Hand in Hand: Artenvielfalt und Denkmalschutz in Hamburg-Nord Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität
Letzte Beratung: 04.05.2021 Hauptausschuss Ö 7.7
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität hat sich in seiner Sitzung am 21.04.2021 auf Grundlage eines gemeinsamen Antrags von Grüne und SPD mit der o.g. Thematik befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Begründung:
Die GRÜN-rote Koalition in Hamburg-Nord hat sich als Ziel die ökologische Aufwertung öffentlicher Grünflächen gesetzt. Soll das Ziel des Artenschutzes auch in der bebauten Stadt schneller erreicht werden, ist es geboten, das bereits bestehende private Engagement der Bürger*innen zu fördern. Diese sind häufig bereits eigeninitiativ auf Privatflächen mit Urban Gardening oder Blühwiesen aktiv. In Bereichen denkmalgeschützter Ensembles oder Gebäude besteht jedoch eine erhebliche Unsicherheit, welche Veränderungen im Grün mit dem Denkmalschutz zu vereinbaren sind und welche ihm zuwiderlaufen. Oft wird deshalb jede Veränderung an den Grünflächen mit Hinweis auf den Denkmalschutz von den Grundeigentümer*innen untersagt. Dabei ist eine ökologische Aufwertung auch auf denkmalgeschützten Grünflächen wünschenswert, wenn dem keine Sicherheitsaspekte entgegenstehen oder der Gesamteindruck eines denkmalgeschützten Gebäudes oder Ensembles massiv beeinträchtigt wird.
Da jedes Denkmal individuell ist – und dies auch auf Ideen für eine naturnahe Gestaltung zutreffen dürfte, ist es schwierig, allgemeine Leitlinien für die Vereinbarkeit von naturnaher Gestaltung und Denkmalschutz zu entwerfen. Es ist daher erforderlich, in jedem Einzelfall in den Dialog zu gehen und gemeinsam zu besprechen, welche Veränderungen zum Nutzen der Natur möglich sind und welche nicht.
Aus ökologischer Sicht ist dabei wünschenswert, dass weniger auffällige Veränderungen wie der Ersatz eines Scherrasens durch eine -regelmäßig gepflegte- Wildwiese möglichst zugelassen werden. Für eine leichtere Kommunikation wäre es in jedem Fall hilfreich, wenn zumindest einige Grundbedingungen und Anforderungen zusammengetragen würden, so dass Interessierte sich vorab informieren können.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.