Genehmigungsverfahren für die Aufstellung eines Fahrradhäuschens im öffentlichen Raum
Beim Bezirksamt wurde folgender Antrag für die Aufstellung eines Fahrradhäuschens im öffentlichen Raum gestellt:
Antrag vom 18.12.2022, Belegenheit Neumünstersche Straße / Ecke Eppendorfer Weg, Hamburg, Antragsteller: WEG Neumünstersche Straße 20 in 20151 Hamburg.
Der Sondernutzungs-Antrag wurde an alle Beteiligten zur Prüfung vorgelegt und um entsprechende Stellungnahmen gebeten.
Prüfergebnis zum Antrag:
Die Fachämter Stadt- und Landschaftsplanung (SL), Stadtgrün (MR3) und das Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ) des Bezirksamtes sowie die Behörde für Kultur und Medien (BKM/Denkmalschutz) stimmen dem Antrag zu.
Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde des PK 23 und der bezirklichen Wegeaufsicht ist der beantragte Standort jedoch nicht umsetzbar.
Grund: Versorgungsschächte werden blockiert und die Sichtdreiecke im Einmündungsbereich eingeschränkt. (s. Anl.)
Fazit:
Aus o.g. Gründen kann der Antrag vom Bezirksamt nicht genehmigt werden.
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Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Antrag und Schriftverkehr (nicht-öffentlich)