Genehmigungsverfahren für einen Antrag zur Aufstellung eines Fahrradhäuschens im öffentlichen Raum
Letzte Beratung: 10.09.2025 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität Ö 6.2
Bei MR11 wurde am 02.04.2025 ein Antrag für die Aufstellung eines Fahrradhäuschen gestellt. Hintergrund hierzu ist die abgelehnte Verlängerung des ursprünglichen Fahrradhäuschens in der Eppendorfer Landstraße 144. Der Antrag enthielt drei zu prüfende Standorte.
Standort 1: Eppendorfer Landstraße 152
Standort 2: Geschwister-Scholl-Straße 4
Standort 3: Ludolfstraße 94
Der Sondernutzungsantrag wurde von MR 11 an alle Beteiligten (N/MR 3, N/SL, N/MR2, PK, N/WBZ, BKM/Denkmalschutz) zur Prüfung vorgelegt und um entsprechende Stellungnahmen gebeten.
Prüfergebnis:
Im Ergebnis sind alle drei Standorte abzulehnen.
Standort 1 wird durch das Denkmalschutzamt städtebaulich kritisch eingeschätzt. N/SL lehnt den Standort aufgrund des Denkmalschutzes ab (so wie auch Eppendorfer Landstraße 144).
Standort 2 wird durch N/SL durch die sehr präsente Lage aufgrund der städtebaulichen Erhaltungsverordnung abgelehnt.
Standort 3 wird durch die sehr präsente Lage aufgrund der städtebaulichen Erhaltungsverordnung abgelehnt.
N/SL hat einen alternativen Standort vorgeschlagen:
Standort 4: Geschwister-Scholl-Straße 6-8
Im Ergebnis ist auch dieser Standort abzulehnen.
Standort 4: Das PK23 teilte mit, dass es an dem Standort keinen Parkstreifen gibt, da dort Fahrbahnrandparken gilt. Fahrradhäuser werden jedoch nicht im Fahrbahnbereich aufgestellt, sodass die Aufstellung auf dem Gehweg erfolgen müsste. Das wäre jedoch nur möglich, wenn die erforderlichen Restgehwegbreiten frei bleiben Aus Sicht des PK23 erscheint der Standort als ungeeignet.
N/MR2 lehnt den Standort ab, da sich dieser im Fahrbahnbereich befindet. In der Nebenfläche ist aufgrund der geringen Restgehwegbreite ebenfalls keine Aufstellung möglich.
Fazit:
Aus o.g. Gründen können die Anträge von N/MR11 nicht genehmigt werden.
Die Anträge liegen dieser Drucksache bei.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
Bezirksamtsleitung
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.