbek ergeben. Die Instandsetzung und Unterhaltung des Wegenetzes innerhalb des Deponiegeländes (siehe Vorbemerkung) obliegen der Firma Eggers als Betreiberin der Deponie bis zur Entlassung der Deponie aus der deponierechtlichen Nachsorge.
Zu 1.: Bau des Verbindungswegs
Der im Gestaltungsplan von 1988 entlang der Straße Kiwittredder eingezeichnete „Reit-, Rad- und Fußweg“ ist nicht Teil des von der Firma Eggers überplanten Deponiegeländes. Laut Plan soll ein entsprechender Weg auf öffentlichem Grund in der nördlichen Verlängerung des Kiwittredder (Flurstück 28) verlaufen und dann entlang der Grenze der Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein nach Osten verschwenken. Der Gestaltungsplan von 1988 bildet nicht nur den Geltungsbereich der Plangenehmigung zur Zulassung der damals genehmigten Deponie Hummelsbüttel ab, sondern auch die direkte Umgebung. Der „Reit-, Rad- und Fußweg“ ist nicht Bestandteil der Deponie. Im Gestaltungsplan ist die Darstellung lediglich eine nachrichtliche Übernahme eines bestehenden Weges bzw. bestehender Planungen. Die Deponiebetreiberin ist nicht zu einer Umsetzung verpflichtet. Darüber hinaus wäre eine Umsetzung für die Deponiebetreiberin auch schlichtweg unmöglich, da die betroffenen Flächen nicht in ihrem Eigentum oder Zugriff liegen.
Die ursprünglich geplante Deponieabfahrt nördlich des Kiwittredder ist nie ausgeführt worden. Aus diesem Grund ist auch ein „Verbindungsweg“ vom Kiwittredder zur nördlichen Deponiezufahrt nie hergestellt worden und der Bereich weist heute einen dichten Baumbestand auf. Die Verbindung zwischen Kiwittredder und zur Deponiezufahrt besteht aus einem naturbelassenen Pfad durch diesen Baumbestand, der als Fuß- und Radfahrweg genutzt wird. Die Fotos 1 bis 3 in der Anlage zur Beschlussvorlage zeigen Bereiche, die sich nicht auf dem Gelände der Firma Eggers, sondern auf öffentlichem Grund befinden.
Der Plangenehmigungsbescheid regelt im Detail lediglich die Befestigung der „im Zusammenhang mit der Aufbringung der Oberflächenabdeckung herzustellenden Erschließungs- und Wanderwege“. Die Herstellung befestigter Wege außerhalb des Deponiegeländes und außerhalb der örtlichen Geltung des Plangenehmigungsbeschlusses kann von der Firma Eggers auf dieser Grundlage nicht gefordert werden. Eine Möglichkeit dies von der Deponiebetreiberin zu fordern, bietet das Abfallrecht darüber hinaus grundsätzlich nicht.
Zu 2. und 3.: Regenfeste Wegegestaltung und Herrichtung der Straßen-Zuwegung zum neuen Parkplatz durch Reparatur der Erosionsschäden
Die Notwendigkeit zur Beseitigung der an den hergestellten Wegen entstandenen Erosionsschäden besteht weiterhin. Das Gelände wird erst dann für die Öffentlichkeit freigegeben, wenn die zuständigen Dienststellen sich vor Ort von der nachhaltigen Instandsetzung der Wege überzeugt haben. Zusätzlich soll eine Beschilderung erstellt und technische Zufahrtsbeschränkungen für den neu angelegten Parkplatz sowie die Deponieauffahrt angelegt werden.
Berücksichtigung der Planungen der olympischen Mountainbikestrecke
Die Überlegungen zur temporären Errichtung einer olympischen Mountainbike-Strecke umfassen den gesamten Bereich der „Hummelsbütteler Müllberge“, d. h. beide Altablagerungen sowie das Deponiegelände der Firma Eggers. Die Streckenführung orientiert sich grundsätzlich an den bereitsvorhandenen Wegen. Konsequenzen für die aktuell von der Firma Eggers umzusetzende Oberflächengestaltung des Deponiegeländes ergeben sich aus diesen Überlegungen nicht. Die Überlegungen zur Einrichtung einer olympischen Mountainbike-Strecke sind mit dem Ergebnis des Referendums vom 31. Mai d.J. obsolet.
Konklusion:
Die Beschlussempfehlung wurde damit teilweise aufgegriffen. Die geforderte Information soll durch diese schriftliche Stellungnahme erfolgen. Weitergehende Forderungen als schon bestehend, werden nicht an die Deponiebetreiberin gestellt. Es existiert keine Rechtsgrundlage für die Umsetzung der weitergehenden Wünsche der Bezirksversammlung Wandsbek.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Keine Anlage/n
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