Haushalt 2024: Umsetzung der Tarifeinigung vom 09.12.2023
Betr.: 1-254.09.01.405.001 "Betriebsausgaben für die offene Kinder- und Jugendarbeit/
Jugendsozialarbeit" (RZ OKJ),
1-254.09.02.405.001 "Förderung der Erziehung in der Familie" (RZ FamFö),
1-254.09.03.404.001 "Betriebsausgaben für sozialraumorientierte Angebote der Jugend- und Familienhilfe" (RZ SAE-Alt)
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner letzten Sitzung um eine Information für die Träger zu den Themen Tariferhöhung, Inflationsausgleich und Verfahren zur Umsetzung der Tarifeinigung gebeten.
Die Träger wurden seitens des Bezirksamts am 11.12.2023 und am 12.02.2024 dahingehend informiert, dass sie den Inflationsausgleich unter Berücksichtigung des anliegenden „Tarifvertrages Inflationsausgleich“ auszahlen können.
Der aktuelle Tarifvertrag wurde den Trägern am 11.12.2023 übersandt. Zudem hat das Bezirksamt den Trägern die online frei zugänglichen Informationsblätter zur Tariferhöhung zur Verfügung gestellt, so dass die Träger die Prozentsätze zur Tarifsteigerung nachlesen können. Neben der Tarifsteigerung wurden die Stufenlaufzeiten ebenfalls im aktuellen Tarifvertrag verändert und müssen daher berücksichtigt werden. Hierzu hat das Bezirksamt bisher auf etwaige Durchführungshinweise des Personalamtes im Hinblick auf die Kürzung der verlängerten Stufenlaufzeiten gewartet. Nach interner Rücksprache mit dem Personalservice des Bezirksamtes wird das Personalamt auf die von Verdi angekündigte Vorgehensweise verweisen. Auf dieser Grundlage wird dann die Übernahme der Tarifsteigerungen anhand der bereits vorliegenden Unterlagen erfolgen müssen.
Das Bezirksamt hat inzwischen jedem einzelnen Projektträger die geplante Bewilligung der Tariferhöhung zusammen mit sämtlichen Berechnungen vorab zur Kenntnis- und Stellungnahme bis zum 15.03.2024 übersandt. Sollten die Anträge nicht in ausreichender Höhe gestellt worden sein, wird das Bezirksamt den Trägern die Möglichkeit geben, einen Aufstockungsantrag zu stellen.
Den Trägern wurde empfohlen, die Lohnzahlungen entsprechend der Tarifsteigerungen mit dem Hinweis „unter Vorbehalt“ anzupassen. Sollte irrtümlicherweise von Trägerseite ein Berechnungsfehler erfolgt und ggf. zu viel ausgezahlt worden sein (insbesondere in Bezug auf die geänderten Stufenlaufzeiten), kann mit dem genannten Hinweis eine Rückforderung erfolgen.
Im Übrigen sind die Träger inzwischen darüber informiert, dass die Tariferhöhung aus dem Zuwendungsbudget heraus in voller Höher finanziert werden kann, da dort genug Mittel dafür durch Reste und Rückflüsse im letzten Jahr eingeplant bzw. reserviert worden sind (siehe Verteilungsvorschlag 2024).
Die Zuwendungsabteilung des Bezirksamtes ist bemüht, die Änderungsbescheide bis Ende Juni 2024 zu erstellen und somit die Tarifsteigerung bis dahin vollständig umzusetzen.
Der Jugendhilfeausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
Michael Werner-Boelz
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