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Holtkoppel – Neue Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum mit Aussicht! Stellungnahme des Bezirksamtes

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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28.03.2022
Ö 5.1
01.03.2022
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 20.09.2021 mit der o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages von GRÜNE- und SPD-Fraktion befasst und mehrheitlich bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion und Enthaltung der FDP-Fraktion folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Die Bezirksamtsleitung wird gebeten,

 

1. dafür zu sorgen, dass das letzte Teilstück der Straße Holtkoppel ab Wrangelkoppel zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und zur Verkehrsberuhigung für den allge-meinen Fahrzeugverkehr entwidmet wird. Rad- und Fußverkehr sollen weiterhin möglich sein. Für den Betriebsverkehr des Flughafens und den Anlieferverkehr des Coffee to Fly sind Ausnahmen vorzusehen und

2. die notwendigen Verfahrensschritte durchzuführen,

3. dem Regionalausschuss über das Verfahren regelmäßig zu berichten.

 

Begründung:

An der Holtkoppel 100 befindet sich eine öffentliche Aussichtsplattform mit Blick auf den Flughafen und auf den gegenüberliegenden Stadtteil Niendorf. Außerdem ist mit dem Coffee to Fly eine Gastwirtschaft ansässig, die mit den Jahren immer weiter ausgebaut wurde. Plattform und Gastwirtschaft sind inzwischen ein viel besuchter Anziehungspunkt geworden. Dieses Ausflugsziel ist überregional bekannt und wird auch überregional beworben.

Neben Familien mit Kindern, die sich Flugzeuge anschauen wollen, und Radfahrenden wird die Plattform auch von vielen Menschen mit Auto oder Motorrad besucht. Diese Fahrten mindern die Aufenthaltsqualität im Straßenverlauf von der Wrangelkoppel bis zur Kehre an der Gastwirtschaft enorm. Teilweise gab es in der Vergangenheit chaotische Zustände im Verkehr, die die Polizei mit Absperrbügeln, Park- und Halteverbotsschildern zu regulieren versucht. Durch die motorisiert anreisenden Besucher*innen, die zudem ja ihr Motorrad oder ihren Pkw parken müssen, wird die Aufenthaltsqualität durch Lärm, Abgase sowie An- und Abfahrten stark beeinträchtigt. Zudem gibt es noch zahlreiche „Auto- und Motorradposer*innen“, die ihre Fahrzeuge mit entsprechend besonders großem Lärm der gleichgesinnten Community vorführen. Hinzu kommt, dass die Plattform mit der Gastwirtschaft auch ein überregionaler Motorradtreffpunkt geworden ist.

Der Bezirk Hamburg-Nord ist deshalb seit langer Zeit bemüht, die Aufenthaltsqualität im Bereich der Plattform zu steigern, indem der motorisierte Verkehr auf diesem Teil der Straße Holtkoppel nicht mehr zugelassen wird und lediglich Fußgänger*innen, Radfahrende und der Versorgungsverkehr für die Gastwirtschaft gestattet werden. Das ließe mehr Raum für ein entspanntes Miteinander von Besuchern*innen, Kindern, Planespotter*innen und anderen Gästen der Gastwirtschaft.

Nach § 7 Abs.1 des Hamburgischen Wegegesetzes kann ein öffentlicher Weg unter anderem entwidmet werden, wenn überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls die Entwidmung erforderlich machen. Die Entwidmung kann ebenso wie die Widmung auf einzelne Verkehrsarten wie z.B. den allgemeinen Fahrzeugverkehr (§ 6 Abs.2 Hamburgisches Wegegesetz) beschränkt werden. Der Fußgängerverkehr und der Radverkehr wären weiterhin gewährleistet. Nur durch eine Teilentwidmung lässt sich die Aufenthaltsqualität, die wie oben dargestellt durch den immer weiter gesteigerten motorisierten Verkehr verloren gegangen ist, wiederherstellen. Insofern ist die teilweise Entwidmung auch erforderlich. Betriebsfahrzeuge des Flughafens und der Anlieferverkehr für das Coffee to Fly sollen von dem Verbot für den allgemeinen Fahrzeugverkehr ausgenommen werden.

