21-4079.1

Geh- und Fahrradwege in Hamburg-Nord II

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Der Herr Bezirksamtsleiter hat in Drucksache 21-4079 ausgeführt, dass das Bezirksamt keine Listen über sanierungsbedürftige und barrierefreie Rad- und Gehwege sowie keine Listen über vorhandene Querungen, Knotenpunkte und Einmündungen führt.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter:

 

  1. Wie viele Kilometer Straßen befinden sich in Zuständigkeit des Bezirksamts Hamburg-Nord?
  2. Wie viele Kilometer Gehwege befinden sich in Zuständigkeit des Bezirksamts Hamburg-Nord?
  3. Wie viele Kilometer Fahrradwege befinden sich in Zuständigkeit des Bezirksamts Hamburg-Nord?
  4. Ist nach Auffassung des Bezirksamts Hamburg-Nord eine Haltestelle des ÖPNV barrierefrei - wenn die Wege zur Haltestelle nicht barrierefrei sind?
  5. Wie kann das Bezirksamt Hamburg-Nord Quartiere als barrierearm/-frei bewerten, wenn keine Listen über öffentliche barrierearme/-freie Wege geführt werden?
  6. Ist nach Auffassung des Bezirksamts Hamburg-Nord die Rahmenzuweisung i.H.v. 800.000 Euro ausreichend, um die unter 1., 2. und 3. genannten Kilometer nachhaltig zu unterhalten und instand zu halten?
  7. Wie viele Sondermittel - außerhalb der regelhaften Rahmenzuweisung - hat das Bezirksamt Hamburg-Nord in den zurückliegenden fünf Jahren für die Unterhaltung von Wegeflächen bei wem, in welcher Höhe und für welchen Zweck abgerufen? Bitte tabellarisch aufführen.
  8. Wenn das Bezirksamt Hamburg-Nord keine Listen über sanierungsbedürftige Flächen führt, wie erfolgt die Haushaltsanmeldung für notwendige Rahmenzuweisungen durch das Bezirksamt Hamburg-Nord bei den zuständigen Fachbehörden?
  9. Wenn das Bezirksamt Hamburg-Nord keine Listen über sanierungsbedürftige Flächen führt, wie erfolgt die Planung von personellen Ressourcen für die Sanierung von Flächen durch das Bezirksamt Hamburg-Nord intern?
  10. Wie werden die regulären Begehungen von Wegeflächen geplant (Rhythmus, Örtlichkeit etc.)?
  11. Gibt es eine interne Vorgabe, bis wann erfasste Mängel an Wegeflächen behoben sein müssen? Wenn ja, wie lautet diese? Wenn nein, warum nicht?
  12. Welche Herausforderungen sieht der Bezirksamtsleitung des Bezirksamts Hamburg-Nord für das Jahr 2023 im Bereich von Straßen, Geh- und Radwegen?

 

 

 

Anhänge

 

Keine