21-0438

Grillen in Hamburg-Nord, hier Kuhmühlenteichpark
Stellungnahme der Behörde für Umwelt und Energie

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Letzte Beratung: 28.10.2019 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich nach Überweisung des Antrages aus der Bezirksversammlung in seiner Sitzung am 02.09.2019 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines FDP-Antrages befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord fordert die Bezirksamtsleitung auf, sich bei der Stadtreinigung dafür einzusetzen, dass im Kuhmühlenteichpark sowohl die roten stählernen Behälter für Asche und Glutreste, die sich ansonsten in Grillzonen befinden, als auch allgemein zusätzliche Müllbehälter aufgestellt werden.

Beschlussvorschlag

Bei gutem Wetter wird der Kuhmühlenteichpark zwischen der Straße Immenhof und dem Kuhmühlenteich gerne und legal von der ortsansässigen Bevölkerung zum Grillen genutzt. Es fehlt jedoch an einer ausreichenden Zahl an Abfall- und Aschebehältnissen, in denen die Überreste von Grillpartys sicher entsorgt werden können. Dies führt häufig sowohl zur Vermüllung des Kuhmühlenteichs, als auch dazu, dass heiße Asche und Glut einfach zurückgelassen wird, was für Mensch und Tier zur Gefahr der Verbrennung führt.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

 

 

 

 

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) nimmt auf der Grundlage der Stellungnahme der Stadtreinigung Hamburg (SRH) wie folgt Stellung:

Aus Sicht der SRH ist die Umsetzung des Beschlusses, mit der das Aufstellen, die Leerung sowie Wartung geeigneter Müllgefäße durch die SRH verbunden wäre, unproblematisch. Voraussetzung für die SRH, tätig zu werden zu können, ist die formale Ausweisung einer Grillzone durch das Bezirksamt und die Festlegung der Standorte für die Abfall- und Aschebehältnisse. Ebenfalls sollte eine Absprache zwischen Bezirksamt und SRH über eine jahreszeitlich begrenzte Nutzung der Flächen als Grillzone stattfinden, um den zusätzlichen Arbeitsaufwand für die Bereitstellung von Grillkohlebehältern in ein angemessenes Verhältnis zum Bedarf zu stellen. Eine Aufstellung noch in diesem Jahr scheint aus den o.g. Gründen nicht sinnvoll.

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Sina Imhof

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Lokalisation Beta
Immenhof

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