Die Tatsache, dass z.B. prominente Straßen in Hamburg wie der Jungfernstieg oder der Kern von Ottensen für den motorisierten Individualverkehr gesperrt worden sind bzw. zukünftig gesperrt werden, zeigt dass dies auch eine realistische Möglichkeit für die Holtkoppel ist.

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Das Bezirksamt nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Auf diese, als erneuten Prüfauftrag zu verstehende, Aufforderung hat das Bezirksamt Hamburg-Nord die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) erneut um Stellungnahme gebeten.

 

Die BVM sieht ihrerseits keine Zuständigkeit, da es sich um eine Bezirksstraße handelt.

 

Im Rahmen des Prüfauftrages fand jedoch ein Austausch auf fachlicher Ebene zwischen dem Bezirksamt Hamburg-Nord und der BVM statt.

Danach ist festzustellen, dass eine Widmungsbeschränkung auf den Rad- und Fußverkehr als alleinige Verkehrsarten nach § 6 Abs. 2 HWG nicht möglich ist. Nach rechtlicher Prüfung und auch ausweislich des Beschluss des HA vom 28.09.2021 wäre - wie auch die rund um den Jungfernstieg vorgenommene Widmung gemäß §§ 7, 6 Abs. 2 HWG nicht nur auf den Fuß- und Radverkehr, sondern auch auf den Anliegerverkehr zu beschränken. 

Hinsichtlich des motorisierten Individualverkehrs ist also der Anliegerverkehr auch in der Straße Holtkoppel weiterhin zugelassen. Grund dafür ist, dass Anlieger (also Eigentümer*innen sowie Mieter*innen und Pächter*innen der am betreffenden öffentlichen Weg belegenen Grundstücke) ein Recht darauf haben, dass ihr Grundstück grundsätzlich erschlossen bleibt, und sie nicht etwa durch (teilweise) Entwidmung die Nutzbarkeit ihrer Grundstücke verlieren, oder insofern erheblich beschränkt werden. Das kann gemäß § 38 HWG auch zu Entschädigungsverpflichtungen führen. In diesem Fall besteht nach der Rechtsprechung auch die Möglichkeit, sich gegen straßenrechtliche Allgemeinverfügungen wie Widmung und (teilweise) Entwidmung erfolgreich zur Wehr zu setzen, da Anlieger in diesem Fall geltend machen können, in eigenen Rechten verletzt zu sein.

Zugelassen werden müssen folglich der Lieferverkehr, der Anliegerverkehr des Coffee to fly, des Flughafens und der Autobahn GmbH, die dort eine Zuwegung zur Flughafenumgehung haben. Zum Anliegerverkehr gehört verkehrsrechtlich zudem auch die Benutzung der Sperrstraße durch Dritte zum Verkehr mit dem Anlieger, wenn das Fahrtziel eines der anliegenden Grundstücke ist (etwa Besucher*innen, Lieferanten, Kund*innen, Patient*innen). So folglich auch die Kund*innen des Coffee to fly.

 

Eine grundsätzliche Zulassung nur noch von Fuß- und Radverkehr auf dem letzten Teilstück der Straße Holtkoppel, würde zudem voraussichtlich dazu führen, dass die vielen Besucher*innen des Coffee to fly ihre KfZ irgendwo anders abstellen werden. Hier besteht angesichts der räumlichen Situation ein Risiko einer Verkehrsverlagerung in das angrenzende Wohngebiet, welches dann ggf. an sonnigen Wochenenden „zugeparkt“ und mit Parksucherverkehr belastet wird.

 

Somit ergibt sich auch nach erneuter Prüfung durch das Bezirksamt Hamburg-Nord keine andere Beurteilung der Sach- und Rechtslage als bereits mit Vermerk vom 30.10.2018 dargelegt.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Michael-Werner Boelz

 

Anhänge

 

Keine