22-0354.1

Hinweisschilder zur Leinenpflicht für alle Hunde am Alsterufer aufstellen - Beschlussempfehlung des Regionalausschusses BUHD

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 05.11.2024 Hauptausschuss Ö 7.3

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung

am 04.11.2024 mit oben genannter Thematik auseinandergesetzt und einstimmig folgende Beschlussempfehlung formuliert:

 

Der Bezirksamtsleiter und das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung werden gebeten, folgende Punkte umzusetzen:

  1. Als erster Schritt zur Lösung des Problems freilaufender Hunde werden an den Spazierwegen und längs des Alsterufers auf der Uhlenhorst in regelmäßigen Abständen gut erkennbare Schilder aufgestellt, die die Hundebesitzer*innen in klarer Diktion darauf hinweisen, dass eine allgemeine Anleinpflicht für Hunde besteht – auch für jene Hunde, die gehorsamsgeprüft sind.
  2. Die Alster liegt im Zuständigkeitsbereich mehrerer Bezirksämtern, die Problematik ist sicherlich nicht spezifisch für Hamburg-Nord. Perspektivisch wird darum ersucht, im Kontakt mit den anderen Bezirksämtern eine einheitliche und eindeutige Beschilderung rund um die Alster zu installieren, die Naturschutz und respektvolles Miteinander unterschiedlicher Nutzer*innengruppen fördert und fordert.

 

Begründung:

In der Sitzung des RegA BUHD am 30.09.2024 wurde den Ausschussmitgliedern von einem Bürger die überaus angespannte Situation auf den Spazierwegen am Alsterufer im Stadtteil Uhlenhorst berichtet. Grund sind freilaufende Hunde, deren Besitzer*innen die dort für alle Hunde angeordnete Leinenpflicht ignorieren, z.T. aus Unkenntnis, z.T. auch mit großer Uneinsichtigkeit bei persönlicher Ansprache.

Vom Bezirksamt Hamburg-Nord gibt es die klare Aussage: „Die Befreiung der Anleinpflicht nach § 9 Abs. 3 Hundegesetz für gehorsamsgeprüfte Hunde wurde im Bezirk Hamburg-Nord mit Ausnahme der Stadtteile Barmbek-Nord, Barmbek-Süd, Dulsberg, Hohenfelde und Uhlenhorst für alle Grünanlagen festgesetzt“ (Hervorhebung durch die Antragstellerin [1]).

 

Die Spazierwege rund um die Alster, somit auch der Teil in unserem Regionalgebiet, gehören also nicht zu den freigegebenen Wegen, Pfaden und Rasenflächen in Grün- und Erholungsanlagen, auch für gehorsamsgeprüfte Hunde gilt dort die Anleinpflicht. Dies sollte allen Hundebesitzer*innen bekannt sein. Immer wieder aber kommt es auf den Spazierwegen zu teilweise erheblichen gefährlichen Störungen durch frei laufende Hunde: Spaziergänger*innen, insbesondere kleinere Kinder und ältere Menschen, fühlen sich belästigt oder bedroht, Hunde springen unvermutet in die Joggingstrecken, größere Hunde greifen kleinere Hunde an, Hunde springen vom Ufer in die Alster und erschrecken, jagen oder attackieren die Wasservögel.

 

Die Spazierwege rund um die Alster sind ein beliebtes und viel frequentiertes Naherholungsgebiet in der Großstadt. Für ein friedliches Miteinander der unterschiedlichen Nutzendengruppen reicht es aber anscheinend nicht aus, auf Rücksichtnahme und Einsichtsfähigkeit nur zu hoffen. Ansprachen von Privatpersonen, so wurde uns berichtet, werden ignoriert oder gar mit Gewaltandrohung und grober verbaler Gewalt bis hin zu Tätlichkeiten beantwortet. Da die Ressourcen des Hundekontrolldienstes und der Polizei begrenzt sind, erachten wir es für unabdingbar, dass in dieser besonderen Grünanlage als erster Schritt zur Lösung einer komplexen Problemlage längs des Spazierweges auf gut lesbaren Schildern in angemessenen Abständen auf die Anleinpflicht für Hunde hingewiesen wird.

[1]  https://www.hamburg.de/resource/blob/53052/2c66b5258c8c8e79ac800a8e73c60b7f/hundeauslaufzonen-gesamt-liste-bezirke-data.pdf

[2]  https://www.hamburg.de/hundegesetz/

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

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